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Konrad Nabel zu TOP 9 :Regelungen in Landesgesetzen schaffen höhere Verbindlichkeit
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 20.06.2002 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 9 – Umsetzung europarechtlicher Vorschriften in LandesrechtKonrad Nabel:Regelungen in Landesgesetzen schaffen höhere VerbindlichkeitDie SPD-Landtagsfraktion unterstützt die Landesregierung in ihrem Vorhaben, ver- schiedene europäische Richtlinien in einem Artikelgesetz in Landesrecht umzusetzen. In gleicher Weise hat auch der Bund diese Richtlinien umgesetzt. Während mit der UVP/IVU-Richtlinie (Umweltverträglichkeits-Prüfung/Integrierte Vermeidung und Ver- minderung von Umweltverschmutzung) unmittelbares europäisches Recht umzusetzen ist, werden die Richtlinien zu Natura2000, die Vogelschutz- und die FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat) auf der Basis des Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzt. Sie erinnern sich sicher: Die letzte Regierung Kohl mit der Umweltministerin Merkel hatte die Umsetzungsfristen der EU um Jahre überzogen und kurz vor der letzten Bundes- tagswahl noch schnell das Bundesnaturschutzgesetz geändert, um Vertragsstrafen der EU zu vermeiden.Wenn auch die in Landesrecht zu verankernden einzelnen Tatbestände gewichtige Rechtsnormen darstellen, so wurden sie zum Teil als geltendes Bundesrecht, zum an- deren im Erlasswege in unserem Land bereits umgesetzt. Für die tägliche Praxis wird sich also wenig ändern, die Regelungen in Form unserer Landesgesetze schaffen aber eine höhere Verbindlichkeit und mehr Rechtssicherheit. Ich will damit verdeutlichen, dass es uns bei der Umsetzung der im Artikelgesetz geregelten Gesetzesänderungen nicht allein um die Vermeidung von EU-Sanktionen geht. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-Aus dem bisherigen Verfahren ist zu hören, dass zahlreiche Änderungen und Beden- ken der anzuhörenden Verbände in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden und nur wenige, heftiger umstrittene Punkte übrig geblieben sind. Interessant ist die zu beo- bachtende unterschiedliche Wahrnehmung der Angemessenheit der 1997 zwischen Land und Kommunen lang und zäh diskutierten Funktionalreformschritte.Das Ergebnis dieser Diskussion war schon mager genug, und wenn jetzt die wenigen neuen Zuständigkeiten umgesetzt werden sollen, ist das der richtige Weg. Selbst bei diesen kleinen Schritten hatte die kommunale Familie an der einen oder anderen Stel- le Probleme, so dass vorgesehene Aufgabenübertragungen nun doch ausbleiben - auf Wunsch der Kommunen.Gerade vor dem Hintergrund der in den letzten Monaten auch in diesem Hause disku- tierten Aufgabenübertragung bei der Umsetzung der europäischen Wasserrahmen- richtlinie auf Teile der kommunalen Familie wundert mich dies. Noch mehr wundert mich allerdings die aktuelle Verweigerungshaltung der Funktionäre des Landkreista- ges, die schmollend die Mitarbeit in den Arbeitsgruppen der 34 Bearbeitungsgebiete abgelehnt haben. Verkehrte Welt! kann ich da nur ausrufen. Wir wollen gemeinsam die Funktionalreform fortsetzen, und dafür brauchen wir Verbindlichkeit bei unseren kom- munalen Partnern!Den Umweltverbänden sei gesagt: Aufgaben-Delegation im Rahmen der Funktionalre- form funktioniert dann gut, wenn seitens des MUNF eine strikte Fachaufsicht gewähr- leistet ist. Ich bin sicher, dass das MUNF diese Aufsicht fachgerecht ausführt und da- mit eine an den Gesetzen orientierte Umsetzung vor Ort gewährleistet ist. Auch wenn von manchen im Land ein eigenes UVP-Gesetz nicht für nötig gehalten wird, unterstützen wir das Vorhaben der Landesregierung, ein eigenes UVP-Gesetz zu beschließen. Die EU-Richtlinie ordnet einige Projekttypen - wie z.B. der Umgang mit dem Grundwasser, Abfallanlagen sowie Pipelines - dem Landesrecht zu. Allein dies, sowie die Zusammenfassung aller für das Land relevanten UVP-Vorschriften rechtfer- tigt dieses Vorgehen. -3-Da ich in der kurzen Redezeit nicht auf alle Punkte eingehen kann, will ich mich ab- schließend der Umsetzung der Neuregelungen des Bundesnaturschutzgesetzes zu- wenden. Vielfach wurde in den bisherigen Stellungnahmen Unverständnis gezeigt, dass die letzte Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes, die Anfang April 2002 in Kraft trat, im vorliegenden Artikelgesetz nicht ebenfalls in Landesrecht umgesetzt wird. Dies konnte die Landesregierung nicht, denn das Verfahren zum vorliegenden Artikelgesetz wurde bereits Ende 2001 eingeleitet. Und das musste sein, wollte man nicht die vom Bundesgesetzgeber gesetzten Fristen ungebührlich überschreiten.Die Koalitionsfraktionen prüfen deshalb zur Zeit, die Änderungen der letzten Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes in das laufende Verfahren einzubringen. Wir halten das jetzt geltende Bundesnaturschutzgesetz für eine erhebliche Verbesserung des Bundesrechts, die wir rasch auch in Landesrecht umsetzen wollen. Während in ande- ren Bundesländern erhebliche Veränderungen des Landesrechts zu erwarten sind, wird sich das schleswig-holsteinische Landesnaturschutzgesetz nicht so dramatisch ändern. Wir sind stolz darauf, dass unser Gesetz Modell für das geltende Bundesge- setz war und dass viele der neuen Vorschriften schon in unserem Gesetz verankert sind. Wir bitten die Landesregierung, uns in diesem Vorhaben zu unterstützen.Wir wollen nicht, dass durch einen vollständigen Neubeginn des Verfahrens die Um- setzungsfristen nicht eingehalten werden, gleichzeitig wollen wir nicht zweimal kurz hintereinander das Landesnaturschutzgesetz ändern. Das würde sehr lange dauern, würde viele personelle Ressourcen unnötig binden und würde damit zu teuer. Den an- zuhörenden Verbänden sichern wir zu, das sie das ihnen zustehende Anhörungsrecht uns - dem Gesetzgeber gegenüber - selbstverständlich umfassend wahrnehmen kön- nen.Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden weitere Schritte zur Vereinheitlichung des Umweltrechts auf hohem europäischen Niveau getan, die Regelungen unseres -4-Landesnaturschutzgesetzes werden weiter verbessert, die Rechtssicherheit gestärkt, ohne wesentliche neue Hindernisse aufzubauen.Wir freuen uns auf die weitere Arbeit an den Gesetzen und beantragen die Überwei- sung des Entwurfs federführend in den Umweltausschuss, mitberatend dem Innen- und Rechts-Ausschuss, dem Agrar-Ausschuss und dem Wirtschaftsausschuss.