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11.09.02 , 17:15 Uhr
FDP

Günther Hildebrand: "Mutlose SPD"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 257/2002 Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Mittwoch, 11. September 2002 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Heiner Garg, MdL
Innenpolitik/Standardöffnung Günther Hildebrand, MdL


Günther Hildebrand: „Mutlose SPD“



www.fdp-sh.de In seinem Redebeitrag zu TOP 3 (Standardöffnungsgesetz) erklärte der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„Manchmal gibt es Tage, an denen man daran erinnert wird, was man früher einmal gesagt hat. Heute ist zum Beispiel so ein Tag. Am 09. Mai des Jahres 2000 wurde der SPD-Fraktionschef mit folgenden Worten zur Reformfähigkeit zitiert: „Bereits 1994 habe die SPD-Fraktion beschlossen Einschnitte vorzunehmen, dann aber auf Grund höherer Erwartungen bei den Steuereinnahmen einen Rückzieher gemacht. Dann wörtlich „Dass wir den Mut nicht hatten, hat sich später gerächt...“ und „...Ein solcher Fehler dürfe sich ...........nicht wiederholen“,
Sehr geehrter Herr Hay, bei diesem Tagesordnungspunkt laufen Sie wiederum Gefahr, einen Fehler zu machen. Sie vergeben eine Chance, nämlich die Chance, den kommunalen Körperschaften mehr Handlungsspielräume einzuräumen, indem einige gesetzliche Standards gelockert werden.
Vor dem Hintergrund der finanziellen Schwierigkeiten in den Kommunen, dem Griff in die Finanzausgleichsmasse und vor dem Hintergrund neuer Belastungen für die Kommunen – ich erwähne da nur beispielhaft das Grundsicherungsgesetz oder die Integrationskosten, die sich aus dem Zuwanderungsgesetz ergeben,– wiegt ihre Verweigerung noch schwerer.
Aber auch der Kollege Puls sollte sich seine Rede bei der Ersten Lesung unseres Gesetzentwurfes noch einmal zu Gemüte führen. Ich zitiere: „Ich begrüße den Gesetzentwurf der FDP ausdrücklich. ... Wir sind mit Ihnen im Grundsatz der Auffassung, dass ein Übermaß staatlicher Standardvorgaben kommunale Kompetenz diskreditiert.
Wir sind mit Ihnen der Auffassung, dass es für eine funktionierende kommunale Selbstverwaltung auch „landesfürstlicher“ Enthaltsamkeit bedarf, dass wir der kommunalen Selbstverwaltung die Möglichkeit überlassen,


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ in eigener Verantwortung das zu entscheiden, was die Akteure vor Ort in den Kreishäusern und in den Rathäusern entscheiden können.“
Herr Kollege Puls, ich muss Ihnen zugestehen, diesen Sachverhalt nicht besser beschreiben zu können.
Umso überraschter war ich, in der Beratung des Innen- und Rechtsausschusses Ihre Totalverweigerung zur Kenntnis nehmen zu müssen. Wenn Sie jetzt erklären, diese gesamte Diskussion in Zusammenhang mit der Funktionalreform führen zu wollen, so ist das eine Verschiebung auf den Sanktnimmerleinstag.
Ich bezweifle ausdrücklich, dass in der Koalition der echte Wille besteht, diese Diskussion nicht nur zu führen, sondern auch konkrete, nachhaltige Ergebnisse innerhalb einer angemessenen Zeit erzielen zu wollen. So hat bekanntlich der Umweltminister bereits erklärt, dass in seinem Ressort zum Beispiel die Zweistufigkeit der Verwaltung schon umgesetzt sei.
Es geht uns bei diesem Gesetzentwurf nicht darum, alle Standards zu schleifen. Wir wollen, - ich gebe zu, auf eine unkonventionelle Art-, dass die Kommunen individuell auf die Gegebenheiten vor Ort reagieren und entsprechend entscheiden können, um damit die vorhandenen Mittel effizienter einsetzen zu können. Das kann im einzelnen ein Mehr, aber auch ein Weniger der jetzt vorgegebenen Standards bedeuten. Allerdings müssen diese Entscheidungen dann auch den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber verantwortet werden. Die Rechtfertigung, das Land habe alles vorgegeben, zieht dann nicht mehr.
Hessen hat uns gezeigt, dass es geht. Dort wurden seit dem Regierungswechsel 1999 3500 überflüssige Vorschriften abgeschafft. 39 % der Verwaltungsvorschriften und 15 % der Rechtsverordnungen sind in Hessen komplett entfallen.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern gibt es ein unserem Gesetzentwurf ähnliches Standardöffnungsgesetz. Dort sind die Genossen bereits ein wesentliches Stück weiter. Sie haben eben mehr Vertrauen in die Menschen, die unmittelbar vor Ort zu entscheiden haben.
Der Innenminister wird nicht müde die Kommunen zu ermutigen, dieses Gesetz anzuwenden, was zweifelsfrei bisher nur sehr zögerlich geschieht.
Das ist aber die Entscheidung der Kommunalpolitiker. Sie können sich dann aber auch nur noch begrenzt über durch das Land zu verantwortende Finanznöte beklagen. Außerdem zeigt das Beispiel, dass die Angst vor dem Untergang des Abendlandes durch größere Freiheiten der Kommunen unbegründet ist.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion,
Ihre Ablehnung dokumentiert letztlich nur, wie wenig Vertrauen Sie in die kommunalen Vertreter vor Ort setzen. Sie wollen bevormunden und Ihre Macht erhalten. Das ist kleinkariert, wenig souverän und mutlos.
Es ist genau diese Mutlosigkeit, die Kollege Hay in seinem Interview vor zwei Jahren beschrieben hat. Sie setzt sich seit 1994 nahtlos fort. und Herr Neugebauer hat ausnahmsweise recht, wenn er in seiner Pressemitteilung vom 05. September diesen Jahres erklärt: „Wem der Mut zu Reformen fehlt, der ist nicht regierungsfähig.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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