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Angelika Birk zum Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 10 – Universitätsklinikum Schleswig-Holstein - Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt die gesundheitspolitische Sprecherin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Angelika Birk: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de Nr. 124.02 / 16.05.2002 Der Name „Gesundheitsstandort Schleswig Holstein“ verpflichtetMit der UNI-Klinikfusion betritt Schleswig Holstein bundesweit und international Neuland. Die neue GmbH umfasst zwei Krankenhäuser der Maximalversorgung in zwei Städten, die mehr als eine Autostunde voneinander entfernt liegen und nun gemeinsam einen Forschungs- und Studienstandort bilden werden. Nicht die Studierenden sollen allerdings reisen, sondern die Lehrenden und dies ist auch die einzig praktikable Lösung.Ein Hintertürchen lässt sich die Landesregierung dabei allerdings offen: Sie stellt die Streichung eines Vorklinikum der zukünftigen Klinikleitung anheim. Ob diese Entschei- dung richtig ist, sollten allerdings nicht die Uni oder das Klinikum treffen, sondern der Landtag.Es soll keine betriebsbedingten Kündigungen der Beschäftigten geben, anvisiert ist je- doch die Einsparung von 25 Prozent Medizinstudienplätzen. Auch wenn gerade wir im- mer wieder eine solche Reduktion gefordert haben, wäre es zu kurz gegriffen, die Um- wandlung zum Uniklinikum Schleswig Holstein nur als Sparoperation zu betrachten. E- benso greift die Opposition zu kurz, wenn sie das ganze Thema ausschließlich auf den Wettlauf der Klinikleitungen Lübeck und Kiel um den Verwaltungssitz reduziert.Maßstab für uns ist bei der Überprüfung des geplanten Gesetzesentwurf der Name Ge- sundheitsstandort Schleswig Holstein und der verpflichtet zu einer inhaltlichen Reform des Medizinstudiums: Weg von Labormaus und Geräteamortisation hin zur ganzheitli- chen Wahrnehmung des Patienten und zur sprechenden Medizin. Hierzu hat die Lübecker medizinische Fakultät mit den Versuchen zum problemorientier- ten Medizinstudium vorsichtig erste Schritte gewagt und in Kiel ist die Etablierung eines Lehrstuhls für Allgemeinmedizin bundesweit eine der wenigen Lichtblicke. Wir werden prüfen, mit welchen Möglichkeiten das neue Klinikgesetz solche Reformprozesse unter- stützen kann.Im Uniklinikgesetzentwurf der Landesregierung wird hierzu sichtbar auf der ökonomi- schen Ebene ein wichtiger Schritt getan: Dienste für PrivatpatientInnen, und private For- schungsaufträge, bisher einträgliche Neben- und oft faktische Haupteinnahmequelle der Chefärzte, werden nunmehr für die Klinik abgerechnet und die leitende Ärzteschaft bürgt auf der Grundlage von zeitlich befristeten Funktionen, leistungsorientierten Verträgen und Vergütungen auch persönlich für den ökonomischen Erfolg der Klinik. Dies wird das Arztbild mehr verändernDer Mythos von der zum Chefarzt aufblickenden Krankenschwester hat ebenfalls ausge- dient. Der Gesundheitsstandort Schleswig Holstein verpflichtet aus deshalb zu einer Gleichberechtigung der Pflege und darüber hinaus nichtärztlicher mit der ärztlichen The- rapie.Hier muss das neue Klinikgesetz in den Aussagen zum Vorstand der zu bildenden Uni- klinik Schleswig Holstein verändert werden. Die Vertretung der Pflege auch im engeren Klinikvorstand mit einem Direktor oder einer Direktorin ist gesetzlich festzuschreiben, um die diesbezügliche bewährte Praxis der beiden bisherigen Uniklinikvorstände gesetzlich fortzuschreiben. Es geht hierbei nicht um Kleinigkeiten, sondern um den größten Anteil der Beschäftigten im Klinikum und damit um eine wichtige gesundheitliche und Kos- tensteuerung. Deshalb sollen auch alle Mitglieder des Klinikvorstandes aus unserer Sicht hauptamtlich tätig sein.Wer es ernst meint mit der Volksinitiative zur humanen Pflege und mit dem Gesundheits- standort Schleswig Holstein kann auf Dauer auch nicht dulden, dass Schleswig Holstein als Schlusslicht im bundesweiten Landschaft keinen pflegewissenschaftlichen Studien- gang aufweist. Dies ist allerdings nicht allein über ein Gesetz zu regeln. Erfreulich, dass in Lübeck die Pflegedirektorin mit einer erneuten Spezialisierung der Pflege im Operati- onsbereich ein nachgefragtes Modell initiiert hat.Auch in Zukunft sollen solche Initiativen zur Weiterentwicklung des Pflegeberufes, sowie anderer medizinischer und nicht medizinischer Dienstleistungen am Uniklinikum möglich und zahlreich sein. Deshalb werden wir diesbezüglich den Gesetzentwurf auch im Klein- gedruckten prüfen, in dem das komplexe Vertragsverhältnis von Klinikleitung, medizini- scher Fakultät und Landesregierung, sowie das Thema Gleichberechtigung von Frauen und Männern geregelt wird. Demokratie und Transparenz ist dabei entscheidend. ***