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22.03.02 , 11:57 Uhr
FDP

Christel Aschmoneit-Lücke: Wir brauchen kein Klagerecht für das Land

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 120/2002 Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel,Freitag, 22. März 2002 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Heiner Garg, MdL
Offshore-Windparks/Drittschutz im Genehmigungsverfahren Günther Hildebrand, MdL


Christel Aschmoneit-Lücke: Wir brauchen kein



www.fdp-sh.de Klagerecht für das Land In ihrem Beitrag zu TOP 25 (Offshore-Windparks) sagte die energiepolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Christel Aschmoneit-Lücke:
„Die CDU möchte den Drittschutz bei Genehmigungen für Offshore- Windparks einführen, die in der ausschließlichen Wirtschaftszone, kurz: AWZ, gebaut werden sollen, und sie möchte hierzu eine Klagebefugnis der betroffenen Küstenländer. Im Umweltausschuss hat Kollege Graf Kerssenbrock dies damit begründet, dass es ansonsten keine wirksame Möglichkeit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer solchen Genehmigung gäbe.
Aus Sicht der FDP stellen sich zwei Fragen: Erstens: Gibt es bereits ausreichende Rechtsbehelfe gegen rechtsfehlerhafte Genehmigungen? Zweitens: Wenn nicht, sollte den Bundesländern ein solcher Rechtsbehelf eingeräumt werden, vor deren Küste der Bau eines Windparks genehmigt wurde?
Zur ersten Frage: Es geht nicht um einen rechtsfreien Raum. Selbstverständlich gibt es Rechtsbehelfe gegen solche Genehmigungen. Wer durch die Genehmigung unmittelbar in seinen Rechten betroffen sein könnte, kann gegen diese Beeinträchtigung klagen—das schließt auch die Klage wegen rechtsfehlerhafter Genehmigungen ein. Das heißt allerdings noch nicht, dass allen am Thema Interessierten dieser Rechtsschutz ausreicht—der CDU offensichtlich nicht.
Warum eigentlich nicht? Vielleicht befürchtet die CDU schwerwiegende negative externe Effekte von Windparks, die erstens im Genehmigungsverfahren nicht berücksichtigt werden und gegen die sich zweitens niemand wehren kann.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Dabei kann es sich weder um Fragen der Sicherheit des Schiffsverkehrs handeln—die werden im Verfahren schon jetzt ausreichend berücksichtigt— noch um Fragen des Umweltschutzes, denn es wird ja zukünftig eine Umweltverträglichkeitsprüfung für Offshore-Windparks geben.
Welche weiteren schwerwiegenden externen Effekte von Windparks ausgehen könnten, erschließt sich mir nicht. Folglich gibt es auch keinen Grund, einen Drittschutz einzuführen, denn der Drittschutz ist ein Abwehrrecht gegen unverhältnismäßige externe Effekte. Vielleicht befürchtet die CDU ja auch, dass nicht genügend direkt Betroffene gibt, die Offshore- Windparks in der AWZ verhindern möchten. Deswegen allerdings eine Klagebefugnis für Bundesländer einzurichten, erscheint mir—vorsichtig ausgedrückt—nicht angemessen.
Insgesamt vermag ich nicht zu erkennen, wofür zusätzliche Rechtsbehelfe notwendig sein sollten, damit erübrigt sich auch die Beantwortung meiner zweiten anfänglich gestellten Frage. Die AWZ liegt außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes und im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Bundes; es gibt keine Gründe, die Küstenländer zu Ersatzbetroffenen zu küren und ihnen zusätzliche Kompetenzen einzuräumen. Ein Drittschutz in Genehmigungsverfahren für Offshore-Windparks ist nicht notwendig, die FDP lehnt den Antrag ab.
Als Angehörige der gleichen Profession wie Graf Kerssenbrock fällt mir noch ein weiterer Grund ein, warum man Interesse an einer solchen Klagebefugnis haben könnte—Stichwort: „follow the money“—aber auch dieser Gedanke ist selbstverständlich völlig abwegig: „Honi soit qui mal y pense“.
Ich glaube, wir täten gut daran, politische Entscheidungen nicht noch mehr als ohnehin schon geschehen auf die Judikative zu verlagern. Natürlich muss die Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln in einem Rechtsstaat gerichtlich überprüfbar sein und bleiben. Aber es tut weder der Politik noch dem Rechtsstaat gut, wenn politisch nicht durchsetzbare oder durchgesetzte Vorstellungen durch Gerichtsentscheidungen erzwungen werden sollen. Das gilt für die Minderheit ebenso wie für die Mehrheit.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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