Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
SSW unterstützt Volksinitiative für eine menschenwürdige Pflege
Südschleswigscher Wählerverband Schleswig-Holsteinischer Landtag im Schleswig-Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 D - 24105 Kiel Tel. (0431) 988 13 80 Fax (0431) 988 13 82PRESSEINFORMATION SSW-Landtagsvertretung Norderstr. 74 D – 24939 Flensburg Tel. (0461) 14 40 83 00 Fax (0461) 14 40 83 05 Kiel, d. 19.06.2002 Silke Hinrichsen Es gilt das gesprochene Wort„Eine Verfassung sollte kein Poesiealbum sein, in das jeder einen schönen Spruch und gute Wünsche schreiben darf. Wir erkennen aber an, dass es eine deutliche außerparlamentarische Bekundung dafür gibt, die menschenwürdige Pflege in die Landesverfassung aufzunehmen.“TOP 4 Gesetzentwurf der Volksinitiative für eine menschenwürdige Pflege Änderung der Landesverfassung und des Landespflegegesetzes (Drs. 15/1938)Im Grundgesetz steht, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Wer aber den Alltagin der Pflege kennen gelernt hat, weiß, dass die Realität nicht immer diesem Anspruchgerecht wird. Dafür gibt es viele Gründe: Manchmal liegt es am Leistungsrecht, das dieMenschen in Schubladen steckt, ohne ihre tatsächlichen Bedürfnisse zu sehen und sichZeit für den Einzelnen zu nehmen. Manchmal liegt es an den pflegenden Menschen, dievielleicht nicht gelernt haben und nicht wissen können, was heute alles zu einer men-schenwürdigen Pflege gehört. Manchmal liegt es an den Leitungsanbietern, die es selbstversäumt haben, nach der Qualität in ihrer Pflege zu fragen. Manchmal liegt es an den An-gehörigen, die schlicht überfordert sind. Und manchmal – Gott sei Dank nicht so häufig –liegt es an der fehlenden Moral und der kriminellen Energie derjenigen, die mit der Pflegeund Betreuung hilfloser Menschen Geld verdienen. Es gibt viele Gründe für Unmensch-lichkeiten in der Pflege, und ebenso vielschichtig müssen die Antworten auf die Problemeausfallen. Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de Weil der Artikel 1 des Grundgesetzes nicht dazu beitragen konnte, Missstände in der Pfle-ge zu verhindern, haben zwei Wohlfahrtsverbände eine Volksinitiative ins Leben gerufen:Das Recht auf eine menschenwürdige Pflege soll ausdrücklich in die Landesverfassungund das Landespflegegesetz geschrieben werden. Die Volksinitiative sammelte ungefähr45.000 Unterschriften und hätte auch keine schlechten Chancen, wenn es zu einem Volks-entscheid käme.Wir erkennen an, dass es eine deutliche außerparlamentarische Bekundung dafür gibt, diemenschenwürdige Pflege in die Landesverfassung aufzunehmen. Wir respektieren das of-fensichtlich eine Mehrheit in der Bevölkerung den Wunsch hat, den moralischen An-spruch auf eine menschenwürdige Pflege in der Verfassung des Landes und dem Landes-pflegegesetz festzuschreiben. Wir meinen, dass der Landtag dem folgen soll. Aber wirwollen auch deutlich machen, dass wir die Gesetzesänderung auch mit einer gesundenPortion Skepsis sehen.Bei Verfassungsänderungen stehen wir immer vor dem Dilemma, dass es viele gute Ab-sichten gibt, die Verfassung aber nicht alles aufnehmen kann. Eine Verfassung soll keinPoesiealbum sein, in das jeder einen schönen Spruch und gute Wünsche schreiben darf.Deshalb gibt es ja auch die Hürde der Zweidrittel-Mehrheit. Eine Verfassung muss Prio-ritäten setzen. Sie nennt die wichtigsten und obersten Ziele des Staates, und muss deshalbdie verschiedenen Belange gewichten. Wir meinen, dass es eine Reihe von Zielen gibt, diemindestens genau so wichtig sind wie die Pflege. Deshalb haben wir auch den vorliegen-den Entschließungsantrag eingebracht. Wir wollen unterstreichen, dass es andere Themengibt, die für uns ebenso sehr – wenn nicht noch mehr – die Aufnahme in die Landes-verfassung verdient haben. Das machen wir aber nicht, in dem wir die Willensbekundungder Bevölkerung zurückweisen, sondern in dem wir unsere Prioritäten klar aufzeigen. Zu Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de den wichtigsten Punkten gehört für uns Schutz und Förderung der autochtonen Minder-heiten und die Gleichstellung sozialer Minderheiten.Für den SSW ist glasklar, dass die dringendste Erweiterung der Landesverfassung derSchutz und die Förderung für die Sinti & Roma ist. Es ist wirklich beschämend, dass esbis heute nicht gelungen ist, die dritte Minderheit in Schleswig-Holstein neben Friesenund Dänen gleichberechtigt in die Landesverfassung aufzunehmen. Dafür gibt es keinevernünftigen Gründe – es sei denn man folgt den erheblichen Vorurteilen, die heute im-mer noch bestehen. Wir werden jedenfalls die Hoffnung nicht aufgeben, dass die FDP undinsbesondere die Union in dieser Frage noch eines Tages zur Vernunft kommen. Die stureAblehnung ist ein Armutszeugnis für eine Partei, die immer wieder gern über Moral undWerte doziert. Es ist „Zeit für Taten“, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union.Gerade der Minderheitenschutz zeigt aber auch auf, dass goldenen Worte in der Verfas-sung allein keine Probleme lösen. Eine Staatszielbestimmung begründet zwar einen mora-lisches Recht auf Schutz und Förderung des Staates, einen rechtlichen Anspruch auf einebestimmte Behandlung kann man aber daraus nicht ableiten. Das wissen wir aus leidlicherErfahrung mit dem Artikel 5 der Landesverfassung. Zudem ist die Formulierung derVolksinitiative für eine menschenwürdige Pflege ja auch so abgeschwächt worden, dasssich keine konkreten Rechtsansprüche daraus ableiten lassen. Das können wir nämlich garnicht leisten. Deshalb hoffen wir sehr, dass diese Volksinitiative keine Hoffnungen ge-weckt hat, die sich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht befriedigen lassen. Geradeweil die Verfassungsänderung und die Präambel im Landespflegegesetz nicht zwangs-läufig schon Verbesserungen mit sich bringen, können sie leicht dazu beitragen, den Frustgegen die Politik zu richten. Wir können nicht per Gesetz die optimale Pflege durchset-zen. Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de Die Pflege steht aber nicht erst seit Gründung der Volksinitiative durch zwei Leistungs-träger ganz oben auf der Tagesordnung. Die heutige Debatte ist ein Ausläufer der mittler-weile mehrere Jahre laufenden Debatte über die Pflegequalität und Pflegemissstände. Esist auch schon vieles unternommen worden, um die Qualität in der Pflege zu verbessern.Insofern drücken wir mit der Zustimmung zum Ansinnen der Volksinitiative zuerst aus,dass wir diesen Weg für eine menschenwürdige Pflege weiter beschreiten wollen:Die pflegenden Menschen müssen durch Qualifikation lernen, was heute alles zu einermenschenwürdigen Pflege gehört und sie müssen auch humane Arbeitsbedingungen ha-ben. Das Leistungsrecht muss endlich reformiert werden, damit es auf die tatsächlichenBedürfnisse des Einzelnen Rücksicht nimmt und den Pflegenden wieder Raum fürmenschliche Kontakte lässt. Die Anbieter müssen lernen, die Qualität ihrer Dienstleistun-gen zu sichern. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen Unterstützung und Bera-tung finden. Unmoralische oder gar kriminelle Pflegeanbieter sollen durch mehr Kontrolleaus dem Verkehr gezogen werden. Letztlich müssen die pflegebedürftigen Menschenüberhaupt wieder mehr in die Mitte der Gesellschaft geholt werden. Dazu kann jede undjeder Einzelne einen Beitrag leisten.Es ist klar, dass der Landtag das alles gar nicht regeln kann. Die vielen Probleme und dievielen Beteiligten wird dieser Gesetzentwurf nicht verändern. Insofern ist die Volksini-tiative für eine menschenwürdige Pflege in erster Linie ein Zaunpfahl, mit dem wir mar-kieren wo für uns die Grenzen einer humanen Gesellschaft verlaufen - und mit dem wirPolitikern, Verwaltungsleuten und Verbandsvertretern auf allen Ebenen zuwinken, um siean die Verantwortung einer humanen Gesellschaft für die Pflegebedürftigen zu erinnern. Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de