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20.06.02 , 16:24 Uhr
FDP

Heiner Garg: Wettbewerbsfähigkeit von Apotheken auch im Zeitalter von e-commerce erhalten

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 199/2002 Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Donnerstag, 20. Juni 2002 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Heiner Garg, MdL
Gesundheitspolitik/Arzneimittel/UStG/Internet-Handel Günther Hildebrand, MdL


Heiner Garg: Wettbewerbsfähigkeit von Apotheken



www.fdp-sh.de auch im Zeitalter von e-commerce erhalten In seinem Redebeitrag zu TOP 13 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes – Keine Umsatzsteuer auf Arzneimittelspezialitäten -) sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:
„Die Bundesgesundheitsministerin entdeckt auf einmal die Patientensouveränität.
• Unmündige Patienten - wenn es um die Einführung von Pflicht- und Wahlleistungen geht. • Unmündige Patienten in der Frage der Festzuschüsse bei Zahnersatz (die ihre Vorgängerin gleich nach dem Regierungswechsel 1998 abgeschafft hatte). • Unmündige Patienten in der Frage Sachleistungsprinzip oder Kostenerstattung.
All diese unmündigen Patienten sind also über Nacht zu selbstbewussten und kritischen Nachfragern geworden, denen Ulla Schmidt selbstverständlich zutraut, dass sie selbst am besten wissen, wie sie ihre Arzneimittel beziehen wollen.
Dagegen wäre im Grunde genommen gar nichts einzuwenden, wenn sich die Ministerin in anderen Bereichen der Patientensouveränität ähnlich fortschrittlich gäbe. Dann würden wir ihr nämlich abnehmen, dass sie zu einem grundlegenden Umdenken ihrer eigenen staatsgläubigen Gesundheitspolitik Willens und fähig ist. Dem ist aber nicht so.
Frau Schmidt braucht wenigstens einen einzigen – wenn auch noch so kleinen vermeintlichen politischen Erfolg. Dafür ist mir dann allerdings unser bewährtes System einer wohnortnahen, qualitativ hochwertigen Versorgung mit Arzneimitteln durch Apotheken zu schade und zu wichtig.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Nach wie vor sind Arzneimittelsicherheit und Verbraucherschutz hier in den besten Händen. Und, wenn die Ministern Glauben machen will, dass mit gleichen Pflichten für den Versandhandel was die Sonntags- und Nachtdienste angeht sowie die Anforderungen an das Sortiment auch gleiche Wettbewerbsbedingungen gelten würden, dann ist das absoluter Unsinn.
Sie verschweigt hierbei – vermutlich ganz bewusst – dass die teilweise niedrigeren Preise für einzelne Arzneimittel im Internethandel derzeit unter anderem auf der innerhalb der EU vollkommen unterschiedlichen Umsatzbesteuerung von Arzneimitteln beruht. Ich bin anders als die Union der Auffassung, dass wir uns mit politischen Zusagen, den Internethandel auf alle Zeit verbieten zu sollen oder verbieten zu können, die Finger verbrennen werden. Ich glaube nicht daran, dass wir auf Dauer ein Verbot des Internethandels aufrechterhalten können.
Richtig ist derzeit nur, dass die Mehrzahl der 15 EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeiten der EU-Fernabsatzrichtlinie genutzt und ein nationales Versandhandelsverbot festgelegt haben. Wer also die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Apotheken stärken will – muss Wettbewerbsverzerrungen abbauen. Das war ursprünglich ja auch mal der Gedanke, der all jenen Versuchen zu Grunde lag, die indirekten Steuern sowie spezifische Verbrauchssteuern in der EU zu harmonisieren.
Während in Deutschland auf apothekenpflichtige Arzneimittelspezialitäten – das sind sowohl Fertigarzneimittel als auch in den Apotheken selbst hergestellte Arzneimittel - grundsätzlich eine Umsatzsteuer in Höhe des Regelsatzes von derzeit 16% erhoben wird, sieht das bei den meisten europäischen Nachbarstaaten vollkommen anders aus.
Blicken wir einmal nicht nach Dänemark – denn dort lastet auch auf Arzneimittel die übliche 25%-ige Umsatzsteuer - sondern nach Belgien mit 6%, Finnland mit 8%, Frankreich mit 2,1% für erstattungsfähige und 5,5% für nicht erstattungsfähige Arzneimittel, Irland, Schweden und Großbritannien mit 0% für jeweils ganz bestimmte Gruppen von Arzneimitteln oder schließlich nach Spanien, wo wiederum generell der ermäßigte Satz des sogenannten „impuesto sobre el valor añadido“ mit 4% erhoben wird, werden die unterschiedlichen Apothekenverkaufspreise – zu einem guten Teil, das sage ich ganz ausdrücklich, nicht in Gänze – erklärbar.
Wettbewerbsverzerrungen abbauen heißt also gerade in diesem Fall, die Umsatzbesteuerung von Arzneimitteln zu harmonisieren.
Nun könnte man das richtig schön kompliziert und bürokratisch machen, indem man etwa auf apothekenpflichtige Arzneimittel den ermäßigten Steuersatz erhebt, rezeptpflichtige ganz von der Umsatzsteuer befreit. Wir haben uns für die aus unserer Sicht nicht nur einfachste, sondern auch vernünftigste Lösung entschieden, indem wir fordern, alle apothekenpflichtige Arzneimittel von der Umsatzsteuer zu befreien.
Das ist ein wichtiger und richtiger Schritt, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Apotheken auch im e-commerce Zeitalter zu erhalten bzw. sie zu stärken.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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