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20.03.02 , 15:13 Uhr
FDP

Günther Hildebrand: Die Belastungsgrenze ist erreicht, in einigen Bereichen ist sie sogar überschritten!

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr.106/2002 Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Mittwoch, 20. März 2002 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochen Wort! Dr. Heiner Garg, MdL Günther Hildebrand, MdL Günther Hildebrand: Die Belastungsgrenze ist erreicht, in einigen Bereichen ist sie sogar



www.fdp-sh.de überschritten! Zur Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der FDP-Fraktion zur Lage der Justiz in Schleswig-Holstein sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„Der Rechtsstaat braucht eine starke Justiz.
Das klingt zwar wie eine Selbstverständlichkeit – aber was ist in Schleswig- Holstein zur Zeit schon eine Selbstverständlichkeit?
Noch nicht einmal die Rechtsstaatlichkeit scheint hierzulande mehr selbstverständlich zu sein, wenn man die jüngsten Ereignisse in und um die Staatskanzlei und im Finanzministerium beobachtet.
Da verwundert es kaum, dass die Anfrage der FDP-Fraktion zur Situation der Justiz in Schleswig-Holstein bei allen Beteiligten im Ergebnis auf positive Resonanz gestoßen ist. Das ist jedenfalls unser erster Eindruck, den wir auf der Fachtagung gewonnen haben, die wir auf der Grundlage dieser Großen Anfrage Anfang des Monats durchgeführt haben.
Ganz offensichtlich ist es allen Beteiligten im Bereich der Justiz – sei es in den Gerichten, bei den Staatsanwaltschaften oder im Vollzug - lieber wenn man mit ihnen redet statt über sie. Vor dem Hintergund der aktuellen Modernisierungsdiskussionen, wie ich es einmal nennen möchte, insbesondere dem Prüfungsvorhaben des Landesrechnungshofes zur richterlichen Effizienz eine nur zu verständliche Haltung.
Mit der Antwort auf die große Anfrage liegt nunmehr eine Bestandsaufnahme zur Situation der Justiz vor. Sie hat allen Beteiligten eine Menge zusätzlicher Arbeit gebracht – für die ich herzlich danken möchte – ; sie hat aber auch eine Menge Informationen zu Tage gefördert, die Ansatzpunkt sein können, wie die Justiz weiter arbeiten kann – sei es in bewährten Strukturen oder auf verbesserten Wegen.

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ „Spektakulär“ im Sinne der gegenwärtigen Tagesereignisse sind diese Informationen nicht. Dass sie gleichwohl nicht „unspektakulär“ ist, haben nicht zuletzt die Reaktionen aus dem Justizministerium gezeigt.
Ich war wirklich erstaunt, Frau Ministerin Lütkes, welche Energie sie darauf verwendet haben, unsere Fachtagung zur Situation der Justiz zu torpedieren. Was hat sie daran eigentlich so erschreckt, dass wir Vertreter von Gerichten, Staatsanwaltschaften und aus dem Strafvollzug zu einem Informations- austausch eingeladen haben?
Könnte es sein, dass wir die Gespräche geführt haben, die in ihrem Hause nicht stattfinden? Hatten Sie Angst, dass wir Informationen erhalten, die sie nicht haben?
Ihre Mitarbeiter, die sie sicherheitshalber als „Kontrolleure“ geschickt haben, machten jedenfalls den Eindruck. Ihnen lag – immerhin Anfang März - noch nicht einmal die Antwort auf unsere Große Anfrage vor, die in ihrem Hause erstellt worden war. Selbstverständlich haben wir ihnen gerne und unbürokratisch ein Exemplar vom 6. Februar 2002 zur Verfügung gestellt ... Wir werden auch gerne weiter in dieser Weise behilflich sein.
Die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, Frau Konstanze Görres-Ohde, leitete ihren Beitrag auf unserer Fachtagung sinngemäß mit den Worten ein, dass sich die Justiz in Schleswig-Holstein im Vergleich zu Hamburg, von wo sie ja kommt, als eine Idylle darstelle.
Nun, dieser Vergleich ist relativ. Und Frau Görres-Ohde hat ihn selbst im weiteren Verlauf relativiert.
Fest steht, dass in der Justiz in Schleswig-Holstein, also bei den Gerichten, den Staatsanwaltschaften, im Justizvollzug, und zwar sowohl im richterlichen wie im nichtrichterlichen Bereich, mittlerweile eine Belastungsgrenze erreicht ist, die nicht weiter strapaziert werden kann. Da ergibt sich aus den Antworten der Landesregierung und das haben sämtliche Experten auch mündlich noch einmal unmissverständlich deutlich gemacht.
Lassen sie mich das nur an einigen Punkten hervorheben:
Da ist zunächst die Arbeitsbelastung bei den Gerichten. Bei aller Anerkennung für die Verbesserungen, die sich durch die stetige Einführung der Informationstechnologien oder den Ausbau der Serviceeinrichtungen ergeben haben, ist die Belastungsgrenze ausgeschöpft. Der derzeitige Pensenschlüssel der Gerichte macht das deutlich.
Zwar geht die Landesregierung davon aus, das eine Belastung von 1,3 Pensen durchaus zumutbar ist und in Schleswig-Holstein grundsätzlich auch nicht überschritten wird. Auf unsere Fachtagung haben wir jedoch erfahren, dass es in Zivilsachen tatsächlich eine Belastung von 1,5 Pensen gibt, mit anderen Worten, jeder Zivilrichter muss hierzulande das erledigen, was eigentlich 1,5 Richter erledigen sollten.
Dass das – gelinde ausgedrückt – zu Unmut bei allen Verfahrensbeteiligten führt, dass sich Richter gehetzt fühlen und Parteien ungerecht behandelt, liegt auf der Hand. Nicht zufällig haben die Dienstaufsichtsbeschwerden in den letzten Jahren zugenommen.


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Auslöser für diese hohe Arbeitsbelastung in Zivilsachen sind nicht zuletzt die Strafverfahren. Hier haben wir das Phänomen, dass sich die Anzahl der Strafverfahren in den letzten Jahren zwar verringert hat, die Hauptverhandlungstage jedoch mehr geworden sind. Dadurch wird mehr richterliches Personal gebunden, es müssen sogenannte Hilfsstrafkammern eingerichtet werden, um ein rechtsstaatliches Verfahren zu gewährleisten. Und da diese Richter irgendwo herkommen müssen, werden sie aus den Zivilverfahren abgezogen.
Nun drängt sich die Frage auf, wieso Strafverfahren heute immer länger dauern, 1985 hatten wir 1,5 bis 2 Hauptverhandlungstage, 1997 lag die Zahl zwischen 5,5 und 7,5 Hauptverhandlungstagen.
Die Schuld den Anwälten zuzuschieben, die sich angeblich alle in der sogenannten Konfliktvereidigung üben, ist sicher verkehrt - Einzelfälle selbstverständlich ausgeschlossen. Hauptursache ist im wesentlichen die veränderte Struktur der Verfahren. Mehr denn je stehen heute Betäubungsmitteldelikte, Banden- und Wirtschaftskriminalität oder auch Ausländerkriminalität auf der Tagesordnung. Allein der Einsatz von geeigneten Dolmetschern, um beim letzten Beispiel zu bleiben, erfordert häufig viel, viel Zeit.
Besonders erschreckt haben mich die Informationen aus der Sozialgerichtsbarkeit. Mangels Datenerhebungen gibt die Antwort der Landesregierung hierzu zwar wenig her, aber bereits heute dauern Verfahren in erster Instanz durchschnittlich fast 18 Monate - Tendenz steigend! Und das bei Streitigkeiten um in der Regel existenzsichernde Leistungen wie beispielsweise Renten oder Abfindungen. Hier muss sich die rot/grüne Landesregierung wirklich fragen lassen, ob sie es mit ihrem Anspruch, auf Seiten der sozial Schwächeren zu stehen, wirklich so ernst nimmt wie sie vorgibt oder sie diesen Anspruch nur als Monstranz vor sich her trägt. Nach meiner Meinung muss sich hier dringend etwas ändern - und im Interesse der Betroffenen sollte das nicht der rot/grüne Anspruch sein.
As kleines highlight habe ich die Ausführungen zum Automatisiertes Mahnverfahren genossen.
Als die FDP-Fraktion im April/Mai 2000 mit Kleinen Anfragen nach den Möglichkeiten zur Einführung des automatisierten Mahnverfahrens fragte, wurde das von der Landesregierung unter Hinweis auf die angebliche Unwirtschaftlichkeit schlicht abgelehnt. Nur wenig später jedoch, Mitte 2000 (!) - so die Aussage in der Großen Anfrage - änderte sich diese Einstellung grundlegend: Durch die plötzliche Ankündigung von MobilCom, zusätzliche 100.000 Mahnanträge pro Jahr stellen zu wollen, sah sich die Landesregierung plötzlich veranlasst, ein Verfahren in Schleswig-Holstein einzuführen, dass im übrigen Bundesgebiet bereits Standard ist.
Ein Dank an MobilCom, vielleicht hilft es bei den gegenwärtigen Liquiditätsengpässen. Nur kann mir aus der rot/grünen Landesregierung mal jemand erklären, warum erst beim großen Wirtschaftsunternehmer möglich ist, was den kleineren und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein jahrelang vorenthalten wurde?



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Ein Beitrag für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein war diese Verzögerung jedenfalls nicht - auch wenn wir das im Norden schon zu Genüge kennen, dass auch wir irgendwann einmal machen, was alle anderen schon kennen: "Wellness" lässt grüßen.
Ebenfalls ausgeschöpft ist die Belastungsgrenze bei den Staatsanwaltschaften.
Und dieser Zustand wird schlimmer, wenn die Landesregierung so weiter macht, wie es in den letzten Tagen bekannt geworden ist. Allein durch die Lohmann- und Pröhl-Vorgänge dürfte die Staatsanwaltschaft Kiel demnächst so ausgelastet bzw. überlastet sein, dass sich die Landesregierung schon einmal Gedanken über mindestens zwei zusätzlich Korruptions- Staatsanwälte machen sollte.
Aber auch sonst steigt die Zahl der Ermittlungsverfahren kontinuierlich an. Zudem sieht sich die Staatsanwaltschaft stetig mit neuen - von der Politik gewollten (!) - Aufgaben konfrontiert, sei es der Opferschutz, die Durchführung von DNA-Verfahren oder auch langwierige Verhandlungen mit Dolmetschern. Wir müssen uns nur klar darüber sein, dass, wer diese zusätzlich Aufgabenerfüllung will, auch für die Möglichkeiten zur Umsetzung dieser Aufgaben sorgen muss. Hier klafft noch eine gewaltige Lücke.
Und wo ich gerade bei dem Thema bin: Auch wir als Gesetzgeber müssen uns fragen lassen, ob es mit immer neuen Forderungen nach mehr Gesetzen und staatlichen Eingriffsbefugnissen getan ist. Ich wäre schon dankbar, wenn wir die Umsetzung der bestehenden Regelungen immer gewährleisten könnten. In diesem Zusammenhang warne ich insbesondere vor der derzeit so beliebten nachlässigen Formulierung von immer neuen Tatbeständen. Es überfordert die dritte Gewalt schlicht und ergreifend, wenn sich die Legislative immer darauf verlässt, dass die Justiz im Wege der Rechtsauslegung schon richten wird, was sie nicht in der Lage ist, korrekt zu formulieren. Das bedeutet eine exorbitante Belastung für die Justiz.
Lassen Sie mich bei aller Kritik an der Justizministerin und stellvertretenden Ministerpräsidentin zu einem Lob kommen und zwar mit Bezug auf die Justizvollzugsanstalten: Seit Sie, Frau Ministerin Lütkes, bei ihrem Amtsantritt auf die „menschenunwürdige Verhältnisse“ in den schleswig-holsteinischen Vollzugsanstalten hingewiesen haben, haben Sie es nicht bei dieser Feststellung belassen, sondern seitdem kontinuierlich Gelder für Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im ohne Frage knappen Landeshaushalt locker gemacht. Das ist gut so und das ist vor allem dringend erforderlich. Ich hoffe sehr, dass es mit der Umsetzung der VE´en bis 2005 auch klappt.
Gleichwohl müssen wir anerkennen, dass die Belastung des Personals in den Justizvollzuganstalten sehr hoch ist, auch wenn sie von der Landesregierung als noch vertretbar eingestuft wird. Das Gefangenenklientel wird zunehmend schwieriger.
Bekannt, aber nach wie vor die größte Probleme in den JVAs sind gegenwärtig der Drogenkonsum und der Ausländeranteil. Immerhin 17 % der Insassen im Männervollzug, 25 % im Frauenvollzug und 23 % im Jugendvollzug sind drogenabhängig. Da ist es besonders erschreckend, dass die gut gemeinten und geplanten Vorkehrungen zur Verhinderung des Drogenkonsums wegen der Priorität der aktuellen baulichen Innovationsprogramme derzeit zurückgestellt werden müssen. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Deutliche Schwachpunkte sehe ich auch beim Umgang mit den ausländischen Insassen, deren Anteil in den JVA´s beträgt immerhin 24 %. Leider „soll“ hier nach der Antwort der Landesregierung erst das eine oder andere auf den Weg gebracht werden, „sollen“ beispielsweise die Sprachkenntnisse der Mitarbeiter verbessert werden oder „soll“ ein Dolmetscher-Pool eingerichtet werden. Nur was ist jetzt? Hier klaffen rot/grüner Anspruch und Wirklichkeit stark auseinander.
Noch zwei Punkte zum Schluss: Das ist zum einen die erschreckende Beförderunspraxis insbesondere im mittleren und gehobenen Dienst in der schleswig-holsteinischen Justiz. Durchschnittliche Wartezeiten von bis zu 33 Jahren sprechen Bände. Aber auch ohne diese Spitzenwerte besteht der Eindruck, als wenn über das Hinausziehen von Beförderungsverfahren Einsparungsquoten erbracht werden sollten. An die Einführung der zweigeteilte Laufbahn wird im Bereich des Justizvollzuges überhaupt nicht gedacht. Dass diese Praxis Motivationsprobleme nach sich zieht, düfte kaum jemanden überraschen - mit Ausnahme des Justizministeriums vielleicht. Auch hier sehen wir deutlichen Änderungsbedarf.
Und schließlich zur Bewährungshilfe. Was sich in der Antwort der Landesregierung vergleichsweise "rund" liest , wurde in der Expertenrunde als in vielen Punkten unzutreffend aufgedeckt - und, wie ich finde zu recht, als Missachtung der geleisteten Arbeit empfunden. So ist die Belastungsgrenze tatsächlich mehr als ausgeschöpft, von den angegebenen Planstellen stehen für praktische Bewährungshilfe nicht alle zur Verfügung.
Wir werden im einzelnen über diese Punkte in der Diskussion bleiben müssen – und zwar mit allen Beteiligten in der Justiz. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit, auch das hat uns unsere Fachtagung gezeigt, ist groß. Jetzt kommt es darauf an, diese Bereitschaft zu nutzen und nicht nur die bestehenden Strukturen auszunutzen. Hierzu ist die Landesregierung, hierzu sind wir alle als Landtag aufgefordert. Ich nehme in diesem Punkt die kritischen Anregungen unserer Expertenrunde, Informationsbedarf des Landtages unmittelbar bei der Justiz abzufragen, sehr ernst. Mit unserer Großen Anfrage und der Fachtagung soll dieser Stein ins Rollen gebracht sein.
Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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