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21.03.02 , 11:28 Uhr
CDU

Herlich Marie Todsen-Reese: Rot-Grüne Schönfärberei in Sachen Natur-schutz

LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 133/02 vom 21. März 2002
TOP 8 Herlich Marie Todsen-Reese: Rot-Grüne Schönfärberei in Sachen Naturschutz Vielleicht ging es einigen von Ihnen so wie mir: Die ganze Zeit habe ich mich gefragt: Was hat eigentlich die Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90 / Die Grünen im letzten Jahr bewogen, diese Große Anfrage zu stellen? War es eine „Auftragsarbeit“ der Landesregierung um ihr eine Steilvorlage zur Selbstdarstellung zu liefern? Sozusagen der untaugliche und ungute Versuch, die Lage des Naturschutzes schön zu reden?
Oder war es echter Wissensdurst?
Es gab doch bereits unsere Große Anfrage zur Umweltbildung und den Berichtsantrag der FDP zur Biodiversität! Es gab das Landesnaturschutzgesetz und das Landschaftsprogramm, aus denen man ohne Probleme die Ziele – (s. § 1) – und die Instrumente des Naturschutzes entnehmen kann. Es gab eine Fülle von Daten und Fakten z.B. aus den roten Listen, aus der großen und kleinen Broschüre zu Natura 2000 und dem Jahresbericht Jagd- und Artenschutz.
Es steht doch schon alles geschrieben!
Dazu müsste man aber selber lesen. Sie von Bündnis 90 / Die Grünen lassen lieber lesen! Was hat uns die Beantwortung der Fragen unter dem Strich an Erkenntniszugewinn nun tatsächlich gebracht?
Ich will anerkennen, Herr Minister, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Hauses deutlich mehr Mühe bei der Beantwortung der gestellten Anfrage gegeben haben, als wir es aus Berichten des letzten Jahres gewohnt waren! Und für die Fragen an sich können ja die Mitarbeiter nichts.
Es gibt auch durchaus interessante Informationen und Aussagen, die inhaltlich zwar nicht neu sind, aber interessant und zwar aufgrund der hiermit von Ihnen erfolgten Festlegung. An deren Umsetzung werden wir Sie, Herr Minister, Ihr Handeln und damit Ihre Glaubwürdigkeit in Sachen Naturschutz messen. Ich will hieraus nur einige Beispiele nennen: 1. Erfreulich ist die Erkenntnis auf Seite 43 – ich zitiere: „Das die dezentrale Organisation für die Umsetzung von Naturschutzprojekten ein wichtiger Weg sein kann, ...“ und „darüber hinaus wird durch die dezentrale Ansiedlung der Trägergemeinschaft von Naturschutzprojekten die Eigeninitiative vor Ort gefördert. Deshalb unterstützt die Landesregierung die Umsetzung von Naturschutzprojekten durch Dritte, wie beispielsweise !"Naturschutzvereine und –verbände, !"kommunale Gebietskörperschaften, !"Wasser- und Bodenverbände oder !"Stiftungen. Für Ihre Verhältnisse ist das doch schon ein Fortschritt! Völlig unangemessen ist allerdings der Stellenwert, den Sie in diesem Zusammenhang den kommunalen Gebietskörperschaften durch die gewählte Einreihung und Rangfolge zumessen. Hier wäre ein klares Wort zur Delegation von Aufgaben und Verantwortung auf die kommunale Ebene sinnvoll und erforderlich gewesen; nicht zuletzt im Sinn der Zweistufigkeit der Verwaltung und der Verschlankung und Entbürokratisierung der Strukturen.
Aber was Sie unter Zweistufigkeit der Verwaltung verstehen, haben wir in Ihrer Rede während der letzten Landtagssitzung ja gehört. In diesem Sinn ist auch die von Ihnen stark betriebene Gründung von integrierten Stationen kritisch zu hinterfragen. Kompetente Ansprechpartner vor Ort wie z. B. im ETS-Gebiet sind eine gute Lösung, aber nur als verlängerter Arm der Unteren Naturschutzbehörde (der UNB).
Durchaus positiv will ich die zahlreichen Beispiele für Kooperationen auf den Seiten 47 – 49 nennen. Allerdings lassen diese Aufzählungen natürlich keine Rückschlüsse auf die inhaltliche Arbeit und deren Qualität und Erfolg zu!
Um so bedauerlicher ist die unlogische Verknüpfung des Themenkomplexes 4 „Trägerschaft und Dezentralisierung“ mit einem Exkurs durch die Landschaftsplanung, mit grundsätzlichen Ausführungen zum Grunderwerb (S. 50) und zur Eingriffs-Ausgleichsregelung (S. 56).
Dieses wird besonders deutlich, wenn Sie sich die Erläuterungen zu den Punkten „Landschaftsprogramm“, „Landschaftsrahmenplan“ und „Landschaftspläne“ auf den Seite 51 – 53 ansehen. Sie sind an Selbstverständlichkeit und Banalität wirklich nicht zu übertreffen“. Ich möchte nur einen Satz zitieren: „Landschaftspläne werden von den Kommunen in eigener Verantwortung aufgestellt.“ – eine wahrhaft sensationelle Erkenntnis.
Mit Interesse habe ich allerdings die Tabelle 12 mit dem Planungsstand zu den Landschaftsrahmenplänen aufgenommen. Ich würde es begrüßen, wenn die Entwürfe, die im Anhörungsverfahren am die Träger öffentlicher Belange ausgegeben werden, auch den Abgeordneten zeitgleich zur Verfügung gestellt werden könnte. Man wird häufig darauf angesprochen und es wäre gut, sachkundig mitdiskutieren zu können.
Bedauerlich ist, dass im Zusammenhang mit den Landschaftsplänen nichts darüber gesagt wird, wie viele Anträge der Kommunen auf Förderung ihrer Landschaftspläne und das damit verbundene Fördervolumen dem Umweltministerium vorliegen. Hier schieben Sie doch einen riesigen Antragsstau vor sich her. Stand Oktober 2001: 400 Anträge mit einem Antragsvolumen von rund 13 Mio. €. Bei einer 50 %igen Förderung ergibt sich ein noch ausstehender Mittelbedarf von rund 6,5 Mio. €. Und dieser Situation begegnen Sie mit 300.000 € im Haushalt 2002 und das auch erst aufgrund der Nachbesserungen des Landtages. In der Nachschiebeliste stand hier schlicht 0,0. Solch unangenehme Wahrheiten werden in dieser Großen Anfrage verschwiegen und das ist nicht in Ordnung!
Aus der Antwort zu Frage 4.7 / Seite 56 – 58 wird deutlich, dass inzwischen bei der Umsetzung der Eingriffs-Ausgleichsregelung flexiblere Lösungen – bis hin zur Flächenpool-Bildung hin – möglich geworden sind. Das ist gut so! Was ich aber vermisse, ist die kritische Auseinandersetzung mit der tatsächlich vorhandenen bzw. eben nicht vorhandenen Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen und deren Kontrolle. Statt dessen wird hier noch auf Seite 57/58 als positives Beispiel eine vertragliche Regelung zwischen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und dem Land Schleswig-Holstein im Rahmen der Elbvertiefung für insgesamt 750 ha hervorgehoben. Und dabei haben Sie doch, Herr Minister Müller – höchst persönlich in der Sitzung des Umweltausschusses am 13.02.2002 auf Befragung zugeben müssen, dass gerade bei diesem Projekt die Ausgleichsmaßnahmen – etwa zu zwei Drittel – überhaupt noch nicht umgesetzt worden sind! Auch das ist die wahre Lage des Naturschutzes in Schleswig-Holstein!
Große Reden sind da nicht gefragt – sehr wohl aber Ihre Verantwortung und Ihr Handeln.
Interessant sind einige Ansätze in der Beantwortung des Themenkomplexes 5 – landwirtschaftliche Nutzung, Agrarwende. Zwar spricht inzwischen Herr Staatssekretär Dr. Altmann für die Landesregierung auch nicht mehr von der Agrarwende – aber vielleicht kommt diese neue Regierungslinie irgendwann auch noch in der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen an.
Bedauerlich ist, dass mit keinem Wort erwähnt wird, dass gerade die Landwirtschaft Urheber, Träger und Pfleger unserer Kulturlandschaft mit ihrer Artenvielfalt ist!
Erfreulich ist aber Ihr klares Bekenntnis zur partnerschaftlichen Kooperation von Landwirtschaft und Naturschutz sowie zur Berücksichtigung der Naturschutzleistungen durch die Landwirtschaft.
Gespannt bin ich insbesondere auf Ihre angekündigte Abgrenzung zwischen bezahlten Leistungen und Leistungen im Rahmen der Sozialpflichtigkeit des Eigentums entsprechend der Definition der guten landwirtschaftlichen Praxis! Hier müssen Sie schnell konkret werden und die Katze aus dem Sack lassen. Erst dann wird sich zeigen, ob Sie es wirklich ernst meinen mit der partnerschaftlichen Kooperation.
Gespannt bin ich auch auf die Initiativen der rot-grünen Landesregierung und der Erfolg, um Agrar-Umweltmaßnahmen in Zukunft finanziell besser zu fördern und zu unterstützen. Auch hier werden Sie Herr Minister, letztendlich an Ihren Taten und nicht so sehr an Ihren Worten gemessen werden. Wie dünn das Eis ist, auf dem Sie sich bewegen, zeigen Ihre Aussagen einerseits und die nackte Zahlensituation andererseits.
Auch in dieser Antwort auf die Große Anfrage erwecken Sie den Eindruck, dass Sie den Vertragsnaturschutz in Schleswig-Holstein stärken wollen. Eine jahrealte Forderung der CDU-Landtagsfraktion!
Ein Blick in Ihre Tabelle „Vertragsnaturschutz in Schleswig-Holstein 1986 – 2000“ auf Seite 29 belehrt uns aber schnell eines Besseren. In den Jahren 88 / 89 gab es 3.747 und 3.971 Verträge für rund 25.000 ha und 26.564 ha. Von da an ging es kontinuierlich bergab. 1999 hatten wir einen Tiefstand mit 853 Verträgen auf 6.216 ha.
Über diese Negativentwicklung tröstet auch nicht hinweg, dass es in 2000 erstmals wieder eine minimale Zunahme auf 896 Verträge mit 6.482 ha gegeben hat.
Insgesamt belegt die Tabelle eindrucksvoll, dass wir im Vertragsnaturschutz schon einmal viel weiter waren als wir es heute sind! Auch dieses gehört zur wahren Lage des Naturschutzes in Schleswig-Holstein dazu.
Und dieses gilt z. B. ebenso uneingeschränkt für die Ausweisung von Naturschutzgebieten und für die Finanzmittel die für Maßnahmen in Naturschutzgebieten und für Biotopgestaltende Maßnahmen zur Verfügung stehen. So vermisse ich z. B. eine Übersicht über die Ausweisung von Naturschutzgebieten in den letzten Jahren. Ich finde es schon bemerkenswert, dass ausgerechnet diese rot-grüne Landesregierung – die von Zeit zu Zeit, wenn sie es gerade wieder für opportun hält - gerne so tut, als ob der Naturschutz bei ihr Priorität hätte – dass also ausgerechnet diese rot-grüne Landesregierung im vergangenen Jahr 2001 kein einziges Naturschutzgebiet neu ausgewiesen hat.
Und wenn ich nur die Tabelle 8 auf Seite 39 über die Finanzmittel sehe, wird deutlich: von 1988 mit rund 5,5 Mio. € bis 1992 mit rund 7,1 Mio. € hatten wir eine Steigerung der Mittelansätze – danach ging es zunächst verhaltenen, aber ab 1996 dann rapide bergab und heute liegen sie nur noch bei rund 3,4 Mio. €. Auch das gehört zur wahren Lage des Naturschutzes in Schleswig-Holstein.
Was ich darüber hinaus sowohl bei den Fragen wie entsprechend bei den Antworten vermisse, ist
2. eine umfassende Darstellung der ökologischen Zielsetzungen schleswig- holsteinischer Naturschutzpolitik und deren Umsetzung. Insbesondere auch die dazugehörige Erfolgsbilanzierung und eine kritische Auseinandersetzung damit, ob diese Ziele noch zielführend sind oder ob sie der Korrektur bedürfen. Genau hier gibt es erhebliche Defizite. Das wissen wir alle, spätestens seit dem Bericht der Landesregierung zur Biodiversität. Dabei geht es schlicht um die Frage: Sind wir im Naturschutz in den Zielen und den Instrumenten noch richtig davor oder müssen wir nach neuen Wegen suchen?
3. Vermisse ich bei den umfänglichen Aussagen zur Akzeptanz des Naturschutzes zunächst die schlichte Frage, wie die Akzeptanz und die Bedeutung des Naturschutzes in der schleswig-holsteinischen Bevölkerung zur Zeit aussieht. Statt hier immer zu mit Vermutungen zu argumentieren, sollten wir uns Klarheit über die Situation und über deren Ursachen verschaffen und dann gezielt an der Verbesserung arbeiten!
Dazu ist die Umweltbildung einer der zentralen Schlüssel. Deshalb gibt es relativ große Übereinstimmung zu einer Vielzahl von Aussagen im Themenblock 6 „Akzeptanz des Naturschutzes und Naturschutzbildung“. Dieses gilt auch für die Finanzierungsschwerpunkte: Maßnahmen zur Akzeptanzgewinnung, zur Naturschutzbildung und zur Stärkung naturschutzbezogener Umweltprogramme mit der Landwirtschaft – selbstverständlich mit dem Schwerpunkt Vertragsnaturschutz! Leider lässt die Zeit heute keine weitere Befassung zu. Es gibt aber sowohl zu diesen Themenbereichen wie auch zu dem weiteren noch intensiven Diskussions- und Fragebedarf im Ausschuss! Etwas muss Anrede,
es ist wirklich bedenklich, dass die ehrenamtliche Naturschutzarbeit in dieser Großen Anfrage keinen Platz hat! Das freiwillige Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger vor allem aber die jahrzehntelange ehrenamtliche Arbeit der Vereine und Verbände für den Naturschutz im Lande hätte eine ganz andere Würdigung in dieser Großen Anfrage verdient. Ohne die Betreuung von Naturschutzgebieten, ohne die Initiativen für Artenschutzprogramme und für Unterschutzstellungen, ohne die naturkundlichen Führungen und Vorträge, ohne den dauerhaften Einsatz vieler Menschen in unserem Land sähe die Lage des Naturschutzes in Schleswig- Holstein noch viel düsterer aus! Diese ehrenamtliche Leistung im Rahmen dieser Anfrage einfach zu negieren, macht den tatsächlichen Stellenwert deutlich, den diese rot-grüne Landesregierung und Bündnis 90 / Die Grünen den ehrenamtlichen Naturschutzverbänden zumisst!
Zusammenfassend kann man sagen: Die Große Anfrage ist nicht geeignet, um zu einer wahrheitsgemäßen Beurteilung und Bewertung der Lage des Naturschutzes im Lande zu kommen. Sie stellt vielmehr den untauglichen Versuch dar, die Lage des Naturschutzes schön zu reden und wirkt damit angesichts der tatsächlichen des Naturschutzes kontraproduktiv! Rot-grüne Schönfärberei des Naturschutzes mag für einen Medienauftritt des Ministers und seinen Weg nach Berlin hilfreich sein. Dem Naturschutz in Schleswig-Holstein reicht sie nicht!

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