Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

19.06.02 , 10:37 Uhr
FDP

Günther Hildebrand: "Die Grünen stellen die Koalition über die Verfassung"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 192/2002 Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Mittwoch, 18.06.2002 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Heiner Garg, MdL
Kommunalverfassung Günther Hildebrand, MdL


Günther Hildebrand: „Die Grünen stellen die Koalition



www.fdp-sh.de über die Verfassung“ In seinem Redebeitrag zu den TOP’s 2 und 55 (Änderung des kommunalen Verfassungsrechts und Entschließung zur Reform des Gemeinde und Kreiswahlrechts) erklärte der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„Nun liegt sie also auf dem Tisch, die langersehnte und seit 1,5 Jahren heiß diskutierte Änderung der Kommunalverfassung, die heute in 2. Lesung verabschiedet werden soll. Dabei müssen wir leider feststellen, dass Sprichwörter nicht immer unbedingt zutreffen müssen. Was lange währt, wird eben nicht immer endlich gut.
Begonnen hatte die Diskussion mit einem Gesetzentwurf der CDU, der das sogenannte Ehrenamt stärken sollte, der aber offensichtlich nicht gründlich ausdiskutiert und mit der eigenen Partei abgestimmt war, denn nach nicht allzu langer Zeit korrigierte die CDU ihren 1. Entwurf in wesentlichen Punkten. Durchaus begrüßenswert, denn der neue Entwurf näherte sich den FDP- Vorstellungen erheblich an. Auf Druck ihrer eigenen Bürgermeister rückte nämlich die CDU z. B. von ihrem Vorhaben ab, den Hauptausschuss wieder als „verwaltungsleitendes Organ“ einzurichten. Damit wäre das Trennungsprinzip, – auf der einen Seite der direkt gewählte Bürgermeister oder Landrat als Verwaltungschef, auf der anderen die kommunalen Mandatsträger als Beschluß- und Kontrollorgan, -aufgegeben worden und es gäbe keine klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, Transparenz wäre verlorengegangen. Auch ein weiterer wesentlicher Punkt tauchte im korrigierten Entwurf der CDU auf: Die Direktwahl auch der ehrenamtlichen Bürgermeister in den amtsangehörigen Gemeinden, eine von uns seit vielen Jahren erhobene Forderung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
selbstverständlich muß jede Partei das Recht haben, Ansichten nach intensiver Diskussion zu ändern, dann aber bitte bevor die parlamentarische Arbeit beginnt,und nicht nachdem sie schon begonnen hat. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Um Längen geschlagen wurde die CDU aber von der SPD und den Grünen. Nach den schlechten Erfahrungen, die der Landtag mit der Enquete-Kommission zur „Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen dem Land und den Kommunen und den Kommunen untereinander“ gemacht hatte, war es für uns nicht verständlich schon wieder einen Sonderausschuss einzusetzen. Wir lehnten diesen, leider erfolglos, ab.
Bereits nach den ersten Beratungen im Sonderausschuß wurden unsere Befürchtungen bestätigt. Die Beratungen sollten verzögert werden bis SPD und Grüne Klarheit darüber hatten, was sie selbst und miteinander beschließen wollten. Der Ausschuss tagte also bis zum Herbst, ohne Beschlüsse zu fassen und erging sich in Unverbindlichkeiten. Der Grund wurde prompt nachgeliefert. Ich zitiere aus dem Beschluß des SPD-Landesparteitages aus dem Oktober des letzten Jahres:
„Die Landtagsfraktion hat ihre Zusage, vor den Beschlüssen des Landesparteitages im bereits angelaufenen Gesetzgebungsverfahren keine unumkehrbaren Festlegungen zu treffen, vorbildlich eingelöst.“
Nachdem der SPD-Landesparteitag der Landtagsfraktion inhaltliche Vorgaben lieferte, konnte mit den konkreten Beratungen begonnen werden.
Das kann ja wohl nicht wahr sein. Da tagt der Sonderausschuss mit seinen Mitgliedern, Vertretern des wissenschaftlichen Dienstes, des Innenministeriums, den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und allen sonstigen Beteiligten und wird doch nur hingehalten, bis die SPD sich dann endlich aufrafft, auf einem Landesparteitag ihre eigenen Vorstellungen zu formulieren. Das war eine Verhöhnung aller ernsthaft interessierten Beteiligten und der vielen Kommunalpolitikerinnen und –politiker im Lande. Innerparteiliche Diskussion ja, aber bitte vor den Beratungen des Parlaments.
Die Grünen hatten dafür im Sommer letzten Jahres für Belustigung gesorgt. Auf einem Parteitag in Eckernförde im Juni sprachen sie sich für die Abschaffung der Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeister und der Landräte aus. Gleichzeitig sollte aber nach ihren Vorstellungen die 5%- Klausel im Kommunalwahlrecht abgeschafft werden. Eine merkwürdige Kombination von Forderungen.
Die Grünen hatten anscheinend eines nicht begriffen: Die starke Stellung der direkt gewählten Bürgermeister war und ist eines der Hauptargumente für die Abschaffung der 5%-Klausel. Diese starke Stellung garantiert nach Auffassung der Verfassungsgerichte unter anderem die Funktionsfähigkeit der Verwaltung und der Vertretung. Wer die Direktwahl abschafft, erschwert die Abschaffung der 5%-Klausel.
Die 5%-Klausel im Kommunalwahlrecht war sowieso eines der interessanten Themen. Wir hatten im Mai letzen Jahres einen Antrag zur Abschaffung dieser Klausel eingebracht. In der letzten Sitzung des Sonderausschusses am 3.6.02 wurde dieser Antrag mit den Stimmen von SPD und Grünen abgelehnt. Die Grünen stellten aber unmißverständlich durch ihren Fraktionsvorsitzenden Hentschel fest, dass sie der Meinung seien, die 5%-Klausel sei verfassungswidrig. Sie fühlten sich aber an den Koalitionsvertrag gebunden, der vorsah, dass erst ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht abgewartet werden sollte, bevor die Koalition in dieser Sache eine Entscheidung trifft.
Ich habe hierzu fünf Anmerkungen zu machen: 1. Wir stimmen mit den Grünen überein, dass die 5%-Klausel im Kommunalwahlrecht verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber ist grundsätzlich gehalten zu begründen und zu belegen, warum er einen Teil der Wählerinnen und Wähler von der Teilhabe in der Vertretung ausschließt. Die SPD wartete aber nur wieder mit den Bekannten Vermutungen auf. Ich zitiere den Kollegen Puls aus seiner eigenen Presseerklärung vom 3.6.02:
„Damit bleibt es in Schleswig-Holstein dabei, dass die Bildung stabiler sachorientierter Mehrheiten in den Kommunalparlamenten nicht ständig durch Splittergruppen gefährdet wird. Und die Bürger bleiben davor geschützt, dass nicht ausreichend leistungsfähige Kleinstparteien, privatgesteuerte Interessenvereinigungen und extremistisch ausgerichtete Randgruppen die Rathäuser überschwemmen.“

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Kollege Puls, was Sie da sagen zeigt, welches Demokratieverständnis Sie offensichtlich haben. Ich hatte Sie bisher immer anders eingeschätzt. Dabei wissen Sie es besser. In den Bundesländern Baden- Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, und in Mecklenburg-Vorpommern liegt eine Verfassungsgerichtsentscheidung vor, gibt es die 5%-Klausel im Kommunalwahlrecht nicht mehr. In keinem einzigen Fall wurde die Funktionsfähigkeit einer Kommune gefährdet. Die SPD als Verweigerer müßte aber konkret beweisen, dass diese Gefahr besteht. Sie kann es nicht. Meine Damen und Herren von der SPD, kommen Sie zur Besinnung und stimmen Sie endlich einer Abschaffung dieser Klausel zu. Sie sind in erster Linie gewählt worden, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes zu vertreten, und nicht dafür, Ihren Genossinnen und Genossen in den kommunalen Vertretungen die politische Konkurrenz mit verfassungswidrigen Beschlüssen vom Hals zu halten. 2. Die Grünen hätten die Koalitionsvertrag durch ein abweichendes Votum zur SPD nicht gebrochen. Das von ihnen im Koalitionsvertrag angesprochene Verfahren der ÖDP vor dem Bundesverfassungsgericht ist bereits im März letzten Jahres entschieden worden. Die Klage wurde aus formalen Gründen zurückgewiesen. In der Sache selbst wurde nicht entschieden. Sie hatten also freie Hand eine politische Entscheidung zu treffen, aber sie haben gekniffen. 3. Letzter Punkt zum Grünen Selbst- und Demokratieverständnis. Nachdem die Grünen sich also unredlich hinter dem Koaltitionsvertrag, den sie nicht brechen wollen, versteckt hatten, führte Herr Hentschel aus, dass er die 5%-Klausel im Kommunalwahlrecht für verfassungswidrig halte. Ich sagte es bereits. Diese Aussage bedeutet klipp und klar, dass Sie den Erhalt der Koalition über die Verfassung stellen. Herr Hentschel, Sie stimmen gegen Ihre eigene Überzeugung. Sie sollten Ihr Verhalten einmal mit Ihren Abgeordnetenpflichten überprüfen. In diesem Punkt sind Sie offensichtlich ein gewissenloser Abgeordneter und zeigen das wahre Grüne Gesicht. Machterhalt über alles, auch wenn Sie sich dabei selbst zum Erfüllungsgehilfen der SPD degradieren. 4. In der Pressemeldung von Herrn Hentschel führte er aus man habe nun den Weg für eine weitere Verfassungsklage der PDS gegen die 5%-Klausel freigemacht. Das stimmt. Sie vergessen aber, dass sie mit Ihrem Abstimmungsverhalten die politische Regelung dieses Problems verhindert haben. Es ist nicht die Aufgabe einer Landtagsfraktion Zulässigkeitsbarrieren für Verfassungsklagen aus dem Weg zu räumen, sondern genau das Gegenteil: Es ist Ihre Aufgabe verfassungskonforme Gesetze zu beschließen. Aber offensichtlich wollen Sie der PDS die Möglichkeit geben, sich zu profilieren. Herzlichen Glückwunsch! Zukünftige Koalitionspartner müssen gefördert werden. 5. Unser Entschließungsantrag enthielt die Forderung im Kommunalwahlrecht das Wahlverfahren des Kumulierens und Panaschierens sowie das Auszählverfahren nach Hare-Niemeyer einzuführen. Auch diese Vorschläge haben SPD und Grüne abgelehnt, obwohl Herr Hentschel noch in einer Presseerklärung vom 02. April letzten Jahres ausführte: „Des weiteren freuen wir uns dass sich die FDP .... insbesondere mit ihrer Forderung nach der Einführung des Kumulierens und Panaschierens im Wahlrecht Positionen zu eigen gemacht hat, die Bündnis90/Die Grünen bereits im Programm zur Landtagswahl 2000 aufgestellt haben.“
Herr Hentschel, davon einmal abgesehen, dass Sie diese Forderung bei uns abgeschrieben haben, versuchen wir zumindest im Gegensatz zu Ihnen diese Punkte umzusetzen, können es zur Zeit nur nicht, weil die Mehrheiten es nicht zulassen. Sie aber haben sogar die Umsetzung aktiv verhindert, indem Sie gegen unseren Antrag gestimmt haben. Davon ausgehend, dass einige Wählerinnen und Wähler sie auch wegen ihres Programms gewählt haben, grenzt ihr Verhalten an Wählerbetrug.
Kommen wir zurück zum vorliegenden Gesetzentwurf zur Kommunalverfassung.
Die FDP begrüßt die Herabsenkung der Quoren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Wir sind für mehr Mitbestimmung der Menschen in ihrer Gemeinde. Erst vor wenigen Tagen scheiterte eine Bürgerinitiative in Eckernförde mit ca. 150 Stimmen an einem erfolgreichen Abschneiden ihres Bürgerentscheides. Sie hatte das notwendige Quorum von 25 % nicht erreicht. Dabei hat es in der Abstimmung selbst über 90% Zustimmung für das Begehren der Bürgerinitiative gegeben. In der Zukunft wird es für die Bürgerinnen und Bürger einfacher sein, Beschlüsse der Vertretung zu kippen. Das ist ein mehr an Demokratie und Mitspracherecht.


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Die FDP lehnt die Verpflichtung zur Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten ab. Wir meinen, die Gemeinden und Städte sollten selbst entscheiden, ob sie diese Stellen einrichten wollen oder nicht. Was SPD und Grüne hier aber verabschieden wollen, gibt der Gleichstellungsbeauftragten sogar noch weitergehende Eingriffsbefugnisse. Sie sollen beispielsweise ein Widerspruchsrecht für Personalentscheidungen erhalten. Im anschließenden Verfahren, zum Beispiel Aussetzung der Entscheidung bis zur Unterrichtung des Hauptausschusses, wird es dann zu weiteren Verzögerungen und auch zu sachfremden Entscheidungen kommen. Ich zitiere hierzu aus dem Brief des Kieler Oberbürgermeisters Norbert Gansel (Umdruck 15/2248) an die Vorsitzende des Sonderausschusses:
„Die Verwaltung wird sich im Konfliktfall noch mehr als bisher nur mit sich selbst beschäftigen. Mindestens ebenso gravierend ist für mich jedoch die Gefahr, dass auch Personalentscheidungen auf unteren und mittleren Ebenen im Hauptausschuss unter politischen Gesichtspunkten diskutiert werden, die mit den sachlichen Gründen für die Entscheidung nicht oder wenig zu tun haben.“
Falls Sie die Bedeutung dieser Sätze nicht verstanden haben, sage ich es noch einmal klar: Sie leisten mit dieser Bestimmung der personellen Verfilzung der kommunalen Verwaltungen auf allen Ebenen Vorschub. Das ist ein Skandal. Das machen wir nicht mit.
Wir waren für ein Grundmandat kleiner Fraktionen in den Ausschüssen. Rot-Grün war dagegen. Der jetzige Kompromiß mit erweiterten Antrags- und Rederechten in weiteren Ausschüssen, in denen sie nicht vertreten sind, ist ein Fortschritt, aber eben auch nur ein Kompromiß. Ein echtes Grundmandat wäre die bessere und eindeutigere Lösung.
Zu Guter Letzt sind wir gegen eine überzogene Stärkung des Hauptausschusses. Hier soll der frühere Magistrat, Haupt- oder Kreisausschuß wieder reanimiert werden. Durch verschiedene Regelungen wird es zukünftig zu weiteren Verzögerungen, zusätzlichem Verwaltungsaufwand und zu Spannungen mit den Fachausschüssen kommen, die sich durch den Hauptausschuss bevormundet sehen. Es ist nicht einzusehen, dass, wenn in einer Angelegenheit unterschiedliche Voten aus zwei Ausschüssen vorliegen, der Hauptausschuss noch ein drittes hinzufügen kann, die Vertretung beschließt ohnehin in eigener Souveränität. Auch die Möglichkeit die Ziele und Grundsätze wirtschaftlicher Betätigung auf den Hauptausschuss übertragen zu können halten wir für falsch. Wenn es um die wirtschaftliche Betätigung einer kommunalen Gebietskörperschaft geht, müssen alle Fraktionen einer Vertretung beteiligt werden. Nach der vorliegenden Beschlußempfehlung kann die einfache Mehrheit in einer Vertretung bereits diese Aufgabe an den Hauptausschuss abtreten. Ein Grundmandat hätte hier Abhilfe geschaffen. So können wir dem nicht zustimmen.
Die Regierungsfraktionen haben uns aber einen Weg aufgezeigt, wie das gesamte Dilemma, nämlich unser schönes Land Schleswig-Holstein zu regieren, am besten aufgelöst werden kann. Die SPD wollte nach den vielen verlorenen Direktwahlen der Bürgermeister und Landräte ihre Basis besänftigen, indem die Legislaturperioden mit den Amtszeiten der Bürgermeister und Landräte gleichgeschaltet werden sollten. Man versprach sich dadurch bessere Wahlaussichten. Die Grünen waren dagegen. Die Grünen wiederum wollten den Bürgerentscheid auf die Bauleitplanung ausdehnen. Man stelle sich vor, es gäbe einen Bürgerentscheid über die Höhe einer Geschoß- oder Grundflächenzahl, oder ob Grundstückseinfriedigungen mit einem Jägerzaun oder einer Hecke vorzunehmen seien. Ziemlich krause Vorstellungen. Hier war nun die SPD dagegen. Was geschah? Keine dieser beiden Vorstellungen kamen zum Zug. Das wünsche ich mir auch in anderen Bereichen der Landespolitik. Ohne viele Beschlüsse dieser Koalition stünde Schleswig-Holstein heute besser da.
Meine Auffassung ist, dass eine Kommunalverfassung von einer breiten Mehrheit des Hauses getragen werden sollte, denn sie gilt für kommunalen Mandatsträgerinnen und –träger egal welcher Partei oder Wählergemeinschaft sie angehören und für alle Vertretungen und Kreistage, ganz gleich welche Mehrheitsverhältnisse bestehen.
Wir sehen aber leider keine Möglichkeit dieser Beschlußempfehlung zuzustimmen. Sie ist unausgegoren, halbherzig und unvollständig. Wir bedauern sehr, dass sich der Landtag in der nächsten Legislaturperiode schon wieder mit einer Änderung befassen muß. Wir werden dafür sorgen. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen