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Dr. Trutz Graf Kerssenbrock: Die Bedenkenlosigkeit beim Ausbau de r Windenergie macht fassungslos!
LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 142/02 vom 22. März 2002TOP 25 Dr. Trutz Graf Kerssenbrock: Die Bedenkenlosigkeit beim Ausbau der Windenergie macht fassungslos!„Die vollkommene ökologische Bedenkenlosigkeit der rot-grünen Bundes- und Landesregierungen bei den beabsichtigten Genehmigungen für Offshore- Windenergieparks macht fassungslos. Es soll offenbar noch nicht einmal der Bericht des Bundesumweltamtes, der noch im Dezember 2000 angekündigt worden ist, abgewartet werden. Der Verbraucher soll die Zeche bezahlen und einige wenige Investitionskonsortien erhalten die Lizenz zum Geld drucken“.Mit diesen Worten kritisierte der energiepolitische Sprecher der CDU- Landtagsfraktion, Dr. Trutz Graf Kerssenbrock, den massiven Druck, den Rot-Grün bei der Planung von Offshore-Windenergieparks an den Tag legten. Die Beteiligung breiter Bevölkerungsschichten an den Offshore-Windenergieparks, wie in Butendiek, werde die Ausnahme bleiben. Der Druck komme inzwischen von den Stromkonzernen und Herstellern der Anlagen, die wüssten, wo „Barthel den Most – oder besser gesagt die Kohle – holen müssen.“ Trotz technisch ungelöster Fragen, trotz völliger Unklarheit über die Trassierung der notwendigen Seekabel und ohne jede Genehmigung einer Landanbindung würden die Parks – auf Kosten der Stromverbraucher – geplant. Sogar die Netze würden bereits im vorauseilenden Gehorsam ausgebaut für eine nicht grundlastfähige Windenergie.Dies alles werde nur gut gehen bis zum ersten Tankerunfall, weil die Sicherheit eben doch nicht so vorausgeplant werden könne, wie es notwendig sei. Auch scheine man von der vollkommenen Unfehlbarkeit der über Genehmigungsanträge entscheidenden Beamten im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie auszugehen. Es sei einmalig, dass einmal erteilte Genehmigungen nicht mehr angefochten werden könnten, weil es keine klagebefugten Kläger gebe. Kerssenbrock forderte ein Innehalten der Landesregierung, bis sorgfältige und umsichtige Planungen verantwortlich durchgeführt werden könnten und das Genehmigungsverfahren selbst rechtlich geordnet sei.