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11.09.02 , 17:34 Uhr
SSW

Schulgesetzänderung

PRESSEINFORMATION Kiel, den 11.9.2002 Es gilt das gesprochene Wort

TOP 9 Änderung Schulgesetz (Drs. 15/2033)
Anke Spoorendonk „Der Vorstoß der CDU ist im Prinzip richtig – doch der Teufel steckt im Detail!“

Ich habe schon bei der Präsentation des vorliegenden Gesetzentwurfes im Juli gesagt, dass der SSW
in Prinzip den Vorstoß des Kollegen de Jager begrüßt. Denn der Vorschlag, die Wartefrist der Pri-
vatschulen zu verkürzen und so neuen Ersatzschulen schneller Zuschüsse zu den laufenden Sach-
und Personalkosten zu ermöglichen, weist in die richtige Richtung.
Der SSW setzt sich bekanntlich für die Einführung einer ungeteilten Schule von der 1. – 9. Klasse
ein – mit der Möglichkeit eines freiwilligen 10. Schuljahres. Das tun wir aus einer ganzen Reihe
von Gründen, die ich in diesem Hause schon so oft genannt habe, dass ich davon Abstand nehme,
sie heute zu wiederholen.
Ein wichtiger Punkt verdient es dennoch, wieder hervor gehoben zu werden: Die entscheidende
Pointe ist nämlich, dass wir dadurch ein Schulwesen erhalten würden, dass schnell auf gesellschaft-
liche Veränderungen reagieren könnte, weil dann nicht alles erst durch alle Schularten durch dekli-
niert werden müsste – das gilt für die Lehreraus- und Weiterbildung gleichermaßen.
Doch was nun, wenn Eltern sich für ihre Kinder eine andere Art von Schule vorstellen? Die andere
Seite unserer Forderung nach einer „ungeteilten“ Schule ist daher die Forderung nach einem Privat-
schulgesetz, das klare Richtlinien für die Finanzierung solcher Schulen hergibt – nördlich der Gren-
ze heiß das unter anderem eine Finanzierung der Schulbaukosten und der Schülerbeförderung. 2



Hier in Schleswig-Holstein wurde die Finanzierung der Freien Schulen im letzten Haushaltsjahr so
geregelt, dass die Schulen zunächst eine finanzielle Planungssicherheit erreichen.
Für die Schulen der dänischen Minderheit war dieses nach dreijähriger Festschreibung der Schüler-
kostensätze auch überlebenswichtig. Denn die dänischen Schulen im Landesteil Schleswig sind ja
schulrechtlich gesehen Privatschulen oder öffentlich anerkannte Ersatzschulen. Inhaltlich gesehen
sind unsere Schulen aber eher als öffentliche Schulen für den dänischen und nationalfriesischen
Bevölkerungsteil zu definieren. Denn unsere Schülerinnen und Schüler haben – anders als bei-
spielsweise die Waldorfschüler – keine andere Wahl als die Schulen von Dansk Skoleforening zu
besuchen. Das heißt: Unsere Forderung nach einem richtigen Privatschulgesetz hat mehr mit Schul-
politik als mit Minderheitenpolitik zu tun.
Die Finanzierung der Privatschulen ist in vielen Bundesländer wegen der Haushaltsprobleme ein
Thema. Das ist in Schleswig-Holstein nicht anders. Denn angesichts der angespannten Finanzsitua-
tion des Landes muss der Kollege de Jager sich schon die Frage gefallen lassen, wie eine Halbie-
rung oder gar ein Wegfall der Wartezeit der staatlichen Bezuschussung finanziert werden soll. Hier
steckt der Teufel im Detail, denn der Vorstoß der CDU ist nicht zum Nulltarif zu haben. Und es ist
schon ein Gebot der Fairness klar zu fragen: Wie viel kostet dieser Vorschlag und wie sollen diese
Kosten finanziert werden?



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