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15.05.02 , 16:38 Uhr
SPD

Helmut Jacobs zu TOP 21 + 45: Nachhaltige Wasserwirtschaft / Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Schleswig-Holstein

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 15.05.2002 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 21 + 45 – Nachhaltige Wasserwirtschaft / Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Schles- wig-Holstein
Helmut Jacobs:
Die Nachhaltigkeit der Wasserwirtschaft muss gesichert werden!

Von den Wasservorräten der Erde sind nur 0,3 Prozent als Trinkwasser nutzbar. Da- her ist Wasser ein Erbe, das eine nachhaltige, das heißt sparsame, pflegliche und vor- sorgende Bewirtschaftung auch im Interesse nachfolgender Generationen erfordert. Es ist aber nicht nur als Trinkwasser ein kostbares Gut. Für manche Wirtschaftszweige wie die Fischerei, den Schiffbau, aber auch für den Tourismus ist Wasser gerade in Schleswig-Holstein die Existenzgrundlage. Für Industriebetriebe ist die Nutzung der Wasserressourcen ein längst ernst zu nehmender Kostenfaktor.

Es ist ökologisch vernünftig und ökonomisch sinnvoll, das Lebensmittel Nr. 1 effektiver zu nutzen. Weil die Kosten für die Versorgung mit Trinkwasser in Deutschland im Ver- gleich zu anderen Ländern hoch sind, kommt oft die Forderung nach niedrigeren Prei- sen. Es ist von der Privatisierung oder Liberalisierung des Wassermarktes die Rede. Ähnlich wie bei Telekommunikationsdienstleistungen, bei der Strom- und Gasversor- gung soll durch Aufhebung der bisher kartellrechtlich geschützten geschlossenen Ver- sorgungsgebiete der Wettbewerb um die Verbraucher eröffnet werden. Es lassen sich aber keine verbundenen Leitungsnetze wie bei Strom oder Gas schaffen! Trinkwasser ist wegen unterschiedlicher Herkunft und Aufbereitung nicht beliebig mischbar.

Bei einer Liberalisierung des Wassermarktes wäre die Basis für eine nachhaltige Was- serwirtschaft gefährdet. Während kaum Vorteile zu erkennen sind, überwiegen deut- lich die Nachteile. Es könnten die ökologischen und hygienischen Leistungen Schleswig- einzel- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



ner Wasserversorger zurückgefahren werden oder wegfallen. Möglicherweise würden Instandhaltungsinvestitionen verringert, und die Rohrnetzpflege könnte wegen eines erhöhten Kostendrucks leiden. Denkbar wäre auch ein größerer Einsatz von Chlor o- der anderen Desinfektionsmitteln. Da ein hohes Maß an Überwachung erforderlich wä- re, gäbe es mehr Regulierung statt Deregulierung.

Wenn auch manche Kommunen die Aufgabenwahrnehmung privaten oder teilprivati- sierten Unternehmen übertragen haben, bleibt die Trinkwasserversorgung hierzulande eine Kernaufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge und damit der Kommunen. Wir sehen aber einen Modernisierungsbedarf in der Wasserwirtschaft. Ziel muss die Schaffung von effizienten, kundenorientierten und wettbewerbsgerechten Dienstleis- tungsunternehmen sein, die sich einer nachhaltigen Wasserwirtschaft verpflichtet füh- len. Kernstück muss die Förderung von Kooperationen bis hin zu Fusionen zwischen benachbarten Wasserver- und -entsorgungssystemen sein, die nicht zuletzt durch das in der EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgesehene kooperative Management von Fluss- einzugsgebieten vorgezeichnet sind.

Damit bin ich dann auch beim zweiten Thema, nämlich beim Bericht über die Umset- zung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Schleswig-Holstein. Ich habe – ehrlich gesagt – nicht genau erkennen können, welche Intention hinter dem CDU-Berichtsantrag ge- standen hat, zumal seit Oktober 2001 ein umfassender Bericht zur Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie vorliegt. Es hätte völlig ausgereicht, über die minimalen Um- setzungsänderungen seit der Vorlage des umfassenden Berichts - die übrigens auch der Presse zu entnehmen waren - im Umweltausschuss zu berichten.

Im Zuge der Diskussion über die Umsetzung der Richtlinie hat insbesondere die SPD- Landtagsfraktion gefordert, dass keine Vorfestlegungen erfolgen dürften, die eine Funktionalreform mit zweistufigem Verwaltungsaufbau verhindern würden. Wir hatten uns frühzeitig dafür eingesetzt, die Wasser- und Bodenverbände mehr einzubinden und von einer Stärkung der Staatlichen Umweltämter abzusehen. Das ist inzwischen geschehen. Diesen Verbänden ist inzwischen angeboten worden, die Federführung in -3-



den Bearbeitungsgebieten zu übernehmen. Soweit das nicht gewollt ist, wird die Auf- gabe den Kreisen angeboten. Die Übernahme der Arbeitsgruppenleitung soll bis zum 30.9. erfolgt sein. Ansonsten wird das MUNF diese Aufgabe übernehmen.

Die Finanzierung der über 15 Jahre laufenden Planungs- und Umsetzungsphase mit rund 688 Mio. € erfolgt aus den Wasserabgaben. Verbesserte Gewässerzustände ma- chen unser Land noch attraktiver. Unsere Landesregierung setzt die Wasserrahmen- richtlinie trotz des von der EU vorgegebenen Zeitdrucks vorbildlich um, gerade auch wegen der intensiven Beteiligung der Selbstverwaltungskörperschaften und der Natur- schutz-, Landwirtschafts- und Fischereiverbände. Dafür danke ich. Ich bitte um Abstimmung über unseren Antrag und Überweisung des Berichts an den Umweltausschuss.

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