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Ekkehard Klug: Landesregierung verprellt Nachwuchslehrer
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 165/2002 Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Kiel, Donnerstag, 16. Mai 2002 Dr. Heiner Garg, MdLGewinnung von Lehrkräften / Anwärtersonderzuschläge Günther Hildebrand, MdLEkkehard Klug: Landesregierung verprellt www.fdp-sh.de Nachwuchslehrer In der Landtagsdebatte zu TOP 14 und 33 (Anwärtersonderzuschläge/ Gewinnung von Lehrkräften) erklärte der bildungspolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:„Die Landesregierung verprellt Nachwuchslehrer. Auf der letzten Personalversammlung der Berufsschul-Referendare haben die anwesenden Landtagsabgeordneten miterleben können, wie die Wut der jungen Pädagogen allmählich überkocht. Man werde diesem Land nach Abschluss der Ausbildung den Rücken kehren - so die Ankündigung einer Referendarin unter breitem Beifall ihrer Kolleginnen und Kollegen. Gründe für den um sich greifenden Ärger gibt es viele:- Referendarbezüge, die oft unter den Sozialhilfesätzen liegen. - Fahrtkostenerstattungen, die kaum die Hälfte der für ausgebildete Lehrkräfte geltenden Sätze erreichen - und außerdem teils monatelang nicht ausgezahlt werden. - Wochen ohne Job und Einkommen zwischen dem Ende des Referendariats und der Übernahme auf eine Lehrerstelle.In der Antwort auf eine von mir gestellte Kleine Anfrage gab die Landesregierung im März folgende Zahlen bekannt: 20 der 224 Anwärterstellen der Beruflichen Schulen sind wegen Bewerbermangel gleich auf die Sonderschulen verteilt worden. 13 weitere Referendarstellen im berufsbildenden Schulwesen waren außerdem nicht besetzbar. Und darüber hinaus blieben 17 Stellen für Berufsschullehrer vakant - es gab keine Bewerber. Nicht immer geht es bei der Unzufriedenheit mit den Arbeitsbedingungen im Schuldienst unseres Landes um Dinge, die viel Geld kosten. Auch der Umgang mit Bewerbungen ist ein wunder Punkt der Personalpolitik unseres Kultusministeriums. Einschlägige Kritik ist mir gegenüber von vielen Betroffenen geäußert worden. In einem Fall habe ich Unterlagen darüber erhalten, wie Schleswig-Holstein auf Bewerbungen reagiert, und wie dies andererseits bei der Bezirksregierung Lüneburg gehandhabt. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Der Vergleich ist auch deshalb interessant, weil Frau Staatssekretärin Wolff-Gebhardt ja seit jüngster Zeit hier bei uns in Schleswig-Holstein tätig ist und daher vielleicht dem Kultusministerium aus ihrer früheren Erfahrung ein paar gute Tipps geben könnte, wie man es besser machen kann. Mir ist der Unterschied, unterlegt mit Dokumenten, so nachgewiesen worden: Aus Lüneburg bekommt ein Bewerber auf eine Lehrerstelle geradezu postwendend eine Antwort, mit genauen Hinweisen zum weiteren Prozedere im Bewerbungsverfahren und mit detaillierten Angaben zu Beschäftigungsaussichten und –möglichkeiten. Aus Kiel kommt hingegen, und zwar erst nach erheblicher Wartefrist, eine eher unpersönlich gehaltene Eingangsbestätigung, und dann herrscht für lange Zeit Funkstille. Welchem potentiellen Arbeitgeber schlägt da wohl eher Sympathie entgegen: dem in Niedersachsen oder dem Dienstherrn in Schleswig-Holstein? Ein echtes Glanzlicht stellt auch das „Merkblatt für die Einstellung in den Schuldienst an berufsbildenden Schulen des Landes Schleswig-Holstein“ dar, das man sich - immerhin - aus dem Internet beschaffen kann. Der geschätzte und, wie vorhin erwähnt, sehr selten zu findende Bewerber wird da aufgefordert, folgende Unterlagen mit seiner Bewerbung einzureichen: Neben dem üblichen Papierkram (wie dem Bewerbungsbogen, einem tabellarischenLebenslauf und einer Erklärung zu Vorstrafen) sind folgende Dokumente beizubringen: 1. Erklärung zur Staatsangehörigkeit - mit amtlicher Bestätigung der Gemeinde -; 2. Geburtsurkunde (im Original); 3. ggf. Heiratsurkunde (im Original); 4. ggf. Geburtsurkunden der Kinder (im Original). Ferner kommen hinzu folgende Unterlagen in amtlich beglaubigten Kopien oder Abschriften: 5. Schulabschlusszeugnis; 6. Nachweise über Berufsausbildung, Berufstätigkeit oder abgeleistete Praktika; 7. Dienstbescheinigung über Wehr- oder Zivildienst resp. Entwicklungshelfertätigkeit oder Freiwilliges soziales Jahr 8. Nachweise über das Erste und das Zweite Staatsexamen oder die Diplomprüfung; 9. ggf. auch der Schwerbehindertenausweis; 10. ggf. Nachweise über besonderen persönlichen oder sozialen Härtefall; 11. ggf. Freigabe- und Dienstfähigkeitserklärung, falls der Bewerber bislang im Schuldienst eines anderen Bundeslandes tätig.Summa summarum sind das leicht ein Dutzend oder mehr Bescheinigungen und Dokumente, die entweder im Original oder in beglaubigter Kopie beizubringen sind, und zwar wohlgemerkt: Bei einer Bewerbung, nicht etwa zur Einstellung ! Der Zeit- und Kostenaufwand für die Beibringung all dieser Unterlagen hat es wirklich in sich. Mir ist bekannt, dass dies Lehrer dazu veranlasst hat, sich gar erst in Schleswig- Holstein zu bewerben. Ich denke, bei den zuständigen Stellen in diesem Lande hat sich immer noch nicht herumgesprochen, dass die Zeiten, da Massen von jobsuchenden Lehrern vor verschlossenen Schultüren standen, längst der Vergangenheit angehören. Die Zeiten haben sich geändert, heute hat der das Nachsehen, bei dem es an Service- und „Kundenfreundlichkeit“ gegenüber den raren Nachwuchskräften im Schulbereich mangelt. Bekannt ist mir auch - mit schriftlichen Unterlagen - der Fall eines aus Ungarn stammenden Musiklehrers, der zum Behufe der Anerkennung seines dort erworbenen Diploms eine anderthalbjährige Odyssee über die verschlungenen Wege hiesiger Bürokratie hinter sich gebracht hat - am Ende ergebnislos. Falls, wie ich vermute, auf solche Kritik geantwortet wird, es handele sich allenfalls um betrübliche Einzelfälle, so möchte ich vorsorglich schon entgegnen: Nach allem, was mir aus vielen Quellen zur Kenntnis gelangt ist, glaube ich nicht mehr an Einzelfälle. Im Personalwesen des Bereiches Schule steckt in diesem Lande ein ausgewachsener bürokratischer Wurm.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/