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Jürgen Weber: Öffentliche Verantwortung für die Hochschulen erhalten
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 20.08.02 13:59, Nr.: 106/2002Jürgen Weber´:Öffentliche Verantwortung für die Hochschulen erhalten!„Entbürokratisierung ja, Rückzug aus der öffentlichen Verantwortung nein,“ – mit die- sen Worten kommentiert der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jürgen Weber, die heute vorgestellten Ergebnisse einer Vergleichsuntersuchung des „Stifterverbandes für die deutsche Wissenschaft e. V.“ über die Hochschulgesetze der 16 Bundesländer. Das Schleswig-Holsteinische Hochschulgesetz hatte beim Stifter- verband eher wenig Gefallen gefunden.Weber wies darauf hin, dass die Untersuchung des Stifterverbandes kein objektiver Leistungsvergleich (wie etwa die PISA-Studie für die Schulen) sei, sondern ein Ab- gleich der hochschulpolitischen Schwerpunktsetzungen der einzelnen Bundesländer mit einem politischen Forderungskatalog der Wirtschaftsverbände.Weber wies darauf hin, dass das Land Schleswig-Holstein jährlich knapp 400 Mio. € an Steuergeldern für die Hochschulen (ohne Universitätskliniken) bereitste l- le. Daraus ergebe sich die Verpflichtung, auf den Einsatz dieser Mittel Einfluss zu nehmen.„Wir bekennen uns zur Autonomie der Hochschulen und ebenso zur öffentlichen Ver- antwortung für die Struktur der schleswig-holsteinischen Hochschullandschaft. Unser Hochschulgesetz hat vor wenigen Jahren die Rolle der Hochschulleitungen erheblich gestärkt; dem entspricht aber auch eine starke Mitbestimmung der Lehrenden, der Studierenden und des nichtwissenschaftlichen Personals.“ Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/13 07 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-Der Kriterienkatalog des Stifterverbandes sei demgegenüber ein von den Interessen der Wirtschaftsverbände bestimmter politischer Forderungskatalog, der nicht Grundla- ge der schleswig-holsteinischen Hochschulpolitik sein könne. Wenn die Untersuchung des Stifterverbandes die gesetzlich verankerte Gebührenfreiheit des Studiums als „worst law“ abqualifiziere, sei dies nicht mehr als eine subjektive Meinungsäußerung. (SIB)