Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

20.06.02 , 12:53 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich zur elektronischen Fußfessel: Hessische Berechnungen sind eine Mogelpackung

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel TOP 17 – Elektronische Fußfessel - Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die justizpolitische Telefax: 0431/988-1501 Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Irene Fröhlich: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 154.02 / 20.06.2002


Hessische Berechnungen sind eine Mogelpackung
Das hört sich auf den ersten Blick ja erst einmal toll an, was die hessische Landesregierung in der vorletzten Woche präsentiert hat: Durch die zweijährige Erprobung des elektronisch überwachten Hausarrestes im Raum Frankfurt sollen bei 57 Personen insgesamt 4.400 Haft- tage vermieden worden sein, das mache eine Ersparnis von etwa 360.000 Euro aus. 90% der auf diese Weise Inhaftierten sollen die Bewährungszeit ohne Verletzung der Auflagen bewältigt haben, im Gegensatz zu etwa 70% der unter regulärer Bewährung stehenden. Ich nehme an, dass es diese Bilanz war, werte Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, die Sie bewogen hat, das Thema in den schleswig-holsteinischen Landtag zu bringen.
Schaut man allerdings etwas genauer hin, relativiert sich das Bild sehr schnell: Am eklatan- testen fällt ins Auge, dass der Betreuungsschlüssel der Bewährungshilfe bei den Probanden mit Fußfessel wesentlich günstiger war: Während in der regulären Bewährungshilfe eine Per- son 70 Verurteilte zu betreuen hat, waren es nur 10 Verurteilte mit Fußfessel. Es bleibt also völlig offen, ob das Verhalten während der Bewährungszeit auf die Fußfessel oder auf die in- tensive Betreuung durch Bewährungshelfer zurückzuführen ist. Auch wurden den Probanden bei Bedarf Wohnung und Telefon besorgt – ein Service, der der Sozialisierung sicherlich dienlich ist, der aber den gewöhnlichen Verurteilten nicht zur Verfügung steht.
Aber auch aus einem weiteren Grund ist die Bilanz des hessischen Versuchs noch nicht aus- sagekräftig: Die Bewährungszeit ist dazu da, sich – wie der Name schon sagt – zu be währen, und zwar als freier Mensch, der selbständig Entscheidungen über sein Handeln trifft. Die elektronische Fußfessel ist eine besondere Art des Freiheitsentzugs. Es findet eine sehr dichte Überwachung statt, die eine bestimmte Lebensführung erzwingt. Das ist eine Situation ähnlich dem offenen Strafvollzug, nicht aber eine wirkliche Bewährungszeit. Die echte Be- währung fängt also erst nach dem Ablegen der Fußfessel an, daher muss für eine seriöse Beurteilung der Rückfallquote das Verhalten in dem Zeitraum nach dem Fußfessel-Arrest he- rangezogen werden.
Es bleiben also allenfalls die Möglichkeiten der Anwendung in der Führungsaufsicht und der Untersuchungshaft. Die Führungsaufsicht wird in der Regel weitere Weisungen enthalten, die nicht durch eine elektronische Fußfessel überwacht werden können. Eine intensive Betreu- ung durch die Bewährungshilfe ist also in jedem Falle erforderlich. Es ist zumindest fraglich, ob die elektronische Fußfessel dann noch eine wesentliche Erleichterung bringt.
In der Untersuchungshaft könnte ich mir eine Anwendung noch am ehesten vorstellen. Zu prüfen bleibt allerdings, ob hier noch Platz für einen Anwendungsbereich bleibt, da Untersu- chungshaft wegen Wiederholungs- und vor allem wegen Verdunkelungsgefahr kaum durch eine Fußfessel ersetzt werden kann.
Für mich bleibt festzuhalten: Das hessische Modell räumt keinesfalls die Zweifel an dem Sinn der elektronischen Fußfessel aus. Ich sehe aus den vorgenannten Gründen zu Zeit keinen Platz für eine Anwendung in Schleswig-Holstein.
***

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen