Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

13.08.02 , 17:05 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel zu den Unwetterschäden

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 190.02 / 13.08.2002 Maßnahmenkatalog gegen den Klimawandel gefordert!
Zur Pressekonferenz der Landesregierung zu den Unwetterschäden erklärt der Frakti- onsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Karl-Martin Hentschel:
Wir begrüßen, dass die Landesregierung die Bildung einer interministeriellen Arbeits- gruppe beschlossen hat, die sich mit den Ursachen der Unwetterschäden und mit den notwendigen Vorsorgemaßnahmen beschäftigen soll.
Noch nie haben Klimaforscher den Zusammenhang zwischen globalem Klimawandel und den Unwettern dieser Tage so deutlich formuliert. Die Grünen proklamieren die Notwen- digkeit eines umfassenden Klimaschutzes schon lange, denn eins ist klar: Die Unwetter- katastrophen sind überwiegend vom Menschen verursacht.
Der Klimawandel ist die größte umwelt- und wirtschaftspolitische Herausforderung unse- rer Zeit. In Schleswig-Holstein hat die Politik diese Erkenntnis schon vor Jahren in Taten umgesetzt: Wir sind Spitzenreiter beim Einsatz regenerativer Energien, bei der Einfüh- rung der energiesparenden Bauweisen und bei der Biomasse-Initiative. Auf Bundesebe- ne haben die Grünen z. B. die Ökologische Steuerreform, das Erneuerbare-Energien- Gesetz und die LKW-Maut durchgesetzt.
Schleswig-Holstein muss sich jetzt für die neuen Herausforderungen rüsten, denn ange- sichts der globalen Entwicklung ist mit weiteren Folgen der Klimaveränderung zu rech- nen: Einem Anstieg des Meeresspiegels, Zunahme von Gewittern, Regenfällen und Ü- berschwemmungen. Im einzelnen heißt das, dass wir Konsequenzen für das Baurecht (Bebauung von Niederungen, Zulässigkeit von Kellern usw.), die Landesplanung (Be- bauungsgebiete, Flächenversiegelung, Siele, Rückhaltebecken) und den Küstenschutz ziehen müssen.
***

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen