Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Angelika Birk zur Volksinitiative für eine menschenwürdige Pflege
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel TOP 34 und 5 – Volksinitiative für eine menschenwürdige Pflege - Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin Mobil: 0172/541 83 53 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Angelika Birk: Internet: www.gruene-landtag-sh.de Nr. 081.02 / 20.03.2002Herzlichen Glückwunsch an die Initiatoren der Volksinitiative!„Die Volksinitiative für eine menschenwürdige Pflege ist zulässig“ so lautet die Be- schlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses. Hierzu möchte ich den Initiato- ren der Volksinitiative, der Arbeiterwohlfahrt und dem Sozialverband Deutschland in Schleswig-Holstein ganz herzlich gratulieren. Und ich möchte mich im Namen der grünen Fraktion bei den Aktiven, insbesondere auch den Initiatoren, für ihre Entschlossenheit und ihr Engagement bedanken! Hier wird deutlich: Wohlfahrtsverbände sind nicht nur Organisatoren von sozialer Arbeit, sondern auch Bürgerrechtsbewegung für das Ge- meinwohl.Natürlich ist die „Volksinitiative für eine menschenwürdige Pflege“ zulässig, denn die Ini- tiatoren haben nicht nur alle notwendigen Formalia erfüllt, sondern sie haben darüber hinaus mit rund 40.000 Unterschriften in wenigen Monaten die notwendige Mindestzahl weit übertroffen. Dies zeigt überdeutlich, wie groß die Unterstützung in der Bevölkerung für dieses Anliegen ist.Denn Pflege geht uns alle an! Von Pflege wird in seinem Leben jeder und jede von uns einmal betroffen sein: als pflegebedürftiger Mensch, als Angehöriger, Freundin oder Be- kannter von Pflegebedürftigen, als ehrenamtlich Engagierte oder auch als in der Pflege oder im Gesundheitswesen Tätige.Die „Volksinitiative für eine menschenwürdige Pflege“ konfrontiert uns mit zwei Forde- rungen: Erstens dem Landespflegegesetz eine neue Präambel zu geben und zweitens, die Landesverfassung zu ergänzen. Zum Ersten: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befürwortet eine Präambel im Landes- pflegegesetz, die das Ziel der Pflege umschreibt, um vor aller Detailregelung oder Be- zugnahme auf den Bundesrahmen diesem Gesetz eine ethische Orientierung zu geben. Wir sprechen uns für eine Ergänzung des Landespflegegesetzes um eine Präambel aus, die den primären Sinn und Zweck der Pflege – die bedürfnisorientierte Versorgung, Be- handlung und Pflege von Menschen, den Erhalt von Autonomie, Menschenwürde und sozialer Integrität auch und gerade im Alter, bei Krankheit und Behinderung - innerhalb der landesgesetzlichen Regelungen in den Mittelpunkt stellt.Aber – und in diesem Punkt gebe ich Herrn Garg von der FDP Recht – diese Zielbe- stimmung muss durch die konkreten Rahmenbedingungen in der Praxis ausgestaltet werden. Und genau hier setzt der 10-Punkte-Handlungsplan der „Initiative für eine men- schenwürdige Pflege“ an. Der Plan bietet positive Ansatzpunkte, wie die Pflegeinfrastruk- tur umgestaltet werden kann. Damit sollten wir uns im Sozialausschuss und im Rahmen einer Anhörung beschäftigen.Zum Zweiten: Dieser Landtag hat sich in bisherigen Debatten zur Landesverfassung nach jeweils langer Kontroverse wiederholt entschlossen, einzelne Staatsziele, auch dann, wenn sie an anderer Stelle genannt oder gesetzlich präzisiert sind, als Selbstver- pflichtung in die Landesverfassung auf zu nehmen.Als Sozialpolitikerin meiner Fraktion spreche ich mich persönlich für die Aufnahme dieses Zieles in die Landesverfassung aus. Auch wenn sich aus einer solchen Verfassungser- gänzung keine subjektive Rechtsposition ableitet, also niemand zum Beispiel mit Verweis auf die Verfassung eine bestimmte konkrete Pflegequalität einklagen kann, so sind Staatszielbestimmungen doch mehr als reine Programmsätze: Sie binden Landtag und Regierung politisch zur Verantwortungsübernahme für die Gesamtsituation der Pflege und verpflichten zu entsprechender Schwerpunktsetzung.Hier braucht sich die Sozialministerin nicht verstecken: Statt auf die Einzelzuständigkei- ten, die in der Gesetzgebung die Verantwortung zwischen Bund, Land, Kommunen, Pfle- gekassen, Verbänden und einzelne Bürgerinnen und Bürger sehr differenziert aufteilt, zu verweisen, hat sie die schleswig-holsteinische Qualitätsoffensive ins Leben gerufen und damit auch bundesweit Schule gemacht.Wer den vorliegenden Vorschlag für eine bessere Pflege als Zumutung oder als falsches Instrument ablehnt, kann angesichts von vierzigtausend Unterschriften für dieses Thema nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern ist gefordert, eine gleichwertige Alternative zu Erreichung des Zieles vorzuschlagen.Durch die Volksinitiative hat das Thema Pflege an politischem Gewicht gewonnen und dies zeigt, dass Volksinitiativen auf Landes- und Bundesebene zur Demokratisierung und politisch breiter Beteiligung in der Gesellschaft beitragen. Nutzen wir diesen politische Unterstützung von über vierzigtausend Menschen in diesem Lande gleichermaßen für die Pflegebedürftigen und für die Demokratie! ***