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19.06.02 , 12:35 Uhr
SSW

SSW unterstützt Volksinitiative für eine menschenwürdige Pflege

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Kiel, d. 19.06.2002 Silke Hinrichsen Es gilt das gesprochene Wort
„Eine Verfassung sollte kein Poesiealbum sein, in das jeder einen schönen Spruch und gute Wünsche schreiben darf. Wir erkennen aber an, dass es eine deutliche außerparlamentarische Bekundung dafür gibt, die menschenwürdige Pflege in die Landesverfassung aufzunehmen.“

TOP 4 Gesetzentwurf der Volksinitiative für eine menschenwürdige Pflege Änderung der Landesverfassung und des Landespflegegesetzes (Drs. 15/1938)

Im Grundgesetz steht, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Wer aber den Alltag
in der Pflege kennen gelernt hat, weiß, dass die Realität nicht immer diesem Anspruch
gerecht wird. Dafür gibt es viele Gründe: Manchmal liegt es am Leistungsrecht, das die
Menschen in Schubladen steckt, ohne ihre tatsächlichen Bedürfnisse zu sehen und sich
Zeit für den Einzelnen zu nehmen. Manchmal liegt es an den pflegenden Menschen, die
vielleicht nicht gelernt haben und nicht wissen können, was heute alles zu einer men-
schenwürdigen Pflege gehört. Manchmal liegt es an den Leitungsanbietern, die es selbst
versäumt haben, nach der Qualität in ihrer Pflege zu fragen. Manchmal liegt es an den An-
gehörigen, die schlicht überfordert sind. Und manchmal – Gott sei Dank nicht so häufig –
liegt es an der fehlenden Moral und der kriminellen Energie derjenigen, die mit der Pflege
und Betreuung hilfloser Menschen Geld verdienen. Es gibt viele Gründe für Unmensch-
lichkeiten in der Pflege, und ebenso vielschichtig müssen die Antworten auf die Probleme
ausfallen.
Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de Weil der Artikel 1 des Grundgesetzes nicht dazu beitragen konnte, Missstände in der Pfle-
ge zu verhindern, haben zwei Wohlfahrtsverbände eine Volksinitiative ins Leben gerufen:
Das Recht auf eine menschenwürdige Pflege soll ausdrücklich in die Landesverfassung
und das Landespflegegesetz geschrieben werden. Die Volksinitiative sammelte ungefähr
45.000 Unterschriften und hätte auch keine schlechten Chancen, wenn es zu einem Volks-
entscheid käme.

Wir erkennen an, dass es eine deutliche außerparlamentarische Bekundung dafür gibt, die
menschenwürdige Pflege in die Landesverfassung aufzunehmen. Wir respektieren das of-
fensichtlich eine Mehrheit in der Bevölkerung den Wunsch hat, den moralischen An-
spruch auf eine menschenwürdige Pflege in der Verfassung des Landes und dem Landes-
pflegegesetz festzuschreiben. Wir meinen, dass der Landtag dem folgen soll. Aber wir
wollen auch deutlich machen, dass wir die Gesetzesänderung auch mit einer gesunden
Portion Skepsis sehen.

Bei Verfassungsänderungen stehen wir immer vor dem Dilemma, dass es viele gute Ab-
sichten gibt, die Verfassung aber nicht alles aufnehmen kann. Eine Verfassung soll kein
Poesiealbum sein, in das jeder einen schönen Spruch und gute Wünsche schreiben darf.
Deshalb gibt es ja auch die Hürde der Zweidrittel-Mehrheit. Eine Verfassung muss Prio-
ritäten setzen. Sie nennt die wichtigsten und obersten Ziele des Staates, und muss deshalb
die verschiedenen Belange gewichten. Wir meinen, dass es eine Reihe von Zielen gibt, die
mindestens genau so wichtig sind wie die Pflege. Deshalb haben wir auch den vorliegen-
den Entschließungsantrag eingebracht. Wir wollen unterstreichen, dass es andere Themen
gibt, die für uns ebenso sehr – wenn nicht noch mehr – die Aufnahme in die Landes-
verfassung verdient haben. Das machen wir aber nicht, in dem wir die Willensbekundung
der Bevölkerung zurückweisen, sondern in dem wir unsere Prioritäten klar aufzeigen. Zu

Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de den wichtigsten Punkten gehört für uns Schutz und Förderung der autochtonen Minder-
heiten und die Gleichstellung sozialer Minderheiten.

Für den SSW ist glasklar, dass die dringendste Erweiterung der Landesverfassung der
Schutz und die Förderung für die Sinti & Roma ist. Es ist wirklich beschämend, dass es
bis heute nicht gelungen ist, die dritte Minderheit in Schleswig-Holstein neben Friesen
und Dänen gleichberechtigt in die Landesverfassung aufzunehmen. Dafür gibt es keine
vernünftigen Gründe – es sei denn man folgt den erheblichen Vorurteilen, die heute im-
mer noch bestehen. Wir werden jedenfalls die Hoffnung nicht aufgeben, dass die FDP und
insbesondere die Union in dieser Frage noch eines Tages zur Vernunft kommen. Die sture
Ablehnung ist ein Armutszeugnis für eine Partei, die immer wieder gern über Moral und
Werte doziert. Es ist „Zeit für Taten“, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union.

Gerade der Minderheitenschutz zeigt aber auch auf, dass goldenen Worte in der Verfas-
sung allein keine Probleme lösen. Eine Staatszielbestimmung begründet zwar einen mora-
lisches Recht auf Schutz und Förderung des Staates, einen rechtlichen Anspruch auf eine
bestimmte Behandlung kann man aber daraus nicht ableiten. Das wissen wir aus leidlicher
Erfahrung mit dem Artikel 5 der Landesverfassung. Zudem ist die Formulierung der
Volksinitiative für eine menschenwürdige Pflege ja auch so abgeschwächt worden, dass
sich keine konkreten Rechtsansprüche daraus ableiten lassen. Das können wir nämlich gar
nicht leisten. Deshalb hoffen wir sehr, dass diese Volksinitiative keine Hoffnungen ge-
weckt hat, die sich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht befriedigen lassen. Gerade
weil die Verfassungsänderung und die Präambel im Landespflegegesetz nicht zwangs-
läufig schon Verbesserungen mit sich bringen, können sie leicht dazu beitragen, den Frust
gegen die Politik zu richten. Wir können nicht per Gesetz die optimale Pflege durchset-
zen.

Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de Die Pflege steht aber nicht erst seit Gründung der Volksinitiative durch zwei Leistungs-
träger ganz oben auf der Tagesordnung. Die heutige Debatte ist ein Ausläufer der mittler-
weile mehrere Jahre laufenden Debatte über die Pflegequalität und Pflegemissstände. Es
ist auch schon vieles unternommen worden, um die Qualität in der Pflege zu verbessern.
Insofern drücken wir mit der Zustimmung zum Ansinnen der Volksinitiative zuerst aus,
dass wir diesen Weg für eine menschenwürdige Pflege weiter beschreiten wollen:

Die pflegenden Menschen müssen durch Qualifikation lernen, was heute alles zu einer
menschenwürdigen Pflege gehört und sie müssen auch humane Arbeitsbedingungen ha-
ben. Das Leistungsrecht muss endlich reformiert werden, damit es auf die tatsächlichen
Bedürfnisse des Einzelnen Rücksicht nimmt und den Pflegenden wieder Raum für
menschliche Kontakte lässt. Die Anbieter müssen lernen, die Qualität ihrer Dienstleistun-
gen zu sichern. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen Unterstützung und Bera-
tung finden. Unmoralische oder gar kriminelle Pflegeanbieter sollen durch mehr Kontrolle
aus dem Verkehr gezogen werden. Letztlich müssen die pflegebedürftigen Menschen
überhaupt wieder mehr in die Mitte der Gesellschaft geholt werden. Dazu kann jede und
jeder Einzelne einen Beitrag leisten.

Es ist klar, dass der Landtag das alles gar nicht regeln kann. Die vielen Probleme und die
vielen Beteiligten wird dieser Gesetzentwurf nicht verändern. Insofern ist die Volksini-
tiative für eine menschenwürdige Pflege in erster Linie ein Zaunpfahl, mit dem wir mar-
kieren wo für uns die Grenzen einer humanen Gesellschaft verlaufen - und mit dem wir
Politikern, Verwaltungsleuten und Verbandsvertretern auf allen Ebenen zuwinken, um sie
an die Verantwortung einer humanen Gesellschaft für die Pflegebedürftigen zu erinnern.



Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de

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