Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

21.03.02 , 16:20 Uhr
FDP

Günther Hildebrand: "Integrationskosten müssen verbindlich geregelt werden"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 117/2002 Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Doonerstag, 21. März 2002 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Heiner Garg, MdL
Zuwanderungsgesetz Günther Hildebrand, MdL


Günther Hildebrand: „Integrationskosten müssen



www.fdp-sh.de verbindlich geregelt werde“ In seinem Redebeitrag zu TOP 26 (Zuwanderngsgesetz) erklärte der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„Deutschland braucht ein Zuwanderungsgesetz, weil wir de facto ein Zuwanderungsland sind. Da sollten wir uns alle einig sein. Der jetzige Gesetzentwurf ist überwiegend gelungen, da sind wir uns in der Mehrheit des Hauses auch einig. Die FDP hält seit langem eine gesetzliche Regelung der Zuwanderung für eine zentrale Aufgabe der Deutschen Politik. Es war unsere Fraktion, die als erstes im Deutschen Bundestag im Juni 2000 einen Gesetzentwurf eingebracht hat.
Der Entwurf ist nach Vorlage des Berichts der Süßmuth-Kommission noch ergänzt und aktualisiert worden. Die meisten der uns wichtigen Punkte finden sich aber auch im Gesetzentwurf der Bundesregierung wieder.
Es gibt aber auch einige Punkte zu bemängeln. Dabei haben Entwicklungen seitens der Bundesregierung zu einer veränderten Sachlage geführt. Wir wollen daher, dass das Gesetz morgen im Bundesrat in der vorliegenden Form nicht beschlossen wird. Wir wollen es auch nicht begraben, sondern die Klärung zweier strittiger Punkte im Vermittlungsausschuß erreichen, sofern es nicht heute abend in der Runde der Ministerpräsidenten der sozialdemokratisch geführten Länder zusammen mit dem Bundeskanzler bereits zu einer befriedigenden Lösung kommt.
Zunächst geht es um die Kosten für die zusätzlichen Integrationsmaßnahmen, im Speziellen der Sprachkurse. Es wurde ein Modell aufgestellt, wonach jeder Immigrant einen Sprachkurs von insgesamt 900 Stunden absolvieren sollte. Der Bundeskanzler hatte noch nach dem Bericht der Süßmuth-Kommission vollmundig versprochen, dass der Bund für diese Kosten aufkäme. Aber das ist nun Schnee von gestern. Mittlerweile hat der Bund ein verändertes Angebot vorgelegt und will nur noch ein Drittel dieser Kosten tragen.

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Bei der momentanen Finanzlage unseres Landes und insbesondere unserer Kommunen können diese Kosten unmöglich übernommen werden. Es muss also vor Verabschiedung des Gesetzes geklärt werden, dass die Länder und die Kommunen von diesen Kosten freigehalten werden.
Länder und Kommunen sind schon genug mit der verbindlichen Zusage von Bundesfinanzminister Eichel belastet, die er vor der EU – Kommission in Zusammenhang mit dem angekündigten „Blauen Brief“ gegeben hatte, nämlich bis 2004 einen annähernd ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Insofern können wir auch den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen dieses Hauses nicht verstehen. Sie wollen sich auf das Verhandlungsgeschick der Landesregierung mit dem Bund verlassen. Wir aber wollen, dass dieser Punkt abschließend verbindlich geregelt wird bevor der Bundesrat das Gesetz beschließt.
Ein zweiter Punkt ist in den Diskussionen ebenfalls zu kurz gekommen und sollte korrigiert werden. Ich glaube, dass wir uns darüber einig sind, dass hochqualifizierte Arbeitskräfte in Deutschland erwünscht sind, weil diese durch ihre Tätigkeit dazu beitragen, neue Arbeitsplätze in Deutschland zu schaffen. Es kann aber nicht sein, dass die Hürden für diese Spezialisten mit einem nachzuweisenden Jahreseinkommen von 81.000 € so hoch liegen, dass sie nur von wenigen übersprungen werden können. Hier müssen die Schranken gesenkt werden, damit mehr dieser hochqualifizierten, von uns sehr erwünschten Spezialisten überhaupt die Möglichkeit haben zu uns zu kommen.
Ich möchte aber auch noch einige Bemerkungen über das Verfahren beim Zuwanderungsgesetz machen. Ich finde es unverantwortlich von den Regierungsparteien in Berlin, dass sie dem Innenausschuss des Bundestages im letzten Moment ein Änderungsentwurf von 58 Seiten vorgelegt haben, der dann ad hoc innerhalb eines Tages beschlossen werden sollte. So ein Verfahren gab es schon beim Terrorismuspaket von Herrn Schily, dem sogenannten Otto-Katalog. Diese parlamentarische Umgangsweise auf niedrigstem Niveau sollte nicht Schule machen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU,
Sie sollten nicht gegenseitig mit dem Finger aufeinander zeigen, wenn es um den Umgang mit diesem Thema geht. Es ist der Bedeutung der Problematik nicht angemessen, wenn das Gesetz aus rein wahltaktischen Gründen seitens der CDU gänzlich verhindert wird. Andererseits sagte der ehemalige Parteivorsitzende der SPD – Oskar Lafontaine - bei Sabine Christiansen im Januar: „Ich glaube nicht, dass es in einer Situation, in der es vier Millionen Arbeitslose gibt, vermittelbar ist, zusätzliche Arbeitskräfte nach Deutschland einzuführen.“
Wir von der FDP stehen einer Zustimmung zum Zuwanderungsgesetz nicht entgegen, wenn die von uns aufgeführten Probleme gelöst werden.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen