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20.03.02 , 16:07 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich zur Situation der Justiz

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 7 – Große Anfrage zur Situation der Justiz - Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt die innenpolitische Sprecherin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Irene Fröhlich: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 078.02 / 20.03.2002


Modernisierung der Justiz kommt voran!
Eine funktionstüchtige und effiziente Justiz ist eine Grundvoraussetzung für das Vertrau- en der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat. Auch wenn man die Arbeit der Justiz nicht vollständig in Zahlen und Tabellen abbilden kann, sondern auch nach ihrer Qualität fragen muss, bieten die von der Justizministerin vorgelegten Daten doch wichtige Indika- toren für die Qualität der Justiz in Schleswig-Holstein.
Von besonderem Interesse sind dabei die Verfahrenszahlen und vor allem die Verfah- rensdauer. Eine bürgerfreundliche Justiz muss Verfahren in angemessenen Zeiten erle- digen. Jeder strebt nach Rechtssicherheit und diese muss der Staat bei Wahrung der materiellen Qualität der Entscheidungen garantieren können. Dass dies in Zeiten leerer Kassen eine besondere Herausforderung darstellt, weiß hier jeder. Insofern wäre der Ruf nach mehr Personal weder eine besonders kreative Lösung der Probleme der Justiz, noch eine wirklich hilfreiche. Es gilt nach wie vor Modernisierungspotenziale auszuschöp- fen, aber dennoch darf die Justiz im Vergleich zu anderen Ressorts nicht vernachlässigt werden.
Wie sehen nun die Verfahrenszahlen und -dauern aus? Auffällig ist, dass weder die Ent- wicklung der Zahl noch der Dauer der Verfahren keine eindeutige Tendenz aufweisen.
Bei den meisten Gerichten ist das Verhältnis zwischen Zugängen und Erledigungen aus- geglichen; lediglich beim Finanzgericht und bei den Sozialgerichten gab es zwischenzeit- lich eine größere Diskrepanz zwischen beiden Werten, die aber mittlerweile wieder an- geglichen werden konnten. Während die Verfahrensdauern bei den Verwaltungsgerichten in den letzten fünf Jahren deutlich gestiegen sind – eine Entwicklung, die im Bundesdurchschnitt liegt - konnten die durchschnittlichen Verfahrenszeiten bei den meisten anderen Gerichten verbessert wer- den.
Diese Entwicklung zeigt, dass die Anstrengungen des Justizministeriums zur Modernisie- rung der Verfahrensabläufe, die auf den Seiten 29 ff. der Großen Anfrage dargestellt sind, schrittweise Erfolge zeitigen.
Im Mittelpunkt dieser Maßnahmen zur Geschäftsentlastung steht sicher die Ausstattung mit einer zeitgemäßen EDV. Diese ist unbedingt notwendig für eine moderne, effiziente Justiz, sie stellt aber gleichzeitig auch eine große Herausforderung an das Land dar. Er- freulich ist deshalb, dass die Staatsanwaltschaft bereits über eine Vollausstattung verfügt und auch die ordentliche Gerichtsbarkeit - mit dem Amtsgericht Geesthacht als letztem Gericht - diese in diesem Jahr erhalten wird. In einzelnen Bereichen der Fachgerichts- barkeit besteht noch Handlungsbedarf, allerdings hat das Ministerium auch hier noch für dieses Jahr eine Vollausstattung angekündigt.
Verschiedene spezielle Justizanwendungen - wie MEGA, MESTA oder EUREKA-Fach - sind im Einsatz und haben da, wo sie aus der Anpassungsphase heraus sind, nicht nur zur Beschleunigung der Arbeitsweise und einer Entlastung geführt, sondern auch zu ei- nem vereinheitlichten und verbesserten Erscheinungsbild der nach außen gehenden Schriftstücke. So hat es der Landesrechnungshof beispielsweise für MEGA festgestellt.
Die Landesregierung fördert darüber hinaus auch außergerichtliche Verfahren zur Streit- beilegung. Insbesondere beim Täter-Opfer-Ausgleich ist Schleswig-Holstein bundesweit Vorreiter. Der Täter-Opferschutz-Ausgleich ist nicht nur als Alternative zu Freiheitsstrafen im Bereich der kleineren und mittleren Kriminalität und damit eine Entlastung des Justiz- vollzuges, sondern er trägt dem Interesse des Opfers an Wiedergutmachung des erlitte- nen Schadens Rechnung und führt dem Täter die Folgen seines Handelns vor Augen. Solche Ansätze bewegen sicher mehr bei Straffälligen als der gewöhnliche Strafvollzug.
Die engagierte Umsetzung des Gesetzes zur strafverfahrensrechtlichen Verankerung des Täter-Opfer-Ausgleichs durch die Landesregierung spiegelt sich in gestiegenen Fall- zahlen von 742 Fällen 1998 auf 1.145 Fälle im Jahr 2000 wieder. Ich kann die Justizmi- nisterin nur dazu ermuntern, auf diesem Wege fortzufahren.
Nicht ganz so erfreulich sind die Erfahrungen mit dem Adhäsionsverfahren. Trotz vielfäl- tiger Bemühungen konnte sich dieses Verfahrens, bei dem der Schadensersatz an das Strafverfahren gekoppelt werden kann, nicht durchsetzen. Prinzipiell erscheint dieser An- satz jedoch sehr sinnvoll, steht doch auch hier der Opferschutz im Vordergrund des Ver- fahrens. Auch hier möchte ich der Landesregierung zuraten, an der Verbesserung des Verfahrens weiter zu arbeiten. Nicht angesprochen wurde in der Großen Anfrage das vorrangige Jugendverfahren, das aber in diesem Zusammenhang auch zu nennen ist. Gerade bei jugendlichen Straftätern ist es wichtig, dass umgehend reagiert wird. Diese Vorrangstellung ist eine wichtige Schwerpunktsetzung. Auch das gehört zur Modernisierung: Die Klärung, was Priorität haben muss.
Der Strafvollzug mit all seinen Problemen, wie sie die Liste der Fortbildungsmaßnahmen für Gerichts- und Bewährungshelfer auf Seite 91 der Anfrage wiederspiegelt, kann nicht mit einfachen Lösungen arbeiten. Von EDV über Schuldnerberatung, Drogenabhängig- keit, Sexual- und Gewaltproblematik, bis hin zur Qualitätssicherung und Datenschutz – all das sind Themen mit denen die Helfer zu tun haben. Ich kann die Landesregierung nur darin bestärken, einen Strafvollzug zu fördern, der differenzierte Ansätze verfolgt und auf Resozialisierung setzt.
Ziel muss es sein Strafgefangene wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Einfache Lö- sungen gibt es hierfür nicht.
An dieser Stelle möchte den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für ihr wichti- ges Engagement in diesem Bereich danken. Sie ermöglichen den Gefangenen den Kon- takt zur Außenwelt und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Integration in den Alltag jenseits des Strafvollzugs. Dafür haben sie unsere volle Anerkennung.
Zu einer modernen Justiz gehört schließlich auch, dass beide Geschlechter in gleicher Weise vertreten sind. Die Gleichstellung von Mann und Frau ist gerade in diesem Be- reich sehr wichtig. Die Männerdomäne Justiz hat sich in den letzten Jahrzehnten für die Frauen geöffnet und der Frauenanteil bei RichterInnen und StaatsanwältInnen ist auch in den vergangenen sechs Jahren weiter gestiegen. Das ist ein erfreulicher Trend.
Insgesamt bleibt festzuhalten: Trotz knapper Kassen kommt die Modernisierung der Jus- tiz voran. Sicher sind in vielen Bereichen noch keine Idealzustände erreicht, aber die Landesregierung ist auf dem richtigen Weg.

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