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Herlich Marie Todsen-Reese: Landesartikelgesetz zurückziehen - ordnungsgemäßes Verfahren ist nicht sichergestellt
LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 302/02 vom 17. Juli 2002Umweltpolitik Herlich Marie Todsen-Reese: Landesartikelgesetz zurückziehen – ordnungsgemäßes Verfahren ist nicht sichergestellt Zu der Antwort der Landesregierung auf ihre Kleine Anfrage zur Umsetzung bundes- und europarechtlicher Vorschriften im Bereich Natur- und Umweltschutz in Schleswig-Holstein erklärte die umweltpolitische Sprecherin der CDU- Landtagsfraktion, Herlich Marie Todsen-Reese:„Das bisherige Gesetzgebungsverfahren des sogenannten Landesartikelgesetzes, das neben mehreren Gesetzen unter anderem auch das Landesnaturschutzgesetz ändert, nimmt groteske Züge an. Nachdem das Parlament in der letzten Sitzung vor der Sommerpause bereits in erster Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung beraten hat, gibt diese jetzt zu erkennen, dass es sich dabei nur um einen „Torso“ handelt. Mindestens neun “wesentliche Punkte“, die nach geltendem Bundesnaturschutzgesetz in Landesrecht zu übernehmen sind, wurden im Gesetzentwurf in keinster Weise berücksichtigt.Aus der Beantwortung geht klar hervor, dass die Landesregierung das Landesnaturschutzgesetz nur einmal in dieser Legislaturperiode novellieren will. Wenn es in der Antwort auf Frage 4 heißt: „Das Parlament ist Herr des Verfahrens und befindet über das Zeitraster,“ so kann das nur heißen, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren über die Mehrheitsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wesentliche Gesetzesänderungen durchgedrückt werden sollen, die sowohl den Trägern öffentlicher Belange im bisherigen Beteiligungsverfahren aber auch dem Parlament bei der Beratung in der Ersten Lesung vorenthalten wurden. Dabei geht es z.B. • um neue Zielformulierungen im Landesnaturschutzgesetz, • um die Umsetzung der Naturschutzanforderungen an die gute fachliche Praxis in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, • um die Anpassung der Eingriffsregelung, • um das Biotopverbundsystem, • um artenschutzrechtliche Fragen • und um eine Neuregelung der Verbändebeteiligung. Es geht also nicht um eine Bagatelle, sondern genau um die Regelungsschwerpunkte im Naturschutzrecht, die zugleich Knackpunkte im Verhältnis zu anderen Interessen darstellen! Diese Gesetzeskumpanei zwischen Landesregierung und Mehrheitsfraktionen macht einmal mehr deutlich, dass man Rot/Grün im Lande nicht über den Weg trauen darf. Umweltminister Klaus Müller reist durchs Land und hält schöne sanfte Reden. Gleichzeitig werden ohne die Beteiligten und Betroffenen wesentliche Änderungen des Landesnaturschutzgesetzes vorbereitet. Diese Vorgehensweise trägt erneut nicht dazu bei, daß Vertrauen in rot-grüne Umweltpolitik in Schleswig-Holstein entsteht.Auf diese Weise wird die bisherige Anhörung zum Landesartikelgesetz zur reinen Farce. Ich fordere daher die Landesregierung auf, diesen fragmentarischen Gesetzentwurf zurückzuziehen und einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorzulegen, der das aktuelle Bundesnaturschutzgesetz voll berücksichtigt. Dieses wird ein neues Anhörungsverfahren erforderlich machen. Wer nicht von Anfang an alle Karten auf den Tisch legt, darf sich nicht wundern, wenn er als Falschspieler in Verdacht gerät.“Anlage: Kleine Anfrage HTTP://WWW.LVN.LTSH.DE/INFOTHEK/WAHL15/DRUCKS/2000/ DRUCKSACHE-15-2008.PDF