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Dr. Johann Wadephul: CDU lehnt Zuwanderungsgesetz ab
LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 138/02 vom 21. März 2002TOP 26 Dr. Johann Wadephul: „CDU lehnt Zuwanderungsgesetz ab“„Die CDU lehnt den Entwurf des Zuwanderungsgesetzes in seiner jetzigen Form ab. Für diese Ablehnung gibt es viele gute Gründe, die weit über die FDP-Forderungen hinaus gehen.“ Der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion und CDU- Landeschef Johann Wadephul stellte heute im Landtag die Gründe der Ablehnung des Gesetzes durch die CDU dar.Wadephul: „Die SPD behauptet zwar, sich auf die Union ‚bis zur Schmerzgrenze‘ zubewegt zu haben, im Kern ist das Gesetz jedoch überhaupt nicht verändert worden. Nach wie vor wird das angebliche Ziel des Gesetzes, die Begrenzung der Zuwanderung, nicht erreicht. Im Gegenteil: Die Aufhebung des Anwerbestopps, die Zuwanderung aus demographischen Gründen, weitgehender Familiennachzug, neue Zuwanderungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und großzügigere Aufenthaltsgenehmigungen werden für mehr Zuwanderung sorgen.“ Diese zusätzliche Zuwanderung belaste Arbeitsmarkt und Sozialversicherung angesichts von 4,3 Millionen Arbeitslosen in einer nicht vertretbaren Weise. Zudem widerspreche die Aufhebung des generellen Anwerbestopps der Behauptung der Regierung, Deutsche und hier lebende Ausländer sollten auf dem Arbeitsmarkt Vorrang vor Zuwanderern aus Nicht-EU-Staaten haben.Das Gesetz beinhalte jedoch noch weitere Punkte, die die CDU zur Ablehnung veranlassen: So werde durch die generelle Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung die Zahl der Flüchtlinge entgegen den Behauptungen der Bundesregierung in einem kaum nachprüfbaren Umfang steigen und zu einer großen Gesetzeslücke werden. Die geplante Härtefallregelung belohne diejenigen, die sich hartnäckig einer Abschiebung nach einem rechtskräftig abgelehnten Asylantrag widersetzen und erweitert die Möglichkeiten zum Asylmissbrauch. Außerdem: Nach dem Bundessozialhilfegesetz sollen ab dem dritten Jahr erhöhte Sozialhilfesätze an Asylbewerber gezahlt werden. Damit wird der Asylmissbrauch durch die Bundesregierung noch attraktiver gemacht und die Gemeinden stärker belastet. Auch in der Familienzusammenführung und in der Frage der Integration werden die Probleme nicht gelöst: Die ungenügende Absenkung des Nachzugsalters werde zusammen mit den geplanten Aufweichungen bei den Spracherfordernissen zu einem Hindernis bei der Integration. Das Gesetz sehe zudem in der aktuellen Fassung keinen Anreiz für Integrationsmaßnahmen und auch keine Sanktionsmöglichkeiten vor. „Zum Thema ‚Integration‘ ist ohnehin festzustellen: Lassen Sie uns zunächst die hier lebenden Ausländer wirklich integrieren, bevor wir über zusätzlichen Zuzug nachdenken.“, so Johann Wadephul abschließend.