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22.03.02 , 10:03 Uhr
SPD

Wilhelm Malerius zu TOP 18 + 23: Sicherheit muss Vorrang vor Wirtschaftlichkeit haben

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 22.03.2002 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 18 + 23 – Störfall im Atomkraftwerk Brunsbüttel


Wilhelm Malerius

Sicherheit muss Vorrang vor Wirtschaftlichkeit haben

Es ist die Aufgabe und die Pflicht einer Landesregierung, Vorfälle und Störungen in ei- nem Kernkraftwerk lückenlos aufzuklären und die Öffentlichkeit dementsprechend zu informieren. Dieses hat Minister Möller mit dem heute vorgelegten sehr guten Bericht vollzogen, und ich möchte mich im Namen der SPD-Landtagsfraktion dafür bedanken.

Am 14. Juni 2000 ist es der Bundesregierung und den Energieversorgungsunterneh- men nach ca. 1 ½-jährigen Verhandlungen gelungen, eine Vereinbarung über den ent- schädigungsfreien Ausstieg aus der Kernenergie zu treffen. Das ausgehandelte Do- kument, gemeinhin als Atomkonsens bezeichnet, ist noch kein Energiekonsens, hat aber zu einem Klima geführt, in dem der energiepolitische Dialog gedeihen kann. Der vereinbarte Atomkonsens enthält u. a. zwei Eckpunkte.

Auf der Grundlage einer fiktiven Regellaufzeit von 32 Kalenderjahren wird, gerechnet vom Beginn des kommerziellen Leistungsbetriebes an, für jedes Kraftwerk errechnet und festgelegt, wie viel Strom es ab dem 01.01.2000 bis zu seiner Stilllegung noch produzieren darf. Während der Restlaufzeiten soll aber der von Recht und Gesetz ge- forderte hohe Sicherheitsstandard weiter gewährleistet werden. Im Atomgesetz wird eine Verpflichtung der Anlagenbetreiber fixiert, die Kernkraftwerke regelmäßigen peri- odischen Sicherheitsüberprüfungen zu unterziehen.
Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Die Bundesregierung sichert den Energieversorgern zu, keine Initiative zur Änderung der zu Grunde liegenden Sicherheitsphilosophie zu ergreifen. Hier muss die Frage er- laubt sein, ob diese noch Bestand haben kann. Was ist passiert!

Am 14. Dezember 2001 kam es im Atomkraftwerk Brunsbüttel zu einer Dampffreiset- zung im Sicherheitsbehälter. Die Schichtmannschaft interpretierte verschiedene auf der Warte aufgelaufene Anzeigen und Rechnermeldungen als eine Leckage in der Reaktordruckbehälterdeckelsprühleitung. Mit einer fernbedienten Armatur wurde die- ser Bereich nach vier Minuten von der Schichtmannschaft abgesperrt und das Problem zusammen mit einer Arbeitsgruppe aus den Fachbereichen noch einmal analysiert. Man kam nach einem Qualitätssicherungscheck zu dem Ergebnis, dass eine spontane Dichtungsleckage als wahrscheinliche Ursache des Ereignisses anzusehen sei.

Die Betreiberin, die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH, informierte das Energieministe- rium fristgerecht am 17. Dezember. Daraufhin forderte, wie wir hörten, das Ministerium einen Bericht an, und der TÜV Nord wurde gebeten, gutachterliche Untersuchungen auszuführen. Der TÜV Nord ist eine unabhängige technische Untersuchungsanstalt mit einem sehr hohen Fachwissen. Es ist nicht richtig, an der Kompetenz und Unab- hängigkeit des TÜV zu zweifeln. Am 10. Januar 2002 gelangte der TÜV zu dem Er- gebnis, dass die sicherheitstechnische Unbedenklichkeit des Weiterbetriebes der An- lage bestätigt werden könne. Allerdings forderte der TÜV über das Ministerium von der Betreiberin, bis Ende Januar zu ermitteln, ob ein Riss in einer Rohrleitung als Ursache der Leckage ausgeschlossen werden könne.

Hier beginnt nun das Ringen um eine lückenlose Aufklärung. Auf der einen Seite die Betreiberin der Anlage, die den Vorfall als gering einstuft, auf der anderen Seite das Energieministerium, das zum Schutz der Allgemeinheit und zur Beseitigung aller Zwei- fel eine Inspektion des Sicherheitsbehälters fordert.

In einem Sicherheitsbehälter eines Kernkraftwerkes darf und kann es nicht lapidare Vorfälle geben, und der Betreiber darf in keinem Fall seine Meldepflicht restriktiv -3-



handhaben. Jede Störung muss mit den zuständigen Behörden und Gutachtern schnellstens und lückenlos mit der gebotenen Sorgfalt analysiert und aufgeklärt wer- den. Ist Ihr Motto, meine Damen und Herren der Opposition, Wirtschaftlichkeit vor Si- cherheit? Diese Frage muss auf Grund Ihrer Presseerklärung erlaubt sein.

Das Energieministerium forderte die Betreiberin auf, sich zu einer Inspektion zu erklä- ren, anderenfalls würde es eine Anordnung geben. Daraufhin wurde die Inspektion am 18. Februar veranlasst. Das Ergebnis ist bekannt, eine Rohrleitung des Reaktordruck- behältersprühsystems war über eine Länge von zwei bis drei Metern zerborsten. Die Anlage wurde daraufhin von der Betreiberin vom Netz genommen.

Das Energieministerium hat nicht nur in diesem Fall, sondern auch in der Vergangen- heit richtig und verantwortungsvoll gehandelt. Die Forderungen der Landesregierung nach einer vollständigen Klärung des Schadensmechanismus und der Ausschluss ei- ner Wiederholung auch in anderen sicherheitstechnischen Bereichen, die Reparatur sämtlicher Schäden und die Gewährleistung der Funktionssicherheit der beeinflussten Systeme sowie das Ausräumen der entstandenen Zweifel aus der Zuverlässigkeit des Betreibers sind richtig und angemessen und wurden auch von den Experten der Reak- torsicherheitskommission bestätigt. Dieser Vorfall muss völlig aufgeklärt werden um auszuschließen, dass ein ähnlicher Unfall im Kernkraftwerk Brunsbüttel und auch in anderen deutschen Siedewasserreaktoren passieren kann.

Auch nach dem Bericht des Ministers Möller kann über die Ursache des gravierenden Störfalls heute nichts ausgesagt werden. Es kann heute nur spekuliert werden, und daran sollten wir uns alle nicht beteiligen. Eine Aufklärung ist umso notwendiger, denn das Vertrauen der Bevölkerung ist nachhaltig beschädigt. Es ist zu begrüßen, dass sich die Betreiberin damit einverstanden erklärt, nicht ohne eine ausdrückliche Zu- stimmung des Energieministeriums das Atomkraftwerk Brunsbüttel wieder anzufahren. Auch vor dem Hintergrund der Liberalisierung der Strommärkte muss gewährleistet bleiben, dass Sicherheit in der Kerntechnik stets Vorrang vor allen anderen Erwägun- -4-



gen haben muss. Es muss ein geschlossenes, in sich schlüssiges Sicherheitsmana- gement vorgelegt und eingerichtet werden.

Verantwortung ist gefragt, um die notwendige Vorsorge zu treffen. Das heißt zu alle- rerst, das Wissen und Können unserer hochentwickelten Gesellschaft zu mobilisieren, um kreativ neue Technologien zu entwickeln, zu bewerten und umzusetzen. Dieser Suchprozess muss breit angelegt sein und über den von Marktkräften organisierten Suchprozess weit hinausgehen. Dies wird nicht ohne intensive Förderung von For- schung und Wissenschaft und auch nicht ohne staatliche Finanzierung gehen. Wir müssen eine ressourcenschonende effiziente und zukunftssichere Energieversorgung schaffen. Wir sind heute für den Start in neue Formen der Energieversorgung verant- wortlich.

In dieser Phase geht es um den erforderlichen Anschub, sei es in Forschung und Ent- wicklung oder sei es in der politisch gestalteten Breitenanwendung und Markteinfüh- rung neuer Technologien. Prioritär geht es um die Mobilisierung aller tragfähigen Po- tenziale rationeller Energieverwendung, es geht um Energiesparen und Effizienzstei- gerung, um das technisch nachgewiesene, aber bisher wenig genutzte Einsparpoten- zial von 40 % des heutigen Energieeinsatzes besser zu nutzen. Einsparen ist die wich- tigste Energiequelle. Parallel dazu kommt den erneuerbaren Energien eine besondere Bedeutung zu. Im Szenario einer energetisch vernetzten Republik können und müssen solare Ressourcen - Sonne, Wind, Biomasse - überregional mit fossilen Energieträ- gern Kohle, Gas und Öl symbiotisch zusammen wirken. Es muss Schritt für Schritt ge- lingen, diese weitgehend umweltharmonischen und klimaneutralen Energien wirt- schaftlich zu nutzen. Denn ohne einen Erfolg an dieser Front scheint eine gute Ent- wicklung von Mensch und Natur für die nächsten Generationen stark gefährdet.

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