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19.06.02 , 11:45 Uhr
SPD

Andreas Beran zu TOP 4 - Diskussion um Stellenwert der Pflege in der Gesellschaft voranbringen

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 19.06.2002 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 4 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein und des Landespflegegesetzes

Andreas Beran:

Diskussion um Stellenwert der Pflege in der Gesellschaft voranbringen

Ich beginne mit einem Zitat, das uns allen bekannt ist: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ (Artikel 1 (1) GG). Dies ist das höchste zu schützende Gut in unserem Lande und gilt für alle Menschen, die hier leben oder sich aufhalten. Egal, ob es sich dabei um Deut- sche oder Gäste in unserem Lande handelt, ob es Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, Po- litiker oder Journalisten, gesunde Junge oder pflegebedürftige Alte sind. Jemandem die Würde zu nehmen ist verletzend und erniedrigt ihn, macht ihn ungleich und hilflos.

Wenn das Grundgesetz die Würde aller Menschen schützt, also auch die der pflege- bedürftigen Menschen, warum müssen wir dann unsere Landesverfassung durch ei- nen neuen Artikel 5a mit folgendem Wortlaut noch zusätzlich ergänzen? „Das Land schützt die Rechte und Interessen pflegebedürftiger Menschen und fördert eine Ver- sorgung, die allen Pflegebedürftigen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht.“ An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass es sich hier um eine gegenüber der von der Volksinitiative vorgelegten veränderte, aber mit den Initiatoren abgestimmte Formulie- rung handelt.



Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Meine Damen und Herren, erinnern Sie sich an unsere Pflegedebatten im vergange- nem Jahr, an die Berichterstattungen in den Medien über Pflegemissstände, ja sogar Skandale in stationären Einrichtungen! Erinnern Sie sich, wie verzweifelt die Pflege- kräfte in unserem Lande auf diese Missstände aufmerksam gemacht haben! Ich stelle fest – auch aufgrund der Prüfungsergebnisse des Medizinischen Dienstes der Kran- kenkassen (MdK) –, dass es noch wesentliche Verbesserungen u.a. in der Organisati- on, der Ausbildung, des Personalschlüssels, der finanziellen Ausstattung und der Qua- lität in der Pflege geben muss. Ich sage nicht nur im stationären Bereich, sondern mit Sicherheit auch in den ambulanten Diensten.

Der Stellenwert der Pflege in unserer Gesellschaft ist noch nicht so hoch, dass es selbstverständlich ist, mehr für diesen Bereich zu tun. Die Volksinitiative hat hier wich- tiges geleistet, hat sie doch innerhalb kürzester Zeit 40.000 Unterschriften für ihr An- liegen zusammengetragen. Hierfür möchte ich mich an dieser Stelle bei den beiden Organisatoren, dem Sozialverband Deutschland und der Arbeiterwohlfahrt bedanken! Sie haben damit bewiesen, dass es möglich ist, Problembewusstsein für diesen Be- reich zu wecken, und haben eine wichtige Diskussion in der Bevölkerung angestoßen.

Mit der Aufnahme des Artikels 5a unterstreichen wir dies und verpflichten alle Men- schen in diesem Lande und seine Institutionen, sich aktiv für die Rechte und Interes- sen der pflegebedürftigen Menschen einzusetzen. Wir wollen allen Pflegebedürftigen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen, das heißt vor allem: ein weitgehend selbstbestimmtes Leben.

Probleme hätte ich damit, wenn diese heutige Diskussion nur symbolischen Charakter hätte. Außer einer gesellschaftspolitischen Diskussion halte ich es für wichtig, dass diese Verfassungsergänzung eine gesellschaftliche Vereinbarung darstellt, die sich auf das Handeln der Personen, Institutionen und Verwaltungen auswirkt, die direkt oder indirekt durch ihr Handeln auf das Leben pflegebedürftiger Menschen einwirken. Es muss jedoch auch klar sein, dass dieses neue Staatsziel eine Selbstverpflichtung dar- -3-



stellt und kein einklagbares Recht ist. Insoweit wird sich hier keine neue Anspruchs- grundlage für die Bürger ergeben.

Meine Sorge ist, dass es Menschen gibt, die meinen, mit der heutigen Befassung im Landtag sei diese Aktion nun vorbei. Nein, meine Damen und Herren, diese Diskussi- on darf so lange nicht enden, bis wir sicher sein können, dass es allen pflegebedürfti- gen Menschen ermöglicht wird, in Würde alt zu werden. Deshalb fordere ich Sie, die Organisatoren der Volksinitiative und die 40.000 Menschen, die bereits ihre Unter- schrift geleistet haben, aber auch alle anderen Menschen in unserem Lande, auf, die- se Diskussion fortzuführen.

„Wir haben einen Traum...“ so beginnen die Initiatoren der Volksinitiative in ihrer Infor- mationsbroschüre in Anlehnung an Martin Luther King. Ihr Traum ist, dass alle Pflege- bedürftigen - ein menschenwürdiges Leben in unserer Gesellschaft führen, - sozial integriert sind und ihr Leben selbstbestimmt gestalten, - durch ein solidarisches Sicherungssystem bedarfsgerecht abgesichert sind, - bis zu ihrem Lebensende in einer privaten Umgebung versorgt werden, - wohnortnah fachlich qualifizierte Hilfen erhalten, - bei der Durchsetzung ihrer Rechte von der Politik und von allen Bürgerinnen und Bürgern unterstützt werden.

Diese Ziele werden nach dem heutigen Tag nicht erreicht sein. Die Ergänzung unserer Landesverfassung ist nur ein Schritt, und zwar ein sehr kleiner. Erst wenn sich in unse- rer aller Köpfe etwas verändert hat, haben wir die Grundlage geschaffen, diese Ziele, die auch ich mir erträume, zu erreichen.

Meine Damen und Herren, durch meine Tätigkeiten in der stationären Altenhilfe ist mir bewusst geworden, wie schnell jeder von uns pflegebedürftig werden kann. Pflegebe- dürftigkeit kommt nicht nur im Alter vor, sondern kann durch Krankheit oder Unfall -4-



schon morgen auch uns erreichen. Dann ist es meist zu spät, Änderungen zur Verbes- serung der individuellen Situation der Pflegebedürftigkeit zu erreichen, denn die Lobby für diese Menschen ist nicht sehr groß im Vergleich zu anderen. Ich fordere Sie auf, werden Sie Interessenvertreter für diese Klientel und stimmen sie heute dieser Verfas- sungsänderung zu!

Sehr geehrte Damen und Herren, als zweiten Schritt hat die Volksinitiative gefordert, dass dem Landespflegegesetz eine Präambel vorangestellt werden soll. In Abstim- mung mit den Beteiligten soll sie wie folgt lauten: „Die Dienste und Einrichtungen der Pflege sollen am Wohl der Pflegebedürftigen und an den Grundsätzen der Pflegequalität ausgerichtet sein, die den jeweils aktuellen Er- kenntnissen der Pflegewissenschaft entsprechen. Sie sollen insbesondere die soziale Integration der pflegebedürftigen Menschen fördern, ihre Lebensqualität nachhaltig verbessern und ihre Selbständigkeit und Unabhängigkeit trotz ihres Hilfebedarfs erhal- ten.“

Durch diese Präambel zum Landespflegegesetz sollen Qualitätsziele in der Pflege initi- iert bzw. vorangetrieben werden. Es soll zum Ausdruck gebracht werden, dass eine humane und damit menschenwürdige Pflege von zentraler Bedeutung in unserer Ge- sellschaft ist. Damit wird etwas unterstrichen und in seiner Bedeutung hervorgehoben, was an anderer Stelle im Landespflegegesetz oder im Qualitätssicherungsgesetz be- reits enthalten ist, was dort aber vielleicht sonst untergehen würde.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Annahme der Änderung unserer Landesver- fassung und der Präambel zum Landespflegegesetz können wir heute ein politisches Signal setzen. Wenn es uns dadurch gelingt, die Diskussion um den Stellenwert der Pflegebedürftigen in unserer Gesellschaft voranzubringen um das Ziel zu erreiche,n in ganz Schleswig-Holstein zu einer menschenwürdigen Pflege zu gelangen, haben wir heute viel erreicht. Daher fordere ich Sie auf, stimmen Sie den vorliegenden Anträgen zu! -5-

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