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26.02.02 , 12:22 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich: Rechtsstaatliche Bedenken gegen CDU-Vorschläge zur Sicherheitsverwahrung

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 058.02 / 26.02.2002

Rechtsstaatliche Bedenken gegen CDU-Vorschläge
Zur Pressekonferenz der CDU zur Sicherheitsverwahrung erklärt die innenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Irene Fröhlich:
Die CDU will Probleme lösen, die so nicht bestehen. Wenn ein Straftäter ein Sicherheits- risiko für die Bevölkerung darstellt, kann ein Gericht nach bestehender Rechtslage Si- cherheitsverwahrung anordnen. Die Sicherheitsverwahrung ist allerdings eine Alternative zum Strafvollzug. Sie kann nicht ergänzend zur abgesessenen Strafe hinzutreten. Es gibt keinerlei Anlass für solche Maßnahmen in Schleswig-Holstein.
Vielmehr sprechen gute Gründe gegen solche Maßnahmen: Zum einen bestehen massi- ve rechtsstaatliche Bedenken. Nach einem richterlichen Urteil kann die Strafe nicht durch die Hintertür „Sicherheitsverwahrung“ verlängert werden. Hier besteht die Gefahr von Strafverlängerung aufgrund von schlechter Führung.
Zum anderen werden Therapieerfolge immer unwahrscheinlicher, wenn die Therapie nicht mehr freiwillig ist. Unfreiwillig wird die Therapie aber, wenn eine Ablehnung von Therapieangeboten zur Sicherheitsverwahrung führen kann. Therapie ist nicht mit der Brechstange möglich.
Solche Initiativen fördern eher die Verunsicherung in der Bevölkerung, ohne dass dazu Anlass bestünde.

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