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Christel Happach-Kasan: Nulltoleranzen sind eine Illusion
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 113/2002 Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Donnerstag, 21. März 2002 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Heiner Garg, MdL Günther Hildebrand, MdLChristel Happach-Kasan: Nulltoleranzen sind eine Illusion www.fdp-sh.de In ihrem Redebeitrag zu TOP 11 (Schwellenwerte für Produkte aus gentechnisch veränderten Pflanzen) sagte die umweltpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan:„Es ist eines der immer wieder heiß diskutierten Themen: Die Frage, in welcher Größenordnung zufällige oder technisch unvermeidbare Verunreinigungen mit gentechnisch veränderte Organismen in Lebensmitteln, Futtermitteln und Saatgut akzeptabel sind.Die Positionen sind dabei im wesentlichen nicht neu: Die eine Seite lehnt jegliche Toleranzgrenzen bei Lebens- und Futtermittel- und Saatgutverunreinigungen ab, die andere Seite hält einen Schwellenwert von 1 %, übrigens angelehnt an die Novel-Food-Verordnung, für unverzichtbar.Die FDP stimmt der letztgenannten Position zu. Es ist schlicht eine Illusion, annehmen zu wollen, dass es in biologischen Systemen und unter natürlichen Produktionsbedingungen Nulltoleranzen geben kann.Die Herstellung von pflanzlichen Agrarrohstoffen, die dann zu Lebensmitteln oder Futtermitteln verarbeitet werden, und die Herstellung von Saatgut geschieht in der Natur. Damit unterliegt sie natürlichen Einflussfaktoren und es lässt sich nicht verhindern, dass Pflanzen einer Sorte - wenn auch nur in geringem Umfang - auch mit Pollen von Fremdsorten bestäubt werden können, deren Erbgut dann in den Pflanzen bzw. im Saatgut der vermehrten Sorten wiederzufinden ist. Solche Sortenverunreinigungen können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Sie erfolgen aber ganz unabhängig davon, mit welchen Zuchtmethoden die Pflanzen gezüchtet werden und sind in erster Linie davon abhängig, welche Pflanzenarten es sind, wie weit der Pollen fliegt.Um dieser natürlichen Tatsache zu begegnen, gibt es verschiedene Bestimmungen beispielsweise im Saatgutrecht. Ich nenne nur die Forderung nach Abständen zu Nachbarfeldern, die dazu dienen, eine möglichst hohe Sortenreinheit zu erzielen. Für den Bereich der Gentechnik verweise ich auf die erforderlichen umfassenden Genehmigungsverfahren bis zur ZulassungChristian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ gentechnisch veränderte Pflanzensorten, bei denen Umweltbundesamt, Robert-Koch-Institut und die Biologische Bundesanstalt in Braunschweig eingebunden sind.Ohne Frage können alle diese Sicherungsmaßnahmen nicht dazu führen, dass das Saatgut dadurch zu 100 % frei von Einträgen anderer Sorten ist. Das ist unmöglich. Die erreichte Sortenreinheit variiert je nach Pflanzenart um 98 bis 99 %, sei es gentechnisch verändert oder nicht. Und es gilt für alle Lebensmittel und Futtermittel, die aus Agrarrohstoffen hergestellt werden.Es macht keinen Sinn, weiter dagegen Sturm zu laufen, dass gentechnisch veränderte Organismen angebaut werden und es keine absolute Sicherheit gibt, nicht mit ihnen in Berührung zu kommen. Da dies gesundheitlich unbedenklich ist, ist der Staat auch nicht verpflichtet, sich das uninnige Ziel der Nulltoleranzen zu eigen zu machen.Sie von den Grünen versuchen den Kampf gegen Windmühlenflügel, wir als FDP machen dabei nicht mit.Auch der von Umweltminister Müller Anfang Februar geforderte „Gen-TÜV“ ändert nichts an der Situation. Ein zusätzliches gentechnisches Genehmigungsverfahren hat nichts, aber auch gar nichts mit erhöhter Sicherheit zu tun – schon gar nicht vor dem Hintergrund der bestehenden Zulassungsverfahren. Übrigens räumt der Umweltminister dies in seiner Antwort auf meine Kleine Anfrage (Ds. 15/1652) selbst ein.Wir erleben hier das übliche Spiel der Grünen: erst eine virtuelle Gefahr an die Wand malen und sich dann als Retter aufspielen, als die Gutmenschen, die die Menschheit vor dem Abgrund bewahren.Nur beim Thema Elektrosmog agieren die Grünen deutlich vorsichtiger. Schließlich kommunizieren sie genau wie allen anderen übers Handy, und das, wenn es sein muss auch im Plenarsaal, wie z. B. gestern Staatssekretär Voigt.Sowohl der Gen-TÜV als auch die Forderung nach Nulltoleranzen haben mit dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher überhaupt nichts zu tun. Das politische Ziel dieser Forderung ist vielmehr die Verhinderung der grünen Gentechnik. Forschung und Anbau der Grünen Gentechnik sollen so unattraktiv gemacht werden, dass jegliches Interesse von beteiligten Firmen am Standort Schleswig-Holstein erlahmt.Diese Politik richtet sich gegen die Interessen der mittelständischen schleswig-holsteinischen Pflanzenzuchtunternehmen. Unter dem Deckmäntelchen des Verbraucherschutzes wird grünes Klientelinteresse verfolgt. Diese Verschleierungstaktiken sind unerträglich.Für die FDP ist die Festlegung von realistischer Schwellenwerten der geeignete Beitrag, um sowohl den beschriebenen natürlichen Phänomenen Rechnung zu tragen, aber auch um den Ausgleich zwischen Verbraucherschutz und Nutzungsinteressen zu gewährleisten. Alles andere ist in biologischen Systemen und unter natürlichen Produktionsbedingungen eine Illusion.Wir stimmen dem Antrag der CDU daher zu.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/