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Jost de Jager: CDU will Gründung von Schulen in freier Trägerschaft erleichtern
LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 298/02 vom 11. Juli 2002Bildungspolitik Jost de Jager: CDU will Gründung von Schulen in freier Trägerschaft erleichternMit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes für die kommende Sitzung des Landtages will die CDU-Landtagsfraktion die Gründung von Schulen in freier Trägerschaft in Schleswig-Holstein erleichtern. Dies kündigte der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jost de Jager, MdL, am Donnerstag in Kiel an. Dazu soll künftig einerseits die Wartezeit bis zum Einsetzen der staatlichen Bezuschussung von derzeit vier auf dann zwei Jahre verkürzt werden. Andererseits soll die Wartefrist vollends entfallen, wenn ein bereits anerkannter Träger einer freien Schule ein weiteres Angebot eröffnen will. Um Planungssicherheit für die kommunalen Schulträger zu gewährleisten, sieht der Gesetzentwurf die Berücksichtigung genehmigter und geplanter Schulen in freier Trägerschaft in den Schulentwicklungsplänen auf Kreisebene vor.Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis eines intensiven Dialoges mit den Trägern freier Schulen seit den Haushaltsberatungen vergangenen Jahres. So hat die CDU- Landtagsfraktion im Februar ein "Forum Freier Schulen" veranstaltet, an dem fast alle Träger teilgenommen haben. Dabei ist eine Nachfrage an weiteren Schulen auf privater Basis vor allem für Grund- und Hauptschulen deutlich geworden. Schleswig- Holstein sei im Vergleich der westdeutschen Bundesländer Schlusslicht hinsichtlich der Dichte an Privatschulen. Das schleswig-holsteinische Schulgesetz gehöre in puncto freie Schulen zu den restriktiveren, so de Jager."Insgesamt sehen wir gesellschaftlich einen Bedarf an weiteren differenzierten Angeboten im Schulbereich in dem Maße, wie die Gesellschaft insgesamt immer differenzierter wird", sagte de Jager. Gerade nach PISA sei es schulpolitisch richtig, weiteren Schulangeboten eine faire Chance zu geben. Freie Schulen hätten im Regelfall ein bestimmtes pädagogisches Profil, würden mit viel Engagement betrieben und bräuchten den Leistungsvergleich nicht zu scheuen. Sie seien eine unverzichtbare Ergänzung zum staatlichen Schulangebot und "führen ein willkommenes Element des Wettbewerbs in unser Bildungswesen ein", sagte de Jager. Dies entbinde die Politik nicht von der Verpflichtung, zu einer Leistungsverbesserung der staatlichen Schulen zu kommen. Er erkenne aber bei einer zunehmenden Zahl von Eltern die Bereitschaft, einen finanziellen und zeitlichen Mehraufwand für eine wunschgemäße Beschulung ihrer Kinder in Kauf zu nehmen, sagte de Jager. Die CDU wolle diesem Bedarf ein vermehrtes Angebot gegenüberstellen.Konkrete Planungen und Überlegungen zur Gründung weitere freier Schulen gebe es in Neumünster, Lübeck und Kiel. Zum Teil seien die Planungen so weit gediehen, dass bereits in einem Jahr gestartet werden könne. Die CDU-Fraktion hoffe auf eine zügige Beratung und sei im Zuge der Anhörung für weitere Vorschläge offen.Anlage: Gesetzentwurf SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ 15. Wahlperiode 11. Juli 2002Antragder Fraktion der CDUEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen SchulgesetzesDer Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:VII Artikel 1Das Schleswig-Holsteinische Schulgesetz in der Fassung vom 02. August 1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 4451), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2001 (GVOBl. Schl.-H.. S. 365) wird wie folgt geändert:§ 60 Abs. 1 erhält folgende Fassung:„(1) Das Land gewährt bei Bedarf Trägern von Ersatzschulen Zuschüsse zu den laufenden Kosten (Sachkosten) und den Kosten der Lehrkräfte (Personalkosten), wenn die Schule nach erstmaliger Genehmigung zwei Jahre ohne Beanstandungen betrieben worden ist (Wartefrist). Für die Wartefrist steht die Bildung einer Außenstelle der Einrichtung gleich. Der Erfüllung der Wartefrist bedarf es nicht bei der Ausdehnung auf weitere Schularten oder Fachrichtungen, wenn dem Träger der Ersatzschule Zuschüsse nach Satz 1 gewährt werden. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 kann das Land im Einzelfall Zuschüsse nach Maßgabe des Haushaltes gewähren“ Artikel 2 Nach § 58 wird folgender neuer § 58 a eingefügt: 1. Genehmigte und geplante förderungswürdige Ersatzschulen in freier Trägerschaft sind bei der Aufstellung und Fortschreibung von Schulentwicklungsplänen auf Kreisebene zu berücksichtigen. 2. Die Träger an Ersatzschulen haben die für die Aufstellung und Fortschreibung der Schulentwicklungspläne erforderlichen Angaben zu machen.“ Artikel In-Kraft-TretenDieses Gesetz tritt am ... in Kraft.Jost de Jager und Fraktion