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11.09.02 , 17:16 Uhr
FDP

Ekkehard Klug: Schulen freier Träger brauchen faire Rahmenbedingungen

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 258/2002 Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Kiel, 11. September 2002 Dr. Heiner Garg, MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort
Schulgesetz/Schulen in freier Trägerschaft



www.fdp-sh.de Ekkehard Klug: Schulen freier Träger brauchen faire Rahmenbedingungen In der Landtagsdebatte zu TOP 9 (Änderung des Schulgesetzes – erklärte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:
„Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetzes gewährleistet das Recht, Schulen in freier Trägerschaft zu errichten. Das schleswig-holsteinische Schulgesetz verhindert im bisherigen § 60 aber de facto die Wahrnehmung dieses Rechtes, indem es bis zur Gewährung staatlicher Finanzhilfe eine vierjährige Wartefrist vorschreibt.
Von wenigen Ausnahmen abgesehen hat die vom Land bislang verordnete finanzielle Durststrecke für die Gründung nichtstaatlicher Schulen eine kaum zu überwindende Hürde aufgebaut.
Die FDP-Landtagsfraktion hat sowohl in der letzten wie in der vorletzten Wahlperiode die ersatzlose Streichung dieser Wartefrist beantragt - und dafür im Parlament keine Mehrheit gefunden. Der jetzt vorliegende Antrag der Union, die Wartefrist auf zwei Jahre zu halbieren, ist ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn wir an unserer weitergehenden Zielsetzung festhalten. Es ist nicht einzusehen, weshalb einem freien Träger, der ansonsten die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt, die vom Bundesverfassungsgericht wiederholt als unabdingbar bezeichnete Finanzhilfe versagt bleiben soll.
Der heute in 1.Lesung zu beratende Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass auf eine Wartefrist vollständig verzichtet wird, sofern eine bestehende Schule durch einen neuen Zweig oder eine neue Fachrichtung erweitert werden soll. Diesen Vorschlag begrüßen wir uneingeschränkt. In einer Zeit, in der das Schulwesen sich generell mit größerer Flexibilität auf neue Anforderungen einstellen muss, ist es für die wenigen in Schleswig-Holstein bereits existierenden Schulen freier Träger eine besondere Diskriminierung, wenn bei einem derartigen Erweiterungsvorhaben die Wartefrist noch einmal von
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ vorn beginnt. Das geltende Schulgesetz ist damit darauf ausgerichtet, die Weiterentwicklung der Schulen freier Träger zu blockieren.
Artikel 2 des vorliegenden Gesetzentwurfes fordert, dass die Schulen freier Träger in die regionale Schulentwicklungsplanung einbezogen werden sollen. Dies ist ein vernünftiger Vorschlag - abgesehen davon, dass ich dies bereits 1998 in den Schulgesetzdebatten der 14. Wahlperiode vorgeschlagen habe.
Der vorliegende Gesetzentwurf deckt nicht alle Bereiche ab, die im Sinne der Schulen freier Träger neu geregelt werden müssten. In wichtigen Punkten streben die unterbreiteten Vorschläge aber nach einem höheren Maß an Fairness, nach mehr Gerechtigkeit in der Landesgesetzgebung über der Stellung der Schulen in freier Trägerschaft. Ein Fortschritt wäre ein solcher Gesetzesbeschluss allemal !“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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