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20.06.02 , 16:45 Uhr
SSW

SSW fordert 7 % Mehrwertsteuer für verschreibungspflichtige Medikamente

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Kiel, d. 20.06.2002 Silke Hinrichsen Es gilt das gesprochene Wort

„Eine Senkung der Mehrwertsteuer für verschreibungspflichtige Medikamente auf 7 % ist sozialpolitisch gut begründbar, stärkt die Wettbewerbsposition unserer Apotheken und entlastet die gesetzliche Krankenversicherung.“


TOP 13 Umsatzsteuer auf Arzneimittelspezialitäten (Drs. 15/1824)

Nicht umsonst kennt die Umgangssprache den Ausdruck der „Apothekenpreise“. Das liegt
nicht nur daran, dass freiverkäufliche Waren dort häufig nicht am günstigsten zu erstehen
sind. Es liegt auch daran, dass wir in Deutschland für Medikamente vergleichsweise viel zah-
len müssen. Das Geld, das wir mehr zahlen landet aber nicht nur in den Taschen der Apothe-
ker, sondern hauptsächlich bei den Herstellern. Sie verlangen in Deutschland für ihre Produk-
te mehr als in anderen Ländern. Unabhängig von der steuerlichen Belastung kostet das selbe
Medikament in Deutschland mehr als anderswo.

Diese hohen Preise belasten die Verbraucher und vor allem auch die Krankenkassen. Deshalb
hat die Bundesgesundheitsministerin der Pharmaindustrie eine finanzielle Abmagerungskur
verschrieben. Durch mehr Konkurrenz beim Verkauf von Medikamenten soll das große Preis-
gefälle im internationalen Vergleich gesenkt werden. Die Öffnung des Marktes für Apotheken
aus dem Ausland ist ein mutiger und längst überfälliger Schritt hin zu mehr Wettbewerb.



Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de Ein freier Markt setzt allerdings voraus, dass die Anbieter einigermaßen gleiche Ausgangsbe-
dingungen im Wettbewerb haben. Dies ist aber für die deutschen Apotheken nicht gewähr-
leistet. Denn während wir in Deutschland auf Arzneimittel die volle Umsatzsteuer zahlen,
gelten im europäischen Ausland vielfach ermäßigte Sätze bis hin zur vollkommenen Befrei-
ung von der Mehrwertsteuer. Deshalb liegt es nahe, die deutschen Umsatzsteuer auf Arznei-
mittel zu senken.

Dadurch erhalten zum einen die deutschen Apotheken faire Wettbewerbsbedingungen in dem
geöffneten Markt. Denn wir wollen ja, dass sie eine gute Existenzgrundlage haben: Sie brin-
gen Beschäftigung, wirtschaftlichen Wachstum und bieten den Kundinnen und Kunden
immer noch den mit Abstand besten Service. Zum anderen entlasten wir auch die gesetzliche
Krankenversicherung und deren Beitragszahler. Denn sie müssen letztlich die hohe
Mehrwertsteuer für die verschriebenen Produkte zahlen.

Allerdings meinen wir, dass die besondere steuerliche Behandlung nur für verschreibungs-
pflichtige Medikamente gelten soll. Bei den anderen Pharmaprodukten ist der höhere Mehr-
wertsteuersatz weiterhin vertretbar. Einerseits ist die hohe Selbstmedikation in Deutschland
ohnehin gesundheitspolitisch problematisch. Andererseits glaube ich auch nicht, dass beson-
ders viele Menschen ihre Kopfschmerztabletten per Internet aus den Niederlanden kommen
lassen werden. - Dann müssten sie schon einen Verbrauch haben, der wieder ganz andere Pro-
bleme aufwirft. - Es geht vor allem darum, unsere Apotheken konkurrenzfähig zu machen im
Wettbewerb um die Nachfrage jener Patienten, die teure Medikamente in großen Mengen
nachfragen. Nur für sie lohnen sich wirklich der Aufwand und die Nachteile der Bestellung
im Ausland. Deshalb plädieren wir dafür, den Mehrwertsteuersatz für verschreibungspflich-
tige Medikamente auf 7 % herabzusetzen. Das ist sozialpolitisch gut begründbar, stärkt die
Wettbewerbsposition unserer Apotheken und entlastet die gesetzliche Krankenversicherung.

Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de

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