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11.09.02 , 16:13 Uhr
SSW

Fusion der Landesbanken Schleswig-Holstein und Hamburg

PRESSEINFORMATION Kiel, den 11.9.2002 Es gilt das gesprochene Wort

Dringlichkeitsantrag Fusion der Landesbank Schleswig-Holstein (Drs. 15/2116)
Anke Spoorendonk „Schleswig-Holsteins Interessen müssen auch nach der Fusion der Landesbanken gewahrt bleiben!“

Die gestern beschlossene Fusion der Landesbanken Schleswig-Holstein und Hamburg ist der vor-
läufige Höhepunkt eines Prozesses, der mit der Beschwerde der Europäischen Bankenvereinigung
bei der Europäischen Kommission am 21. Dezember 1999 begann. Ich brauche hier nicht noch
einmal die Hintergründe dieser Beschwerde im Detail zu erläutern. Aber durch die gemeinsame Lö-
sung, die zwischen der Bundesregierung, den Ländern, den Sparkassen und den kommunalen Trä-
gern mit der EU-Kommission über die zukünftigen Haftungsgrundlagen der öffentlich-rechtlichen
Kreditinstitute erreicht wurde, war klar, dass spätestens bis zum 18. Juli 2005 die Gewährträgerhaf-
tung und auch die Anstaltslast der Landesbanken abgeschafft werden soll.


Damit verlieren die Landesbanken einen wichtigen Vorteil gegenüber den Privatbanken und sind
somit gezwungen, wie Privatbanken am Markt zu agieren. Der SSW hat diese Entwicklung bedau-
ert, da sie in ganzer Konsequenz das Ende des öffentlich-rechtlichen Sparkassensystems wie wir es
heute kennen, bedeuten. Dennoch war es die Pflicht der Landesregierung, unter den gegebenen
Rahmenbedingungen eine zukunftsfähige Lösung für die Landesbank Schleswig-Holstein zu fin-
den. 2



Die jetzt präsentierte Fusion zwischen der Landesbank Schleswig-Holstein und Hamburg erscheint
aus Sicht des SSW daher ein gangbarer Weg zu sein. Bereits im Frühjahr hatte die Landesregierung
dem Finanzausschuss ausführlich die Eckpunkte der geplanten Fusion erläutert. Dabei standen zwei
Anliegen im Mittelpunkt: Zum einen sollte der Einfluss des Landes auf die künftige Landesbank
gewahrt bleiben, und zum anderen sollten die Arbeitsplätze auch in Kiel erhalten bleiben.


Unmittelbar erscheinen diese Ziele erreicht zu sein. Das Land und der Giroverband Schleswig-
Holstein werden zusammen mit 33,72 Prozent einen größeren Anteil an der fusionierten Bank als
Hamburg mit 32,69 Prozent erhalten. Obwohl durch die Fusion wahrscheinlich 800 der 4.800 Ar-
beitsplätze abgebaut werden und der Hauptsitz in Hamburg sein wird, erwarten wir, dass der weit-
aus größte Teil der Arbeitsplätze der Landesbank in Kiel erhalten bleibt.


Deshalb - auch wenn Bundestagswahlkampf ist - sollten Sie, lieber Herr Kayenburg, vorsichtiger
sein mit öffentlichen Aussagen wie: dass die Fusion eher einer „Übernahme durch die Hamburger“
gleicht oder, dass jetzt eine „schleichende Verlagerung des Bankenstandortes von der Förde an die
Elbe stattfindet.“ Man kann Sachen auch herbeireden. Von den bisher bekannt gewordenen Fakten
werden diese Aussagen nicht gedeckt.


Der SSW erwartet, dass eine fusionierte Landesbank weiterhin eine aktive Rolle bei der Unterstüt-
zung der schleswig-holsteinischen Wirtschaft spielen wird. Bisher hat die Landesbank Schleswig-
Holstein diese Rolle hervorragend ausgefüllt. Es liegt im Interesse Schleswig-Holsteins, dass die
bisherige Arbeit der Landesbank auch nach der Fusion fortgeführt werden kann.



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