Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

21.03.02 , 15:45 Uhr
SPD

Dr. Henning Höppner zu TOP 11: Schwellenwert für Saatgut so niedrig wie möglich halten

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 21.03.2002 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 11 – Schwellenwerte für Produkte aus gentechnisch veränderten Pflanzen
Dr. Henning Höppner:

Schwellenwert für Saatgut so niedrig wie möglich halten

Wenn wir an dieser Stelle über Schwellenwerte für gentechnisch veränderte Anteile bei Lebensmitteln, Futtermitteln und Saatgut diskutieren, dann behandeln wir das Thema Kennzeichnungspflicht im Sinne des Verbraucherschutzes. Die CDU- Landtagsfraktion hatte am 9. Oktober 2000 zu einer Fachkonferenz unter der Frage- stellung: „Keine Zukunft für die grüne Gentechnik?“ eingeladen.

In der Dokumentation zu dieser Fachkonferenz hält die Kollegin Schmitz-Hübsch fest, dass das größte Problem der grünen Gentechnik nicht ihr aktueller Stand, sondern die mangelnde Akzeptanz in der Bevölkerung ist. Und sie fordert im Schlusssatz ihres Bei- trages dazu auf, zum einen eine größere Transparenz herzustellen und zum anderen Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen einzuhalten, auf die sich die Bevölkerung ver- lassen kann. Einverstanden!

Professor Jung hat während der Fachkonferenz deutlich gemacht, dass es Länder gibt, in denen die Akzeptanz gegenüber gentechnisch veränderten Lebensmitteln so- gar deutlich gesunken ist. Großbritannien wird von ihm als herausragendes Beispiel erwähnt. Im übrigen sei hier angemerkt, dass der Trend zu ökologisch produzierten Lebensmittel im Vereinigten Königreich inzwischen ein Ausmaß angenommen hat, das sich viele von uns, insbesondere die Verfechter der konventionellen Landwirtschaft, kaum vorstellen können. Sie können in Großbritannien fast jedes zweite Lebensmittel, auch Getränke, als ökologisch – organic, wie es dort heißt – produziertes Produkt er- Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



werben. Ein wie von Verbraucherschutzministerin Renate Künast angestrebtes Ziel von 20 % ökologisch erzeugter landwirtschaftlicher Produkte ist in Großbritannien kei- ne Utopie, sondern fast Realität.

Ich bin mir sicher, dass die Akzeptanzkurve gegenüber gentechnisch veränderten Le- bensmittelprodukten europaweit eher gesunken ist, als dass sie sich ins Positive ver- ändert hat. Der Vorstoß von EU-Verbraucherschutz-Kommissar David Byrne, gentech- nisch veränderte Lebensmittel grundsätzlich, also auch bei sämtlichen Zusatzstoffen zu kennzeichnen, wird also auch dem Verbraucher deutlich machen, dass er bei seiner Kaufentscheidung dann zwischen einem natürlich erzeugten Nahrungsmittel, einem in Anteilen gentechnisch verändertem Nahrungsmittel oder einem mit gentechnisch ver- änderten Substanzen angereichertem Lebensmittel wählen kann.

Wir wissen heute, dass bei vielen Pflanzen ein 0,00 % Schwellenwert bei gentechnisch veränderten Anteilen in der Praxis nicht mehr zu erreichen sein wird. Ein 0%- Schwellenwert hätte die Folge, wie wir in der Anhörung erfahren konnten, dass sämtli- che Freisetzungsversuche von GVO (gentechnisch veränderte Organismen)-Saatgut hätten unterbunden werden müssen. Die Problemstellung heißt folglich, Schwellenwer- te von GVO-Anteilen festzusetzen, die einerseits analysetechnisch noch nachweisbar sind und die im Hinblick auf die Erzeugung der Pflanzen und in der anschließenden Herstellungskette des Lebensmittels einhaltbar sind.

Die EU-Kommission hat hierzu mit dem Entwurf der Richtlinie 90/220 Vorschläge für abgestufte Grenzwerte von GVO-Anteilen bei Saatgut vorgelegt, die bei Überschrei- tung eine Kennzeichnungspflicht notwendig machen: • 0% für Anteile von GVO-Pflanzen, die keine Zulassung zum Inverkehrbringen nach der Freisetzungsrichtlinie haben. Das bedeutet, dass nicht zugelassene GVO-Pflanzen in keiner Weise vorhanden sein dürfen. • Die Schwellenwerte für Saatgut von fremdbestäubten Pflanzen sollen bei 0,3 %, • die für selbstbestäubende und sich vegetativ vermehrende Pflanzen sollen bei 0,5 % liegen -3-



• und für anderes Saatgut, z.B. für Sojabohnen, bei 0,7 %. Bei Überschreitung dieser Werte würde dann die Kennzeichnungspflicht eintreten.

Der wissenschaftliche Ausschuss für Pflanzen, das ist das Beratungsgremium der EU- Kommission, hält die Handhabung dieser Schwellenwerte bei Saatgut unter zu be- stimmenden Voraussetzungen für praktikabel. Diese Voraussetzungen sind beschrie- ben durch Mindestabstände zwischen den Anbauflächen von konventionellen Pflanzen und GVO-Pflanzen sowie durch zeitliche Fristen in der Fruchtfolge. Der wissenschaftli- che Ausschuss der EU-Kommission regt an, diesbezüglich Einzelvorschriften zu erlas- sen.

Es gibt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, auf der EU-Ebene durchaus die Bereitschaft, sich bei Lebensmitteln und Futtermitteln auf einen Schwellenwert von 1% zu einigen. Aber, das sagen uns die Experten, dieser ist nur einzuhalten, wenn der Schwellenwert für Saatgut deutlich unter 1% liegt.

Unser Ziel muss es bleiben bei allen Möglichkeiten der grünen Gentechnik eine ange- messene Sortenreinheit bei konventionellem Saatgut sicherzustellen. Ziel muss es sein, den Schwellenwert von GVO-Anteilen im Sinne der Kennzeichnungspflicht so niedrig wie möglich zu halten. Es besteht gegenwärtig kein Anlass, die von der EU- Kommission angedachten Werte zu unterschreiten. Von daher, liebe Kolleginnen Schmitz-Hübsch und Scheicht, ist Ihre Initiative, die GVO-Schwellenwerte bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln, Futtermitteln und Saatgut generell auf 1 % festzulegen, zur Zeit unangebracht. Allein aus diesem Grund wollen wir Ihren Antrag ablehnen.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen