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Karl-Martin Hentschel zur Änderung der Kommunalverfassung
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 2 und 55 – Änderung der Kommunalverfassung - Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt der Vorsitzende Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Karl-Martin Hentschel: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de Nr. 148.02 / 19.06.2002 Demokratie vor Ort stärkenWir beschließen heute über ein Werk, an dem wir fast 1 ½ Jahre gearbeitet haben. Damit haben die beiden Koalitionsfraktionen einen weiteren wichtigen Punkt aus dem Koaliti- onsvertrag abgearbeitet.Das vorliegende Werk ist aber in seiner Gänze ein Ergebnis, an dem alle Parteien dieses Landtages, die drei kommunalen Spitzenverbände, die Vereinigung der hauptamtlichen Bürgermeister sowie zahlreiche BürgermeisterInnen, Landräte und ehrenamtliche Stadt- rats-, Gemeinde- und Kreistagsabgeordnete der verschiedenen Parteien mitgearbeitet haben, und in das von allen Beteiligten zahlreiche Vorschläge eingeflossen sind. Dafür vielen Dank.Aus grüner Sicht ist es gelungen, eine Reihe von wichtigen Punkten gemeinsam mit un- serem Koalitionspartner umzusetzen:• Die Stärkung des Ehrenamtes unter anderem durch mehr Informationsrechte, insbe- sondere bei Weisungsaufgaben, durch eine bessere Beteiligung bei Personalent- scheidungen und bei der Steuerung von Beteiligungen der Kommune. • Die Stärkung der Stellung der Gleichstellungsbeauftragten. Unter anderem kann sie jetzt Entscheidungen durch ihr Veto in den Hauptausschuss ziehen. • Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für kleine Fraktionen und für Einzelvertre- terInnen. Hier wurde vor allem geregelt, dass in Zukunft EinzelvertreterInnen und bürgerliche Ausschussmitglieder in allen Ausschüssen mitarbeiten können – wenn auch ohne Stimmrecht. • Die Stärkung der Beteiligung der Einwohner und der Jugendlichen an der Arbeit in der Gemeinde sowie die Erleichterung von Bürgerbegehren unter anderem durch Senkung des Quorums auf 20 Prozent. Nicht erfolgreich waren wir bei der Abschaffung der Direktwahl der BürgermeisterInnen. Hier hatte die SPD die Zusammenlegung mit den Kommunalwahlen gefordert. Schließ- lich haben wir uns geeinigt, gar keine Änderungen vorzunehmen.Offen geblieben ist dagegen die Neuregelung des kommunales Wahlrechts. Hier hatte sich die SPD bei den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt und jede Änderung abge- lehnt. Deswegen werden wir heute dem Antrag der FDP nicht zustimmen, der die Ab- schaffung der Fünf-Prozent-Klausel und die Einführung des Kumulierens und Panaschie- rens nach süddeutschem Vorbild fordert. Bei diesem Wahlrecht kann anstelle eine Partei auch die einzelnen Kandidaten gewählt und damit Einfluss auf die Liste genommen wer- den.Mit der Ablehnung des FDP-Antrages läuft allerdings die Klage-Frist gegen die Fünf- Prozent-Klausel erneut an. Damit ist möglicherweise schon bald zumindest mit einer vor- läufigen Entscheidung zu rechnen.In der Sache gehe ich davon aus, dass das Verfassungsgericht mit Sicherheit die Klausel für verfassungswidrig erklären wird. Dies ist bisher überall mit Ausnahme bei den Stadt- staaten geschehen – zuletzt in Mecklenburg-Vorpommern - so dass nur noch Saarland und Thüringen eine Fünf-Prozent-Klausel haben.Über 95 Prozent aller PolitikerInnen in Deutschland tun das ehrenamtlich in ihrer Freizeit in den Kommunen. Dieses Engagement ist die Basis unserer Demokratie. Ich hoffe des- halb, dass die neue Kommunalverfassung dazu beiträgt, dass diesen EhrenamtlerInnen die Arbeit erleichtert wird und sie mit noch mehr Spaß und Engagement die Demokratie in den Kommunen steuern und begleiten werden. Im kommenden Frühjahr sind Kommu- nalwahlen und ich wünsche uns allen viele engagierte KandidatInnen und viel Erfolg! ***