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21.03.02 , 16:54 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich zum Zuwanderungsgesetz

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel TOP 26 – Zuwanderungsgesetz - Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die innenpolitische Sprecherin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Irene Fröhlich: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 087.02 / 21.03.2002
Rot-grün gestaltet das Einwanderungsland Deutschland!
Mit der morgigen Bundesratssitzung könnte ein langer Prozess beendet werden, an de- ren Ende die Gestaltung des Einwanderungslandes Deutschland steht. Mit der Einbrin- gung eines Einwanderungsgesetzes 1991 im Bundestag haben Bündnis 90/Die Grünen als erste politische Kraft die Initiative angeschoben, Einwanderung gesetzlich zu regeln, das Asylrecht zu sichern und die Integration zu fördern. Dies ist der Beginn auf dem Weg zur vollen rechtlichen und sozialen Gleichstellung von MigrantInnen und Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland.
Der jetzt zur Verabschiedung im Bundesrat stehende Gesetzentwurf läutet in vier zentra- len Punkten einen von uns seit Jahren befürworteten Paradigmenwechsel ein:
• Der deutsche Arbeitsmarkt wird auf gesetzlicher Grundlage geöffnet für eine Arbeits- kräftezuwanderung sowie für den Zugang von Selbständigen und Studierenden. • Zum ersten Mal gibt es mit diesem Gesetz einen Rechtsanspruch auf Integrationsleis- tungen für MigrantInnen und Flüchtlinge und der Bund wird sich an den Kosten fair beteiligen. • Aus humanitären Gründen Bedrohte erhalten eine Aufenthaltserlaubnis und damit ei- ne Integrationsperspektive. • Erstmalig werden nunmehr nichtstaatlich bzw. geschlechtsspezifisch Verfolgte als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt. Eine von Schles- wig-Holstein seit langem geforderte Härtefallregelung wird geschaffen. Zwar bedaure ich es, dass wir bei den schwierigen und langwierigen Verhandlungen von unseren bündnisgrünen Vorstellungen ein großes Stück abrücken mussten, dennoch darf jetzt nicht die Chance vertan werden, dem jahrzehntelangen Einwanderungsprozess in die Bundesrepublik Deutschland gesetzliche Grundlage zu schaffen.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Einwanderungsland und wird nach den Studien des Bundesinnenministeriums, des Statistischen Bundesamtes und der demographi- schen Forschungsabteilung der Vereinten Nationen auch in den nächsten Jahrzehnten nicht ohne Einwanderung auskommen, um den Wohlstand in Deutschland zu sichern. Nach übereinstimmenden Berechnungen der genanten Institutionen benötigen wir bis zum Jahr 2050 350.000 bis 500.000 Menschen, um die Bevölkerungszahl zu halten.
Der Gesetzentwurf wird trotz berechtigter Kritik an einzelnen Regelungen von wichtigen gesellschaftlichen Kräften getragen, wie den beiden größten Kirchen, großen Teilen der Arbeitgeberverbände, den Gewerkschaften und vielen Fachverbänden- und organisatio- nen. Wenn die Union morgen wiederum auf dem Rücken der MigrantInnen und Flüchtlin- ge Wahlkampf machen will und den Gesetzentwurf im Bundesrat blockiert, wird sie poli- tisch ganz alleine stehen. Wer morgen gegen das Gesetz stimmt, stimmt auch gegen die Zukunft dieses Landes!

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