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Liebevolle Autofahrer sollen am Sonntag ihren PKW waschen dürfen
Südschleswigscher Wählerverband Schleswig-Holsteinischer Landtag im Schleswig-Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 D - 24105 Kiel Tel. (0431) 988 13 80 Fax (0431) 988 13 82 SSW-Landtagsvertretung Norderstr. 74PRESSEINFORMATION D – 24939 Flensburg Tel. (0461) 14 40 83 00 Fax (0461) 14 40 83 05 Kiel, d. 12.09.2002 Lars Harms Es gilt das gesprochene Wort„Der Deutschen beliebteste Freizeitbeschäftigung ist es, vor dem Tor der Autowaschanlage zu stehen und den bunten Bürsten beim Schrubben zuzuschauen. Nun wohl, dann lasst uns ihnen ihr Vergnügen geben!“TOP 11 Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Drs. 15/2068)Was sind das nur für Zeiten: Früher konnte der deutsche Bürger am Sonntag nach derKirche sein Auto im Garten und auf der Straße schrubben und wienern, bis ihm die Sinneschwanden. Heute gibt es Autowaschanlagen und Ökoauflagen, und deshalb muss dasAuto am Sonntag dreckig bleiben.Aber nun naht endlich Rettung von der FDP. Sie klärt uns auf, dass das Freizeitverhaltender Bürgerinnen und - vor allem - der Bürger sich erheblich gewandelt hat. Heutzutagelieben sie einfach das Waschen von Personenkraftwagen. Wir leben im Medienzeitalter,das vom Fernsehen geprägt ist. Und der Deutschen beliebteste Freizeitbeschäftigung ist eskonsequenter Weise, vor dem Tor der Autowaschanlage zu stehen und den bunten Bürstenbeim Schrubben zuzuschauen. Nun wohl, dann lasst uns ihnen ihr Vergnügen geben! Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de Denn grundsätzlich haben wir keine Einwände dagegen, dass liebevolle Autobesitzer ihreFahrzeuge auch am Sonntag pflegen. Mit der Ausnahme natürlich, dass dadurch nichtandere in ihrer Sonntagsruhe gestört werden dürfen.Die FDP umschifft dieses Problem, in dem sie die Ausnahmegenehmigung auf Gewerbe-und Industriegebiete beschränkt. Aber genau das könnte wieder zum Problem werden.Man sollte im Ausschuss jedenfalls noch genauer erörtern, wie viele Tankstellen von derGesetzesänderung betroffen sind. Es darf nämlich nicht so sein, dass der Autowäscher imIndustriegebiet gegenüber der innenstädtischen Tankstelle oder der Dorftanke einen gro-ßen Wettbewerbsvorteil erhält, nur weil er keine Anwohner hat. Dieser Frage wollen wirschon noch näher nachgehen, bevor wir dem Gesetzentwurf unseren letzten Segenerteilen.Wir können den Gesetzentwurf der FDP von der Sache her unterstützen. Allerdings fragenwir uns, ob die diversen Verbote zum Sonntag jetzt in Zukunft alle einzeln geändertwerden sollen. Erst haben wir den Videothekaren erlaubt, nach dem Kirchgang ihre Türenzu öffnen. Jetzt ist der Volkssport Autowaschen dran, und was kommt als nächstes? Esgibt sicherlich noch weitere solcher unzeitgemäßen Sonntagsverbote.Wir brauchen dieses Gesetz weiterhin - allein schon zum Schutz der Arbeitnehmer. Aberder vorliegende Gesetzentwurf ist abermals ein Beispiel dafür, dass manche Verbote sichselbst überlebt haben. Deshalb sollte der Innenausschuss sich mal die Regelungen desGesetzes über Sonn- und Feiertage vorknüpfen. Alle Verbote müssen auf ihre Taug-lichkeit für die heutige Zeit hin geprüft werden, statt immer neue Einzel-Ausnahmen zubeschließen. Das wäre nur konsequent und fair gegenüber all den anderen, die am Sonntagnur ihre Zeit mit Autowaschen vertreiben können. Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de