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15.05.02 , 10:17 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: Provinziellen Größenwahn verhindern!

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Nr. 154/2002 Stellvertretende Vorsitzende Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Mittwoch, 15. Mai 2002 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Dr. Heiner Garg, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL
Sparkassengesetz/Umstrukturierung Landesbank/Immobiliendeal



www.fdp-sh.de Wolfgang Kubicki: Provinziellen Größenwahn verhindern! In seinem Beitrag zu TOP 7 (Sparkassengesetz) sagte der Vorsitzende und finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Uns liegt der zweite Gesetzentwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes in dieser Legislaturperiode vor. Der erste sollte die Sparkassen wettbewerbsfähiger machen und den Standort Schleswig- Holstein stärken—er kam selbstverständlich von der FDP.
Dieser Entwurf kommt von der Landesregierung und soll vor allem die Voraussetzungen für ihre Lieblingsprojekte schaffen: • Sinnlos Steuergelder verbrennen und • die Interessen des Landes Schleswig-Holstein hinten an stellen: hinter die Interessen anderer Bundesländer, privater in- und ausländischer Unternehmen und selbstverständlich der WestLB. Nebenbei werden dann auch noch die Ergebnisse des Beihilfestreits mit der EU umgesetzt.
Dieser Entwurf zeigt, was passiert, wenn Provinzfinanzer Monopoly mit Profis spielen wollen und dabei Steuergelder einsetzen: Die Profis gewinnen die Steuergelder und bringen sie aus dem Land, die Provinzfinanzer erklären dies zum strategischen Interesse des Landes, und die Menschen Schleswig-Holsteins gucken in die Röhre.
Zum Beihilfestreit: Anstaltslast und Gewährträgerhaftung fallen weg, die Wettbewerbsverzerrung zugunsten der öffentlichen Banken wird abgebaut. Beide Instrumente bewirken, dass öffentliche Banken sich günstiger refinanzieren können als private, weil das Geschäftsrisiko den Steuerzahlern aufgedrückt wird. Es ist gut, dass dies ein Ende hat— wenn auch erst in vier Jahren.

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2

Die Gewährträger der Sparkassen werden jetzt Träger. Das entscheidet die Frage, wer Eigentümer der Sparkassen ist. Dies war in den Diskussionen um unseren Gesetzentwurf strittig—einige meinten sogar, die Sparkassen würden sich selbst gehören. Jetzt steht fest, dass die Träger der Sparkassen deren Eigentümer sind, genauso wie die Träger der Schulen deren Eigentümer sind—so einfach ist das.
Auch die Aufgaben der Sparkassen werden modernisiert: Der alte Schwerpunkt der Förderung des Sparsinns verschwindet, und die Sparkassen dürfen jetzt einfach Banken sein. Sie sollen das Geld derjenigen, die mehr haben, als sie gerade brauchen, zu denjenigen schleusen, die mehr Geld brauchen, als sie gerade haben—und aus Differenz von Einlagen- und Kreditzinsen Gewinne erzielen.
Jetzt fehlt nur noch die Verwirklichung des FDP-Vorschlages: die Möglichkeit, Sparkassen als AG’s in Teilen zu privatisieren. Dann könnten die Sparkassen ihren Auftrag auch längerfristig erfüllen, weil sie besseren Zugang zum Kapitalmarkt bekämen. Die Bordesholmer Sparkasse hat dies mit genau dieser Begründung gerade vor. Ohne besseren Zugang zum Kapitalmarkt wird es den Sparkassen immer schwerer fallen, der Bevölkerung und der mittelständischen Wirtschaft ihre Dienste anzubieten, weil sie im Wettbewerb immer weiter zurückfallen.
Aber es ist für die Sparkassen noch nicht zu spät. Der Innenminister hat die Tür zum Kapitalmarkt einen Spalt offen gelassen, ich zitiere: „Eventuelle weitergehende Folgerungen auf Grund der geänderten Haftungsbedingungen für die Rechtsgrundlagen der Sparkassen und der Landesbank sollen einer späteren Änderung des Sparkassengesetzes vorbehalten bleiben.“ Zitat Ende. Die Landesregierung behält sich also eine spätere Einsicht in ökonomische Zusammenhänge vor—besser wäre, sie würde diese Einsicht jetzt schon vorhalten.
Zur Landesbank und den Lieblingsprojekten der Landesregierung—Geld verbrennen und die Landesinteressen zurückstellen. Die Landesbank soll fit gemacht werden für den internationalen Wettbewerb. Sie soll mit der Hamburgischen Landesbank fusioniert und dann in eine AG umgewandelt werden. Die Landesbank erhält den Zugang zum Kapitalmarkt, der den Sparkassen noch verwehrt wird. Das schafft die Voraussetzungen für den vollständigen Rückzug des Staates aus dem Geschäft des Einlagensammelns und Weiterverleihens. Denn dafür brauchen wir keine staatliche Bank mehr, diese Geschäfte brauchen nicht mit Steuern finanziert oder abgesichert zu werden—Private können das besser. Das Ziel ist gut, und wir sollten es schnell verwirklichen—aber nicht so, wie die Landesregierung es plant.
Die gute Geschäftslage der Landesbank ist mit Steuergeldern erreicht worden. Deshalb sollte ihr Übergang ins Privatleben auch den Interessen der Steuerzahler dienen, das heißt, dem Land möglichst viel einbringen, dessen Menschen die Steuern gezahlt haben. Genau das will die Landesregierung nicht. Das Konzept der Landesregierung hat vier Punkte: Haushaltslöcher stopfen, die I-Bank verselbständigen, die Landesbanken Kiel und Hamburg fusionieren und die neue Bank in eine AG umwandeln.
Zuerst soll ein Haushaltsloch gestopft werden. Dazu will der Finanzminister 5% Landesbankanteile verkaufen und die Sperrminorität des Landes aufgeben. Dafür opfert die Landesregierung frühzeitig das wesentliche Instrument, mit dem die Interessen des Landes vertreten werden können.
Als nächstes muss die I-Bank aus der Landesbank gelöst werden, denn sie soll Anstaltslast und Gewährträgerhaftung behalten—doch die sind der Landesbank zukünftig verwehrt. Zusätzlich muss die I-Bank alle Wettbewerbsgeschäfte aufgeben: Sie muss sich vom Liegenschaftsvermögen trennen. Der Immobiliendeal wird zurückgedreht. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Die Immobilien kommen wieder heim ans Land—das strategische Geldverbrennen der Landesregierung geht in die zweite Runde.
Das Land muss der I-Bank selbstverständlich die halbe Milliarde Euro bezahlen, die es damals für die Immobilien bekam. Dieser Betrag wird abzüglich der Zweckrücklage als zusätzliche Verschuldung auftauchen—knapp 360 Millionen Euro. Dazu kommen Grunderwerbssteuer, Bewertungs- und Notarkosten—mindestens 50 Millionen Euro—und die entgangenen Einnahmen wegen zu niedriger Verzinsung der Zweckrücklage. Der Immobiliendeal hat keine Werte geschaffen, und dafür muss das Land knapp einen dreistelligen Millionenbetrag zahlen: So verbrennt man Steuergelder—und im Herbst sollen wahrscheinlich wieder die Armen und die Blinden dafür büßen und bezahlen.
Aber es geht noch weiter:
Die Landesbanken Kiel und Hamburg sollen fusioniert, dann in eine AG umgewandelt werden und zum „Gobal Player“ aufsteigen. Hierzu will die Landesregierung private Anteilseigner an der Landesbank zulassen—und zwar bevor die WestLB und die SüdwestLB ihre Anteile verkaufen, damit die einen ordentlichen Reibach machen—und nicht Schleswig- Holstein. Die WestLB hat ihre Anteile vor Jahren sehr günstig erstanden, weil keiner mit der Privatisierung der Landesbanken und den entstehenden Wertsteigerungen gerechnet hat. Jetzt will sie selbstverständlich zum Marktwert verkaufen und die Windfallprofits einzustreichen: Denn das dient den Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen—aber nicht denen Schleswig-Holsteins. Doch die Landesregierung schert das wenig: Die irrsinnige Vision vom „Global Player“ sollen sich die heimischen Steuerzahler ruhig etwas kosten lassen.
Der richtige Weg sieht anders aus: So wie die WestLB ihre Anteile damals günstig gekauft hat, so sollte die Landesregierung jetzt anstreben, diese Anteile günstig zurückzukaufen: damaliger Preis plus marktübliche Verzinsung. Das brächte dem Land wahrscheinlich einen dreistelligen Millionenbetrag. Doch darauf verzichtet die Landesregierung großzügig—und die Steuerzahler bluten dafür.
Um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, will die Landesregierung die neuen privaten Anteilseigner der Landesbank beleihen: Ihnen sollen pro forma öffentliche Aufgaben übertragen werden, damit sie bis 2005 Anstaltslast und Gewährträgerhaftung genießen können. Das Risiko der Privaten sollen die Menschen Schleswig-Holsteins absichern—auch wenn die Anteilseigener aus Nordrhein-Westfalen oder dem Ausland kommen. Diesen unverfrorenen Unfug macht die FDP nicht mit; das ist Verrat an den Menschen Schleswig-Holsteins: Dem muss ein Riegel vorgeschoben werden!
Um es ganz deutlich zu sagen: Damit die WestLB ihre Anteile „marktüblich“ bereits jetzt an einen privaten Dritten verkaufen kann, soll das Instrument der Beleihung dieses privaten Dritten durch das Land Schleswig- Holstein geschaffen werden. Herr Finanzminister, wer dient hier eigentlich wem?
Diese Landesregierung hat mit ihren Visionen schon Milliardenbeträge verbrannt: Landesbank, Provinzial, HDW-Wohnungen, Immobiliendeal und LEG sind die Stichworte. Damit muss jetzt Schluss sein. Es wird Zeit, das wir uns an die Worte Helmut Schmidts zu erinnern: Wer Visionen hat, soll zum Arzt gehen.
Wir werden alles unternehmen, eine Verabschiedung von Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe c) zu verhindern.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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