Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

19.06.02 , 16:13 Uhr
FDP

Christel Aschmoneit-Lücke: "40%ige CO²-Reduktion und gleichzeitiger Ausstieg aus der Nuklearenergie ist unbezahlbar"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 195/2002 Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Mittwoch, 19. Juni 2002 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Heiner Garg, MdL
Energiepolitik und Klimaschutz Günther Hildebrand, MdL


Christel Aschmoneit-Lücke: „40%ige CO²-Reduktion



www.fdp-sh.de und gleichzeitiger Ausstieg aus der Nuklearenergie ist unbezahlbar“ In Ihrem Redebeitrag zu den TOP’s 15, 16, 51 (Energiepolitik und Klimaschutz, Repowering von Windkraftanlagen, Stromeinspeisung aus Windkraftanlagen) erklärte die energiepolitische Sprecherin der FDP- Landtagsfraktion, Christel Aschmoneit-Lücke:
„Mit unserem Berichtsantrag zur Energiepolitik und Klimaschutz wollten wir von der Landesregierung erfragen, wie ausgewogen soziale, ökonomische und ökologische Ziele in der Energiepolitik berücksichtigt werden und wie sich das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) und das Kraft-Wärme- Kopplungsvorschaltgesetz in Schleswig-Holstein auswirken.
Die Gleichrangigkeit sozialer, ökologischer und ökonomischer Ziele bedeutet nach anerkannter Definition, dass • Umweltbelange, • Rahmenbedingungen für die Energiewirtschaft und • die Kostenbelastung der Bürger bei der Frage, wie wir künftig Energie produzieren wollen, in gleichem Maße berücksichtigt werden.
Der vorgelegte Bericht der Landesregierung macht allerdings eines klar. Ein solches Gleichgewicht ist politisch hier nicht erwünscht. Der von allen Sachkundigen anerkannte Grundsatz der Gleichrangigkeit wird von der Landesregierung ignoriert. Sie haben sich auf Ihr eigenes Konzept einer „nachhaltigen“ Energiepolitik verstiegen, das einseitig ökologische Ziele verfolgt.
In bewährter Weise haben Sie bereits in den ersten Zeilen Ihres Berichts festgestellt, dass “zur Realisierung einer nachhaltigen Entwicklung die ökologischen, ökonomischen und sozialen Ziele „einigermaßen“ im Gleichgewicht gehalten werden sollen“.


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Durch den Begriff „einigermaßen“ haben Sie sich dann selbst den Spielraum gegeben, um die Kostenbelastung für die Stromabnehmer vollständig auszuklinken. Das müssen Sie auch. Wenn Sie nämlich weiter auf Ihrem Ziel beharren, in kurzer Zeit den kompletten Ausstieg aus der Nuklearenergie umzusetzen und gleichzeitig an dem Ziel festhalten, den CO² Ausstoß bis zum Jahre 2020 um 40 % gegenüber 1990 zu reduzieren, dann ist das mit erheblichen Mehrkosten verbunden.
Ich empfehle hierzu die Lektüre des vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Gutachten des Europäischen Zentrums für Wirtschaftsforschung und Strategieberatung - kurz PROGNOS - über die energiepolitische und gesamtwirtschaftliche Bewertung eines 40 %-Reduktionsszenarios. PROGNOS hat errechnet, dass insgesamt zusätzliche Kosten in Höhe von 500 Milliarden DM entstünden, die letztlich vom Stromkunden aufgebracht werden müssen. Das ist eindeutig zu viel.
Für einen Einzelhaushalt mit einer Wohnungsgröße von 100 m² und einem Energiebedarf von 115 kwh pro Jahr findet im Vergleich zu den Energiepreisen von 1997 fast eine Verdoppelung der Kosten statt. Musste man 1997 noch 3500 DM/Jahr für den Energiebedarf aufwenden, so wären es im Jahre 2020 6700 DM/Jahr ohne Einsparungsinvestitionen. Selbst bei zusätzlichen Investitionen in Energieeinsparmaßnahmen schlügen immer noch Kosten in Höhe von 6500 DM/Jahr zu Buche. Das sind 3000 DM mehr als 1997.
Sie müssen sich also entscheiden. Entweder Sie machen den Ausstieg aus der Nuklearenergie rückgängig oder Sie verabschieden sich von dem Ziel 40 %iger CO² Reduktion. Ausstieg und CO² Reduktion in diesem Umfang gehen nicht.
Ich sage Ihnen auch gerne warum. Durch die nukleare Stromversorgung werden pro Jahr 160.000 Tonnen CO² eingespart. Die vorgegebene Gesamtreduktion, also die 40 %, machen insgesamt 395.000 Tonnen aus. Wenn man also eine vernünftige Klimapolitik betreiben will, dann darf man auf die Kernenergie nicht gänzlich verzichten. Das wissen Sie auch. Im persönlichen Gespräch stimmen mir auch viele Energieexperten aus Reihen der Sozialdemokratie zu. Nur laut zugeben will es keiner.
Ein weiterer Kostentreiber rot-grüner Energiepolitik war die Prämie für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. So titelte der Focus im März dieses Jahres mit der Überschrift „Kassieren und Schweigen“ einen Artikel über die milliardenschweren Hilfen für Ökostrom aus dieser Prämie. Bundeswirtschaftsminister Müller bezeichnete die Prämie sogar als Pennerprämie.
Was war passiert? Die wirtschaftliche Situation der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen war nach der Öffnung der Strommärkte schwieriger geworden. Wir als FDP waren maßgeblicher Mitinitiator der Öffnung und Deregulierung der Strommärkte. Die Folge waren Liberalisierungsgewinne in Höhe von ca. 15 Milliarden DM und eine Senkung der Strompreise. Das war die von uns für den Stromverbraucher gewünschte Entwicklung. Aber die Medaille hatte für die KWK-Anlagen auch eine Kehrseite. Durch die von rot-grün nicht in diesem Umfang erwarteten Strompreissenkungen waren einige KWK-Anlagen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Sie waren schlichtweg zu teuer. Kapazitätsstilllegungsprogramme waren die unternehmerische Folge. Also musste eine Prämie her, um unwirtschaftliche aber ökologisch prestigevolle KWK-Anlagen weiter betreiben zu können. Das darauf geschaffene „Vorschaltgesetz“ hatte so viele Mängel, dass technisch ineffiziente Anlagen gefördert wurden und große Stadtwerke über Gebühr von der Förderung profitierten.
Grund dafür war erstens die schwammige Definition dessen, was eine KWK-Anlage ist. Außerdem schafften die im Gesetz verankerten Bonusregelungen ein undurchsichtiges Förderinstrumentarium, für das die Verbraucher eine Umlage von 0,2 Pfennig je Kilowattstunde zahlen mussten.
In Zahlen wirkte sich dieses Gesetz wie folgt aus. Für das Jahr 2000 flossen demnach an die Unternehmen eine Gesamtförderungssumme von 1,077 Milliarden DM. Hätte man im gleichen Zeitraum lediglich wirklich umweltfreundliche, also wärmegeführte KWK-Anlagen ohne Kondensatstrom einer Förderung zu Grunde gelegt, hätte die Förderungssumme lediglich 481 Millionen DM betragen. Die Förderung wäre also mehr als halbiert worden. Oder andersherum wurden über 500 Millionen DM für Anlagen ausgegeben, an deren ökologischer Sinnhaftigkeit berechtigte Zweifel bestanden.
Die These, die die Landesregierung im Bericht aufstellt, die neuen KWK-Anlagen stünden bei einem fairen Ausgleich der Vollkosten mit neuen Kondensationskraftwerken in den meisten Fällen auch wirtschaftlich konkurrenzfähig oder sogar günstiger da, will ich nicht bewerten. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Sie zeigt aber auch, dass die alten KWK-Anlagen diesen Ansprüchen nicht gerecht werden und trotzdem durch das Vorschaltgesetz künstlich über Wasser gehalten wurden. Insofern ist es auch folgerichtig, dass die Erreichung der Klimaschutzziele durch die neuen Regelungen zur Kraft-Wärme-Kopplung 2004 erstmalig verbindlich überprüft werden. Eine richtige Maßnahme. Uns verwundert nur, dass jahrelang Anlagen ohne eine solche Überprüfung gefördert wurden.
Als Fazit bleibt, dass die bereits erwähnten 15 Mrd. DM Liberalisierungsgewinne bereits in den ersten drei Jahren rot-grüner Regentschaft in Berlin verbraucht sind, die Standortvorteile für die deutsche Energiewirtschaft verpufft sind und die Ausgaben für die privaten Haushalte aufgebläht wurden.
Wir reden heute auch und erneut über das Thema Windkraft. Dabei haben wir überhaupt keine Probleme mit dem Repowering bestehender Anlagen.
Neue Gebiete zur Errichtung von Windparks wird es nicht geben. Das hat Energieminister Möller erst kürzlich auf einer Pressekonferenz wieder festgestellt. Die bisher bestehenden Flächen werden lediglich aufgerüstet, um eine höhere Produktion zu erreichen.
Ich verstehe deshalb den Antrag des Kollegen Graf Kerssenbrock nicht. Wieso wollen Sie mit Ihrem Antrag die Umrüstung bestehender Anlagen planerisch behindern. Die CDU stand wie wir auch in der Vergangenheit immer für Deregulierungen im Planungsrecht ein. Nun wollen Sie auf einmal neue Hürden aufbauen. Das ist nicht nachvollziehbar und es behindert die energiewirtschaftlichen Betriebe.
Windkraftanlagen bieten nämlich gerade in den strukturschwachen Regionen der Westküste ein Expansionspotential. Die geplanten Offshore-Anlagen bedeuten nicht nur Entwicklungspotentiale für die heimischen Hersteller von Windkraftanlagen, sondern auch für die Häfen wie beispielsweise Brunsbüttel oder Husum. Windkraftanlagen auf See müssen schließlich auch gewartet und gepflegt werden. Dies muss bei allen Problemen, die mit der Errichtung von Offshore-Anlagen zusammenhängen, auch gesehen werden. Nicht umsonst fordern wir doch sonst immer wieder die Regierungsfraktionen auf, nicht zuerst die Risiken technologischer Entwicklungen, sondern auch die Chancen zu sehen.
Insgesamt brauchen wir eine Energiepolitik mit offenen Augen. Sie muss kreativ sein und darf sich möglichen Potentialen nicht von vornherein verschließen. Sie muss für die Menschen aber bezahlbar bleiben. Das gilt im Bereich der neuen wie der herkömmlichen Energiegewinnungsformen.
Ich fordere also sowohl die Kollegen der CDU als auch die Landesregierung auf, den Grundsatz der Gleichrangigkeit ökologischer, ökonomischer und sozialer Ziele in der Energiepolitik zu beachten. Einseitiger Ausstieg ist genauso wenig geeignet, den Klimaschutz und die künftige Energieversorgung zu gewährleisten wie die Behinderung des Einstiegs in neue, alternative Energietechnik.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 3 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen