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12.09.02 , 16:25 Uhr
SSW

Liebevolle Autofahrer sollen am Sonntag ihren PKW waschen dürfen

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Kiel, d. 12.09.2002 Lars Harms Es gilt das gesprochene Wort


„Der Deutschen beliebteste Freizeitbeschäftigung ist es, vor dem Tor der Autowaschanlage zu stehen und den bunten Bürsten beim Schrubben zuzuschauen. Nun wohl, dann lasst uns ihnen ihr Vergnügen geben!“


TOP 11 Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Drs. 15/2068)

Was sind das nur für Zeiten: Früher konnte der deutsche Bürger am Sonntag nach der
Kirche sein Auto im Garten und auf der Straße schrubben und wienern, bis ihm die Sinne
schwanden. Heute gibt es Autowaschanlagen und Ökoauflagen, und deshalb muss das
Auto am Sonntag dreckig bleiben.

Aber nun naht endlich Rettung von der FDP. Sie klärt uns auf, dass das Freizeitverhalten
der Bürgerinnen und - vor allem - der Bürger sich erheblich gewandelt hat. Heutzutage
lieben sie einfach das Waschen von Personenkraftwagen. Wir leben im Medienzeitalter,
das vom Fernsehen geprägt ist. Und der Deutschen beliebteste Freizeitbeschäftigung ist es
konsequenter Weise, vor dem Tor der Autowaschanlage zu stehen und den bunten Bürsten
beim Schrubben zuzuschauen. Nun wohl, dann lasst uns ihnen ihr Vergnügen geben!



Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de Denn grundsätzlich haben wir keine Einwände dagegen, dass liebevolle Autobesitzer ihre
Fahrzeuge auch am Sonntag pflegen. Mit der Ausnahme natürlich, dass dadurch nicht
andere in ihrer Sonntagsruhe gestört werden dürfen.

Die FDP umschifft dieses Problem, in dem sie die Ausnahmegenehmigung auf Gewerbe-
und Industriegebiete beschränkt. Aber genau das könnte wieder zum Problem werden.
Man sollte im Ausschuss jedenfalls noch genauer erörtern, wie viele Tankstellen von der
Gesetzesänderung betroffen sind. Es darf nämlich nicht so sein, dass der Autowäscher im
Industriegebiet gegenüber der innenstädtischen Tankstelle oder der Dorftanke einen gro-
ßen Wettbewerbsvorteil erhält, nur weil er keine Anwohner hat. Dieser Frage wollen wir
schon noch näher nachgehen, bevor wir dem Gesetzentwurf unseren letzten Segen
erteilen.

Wir können den Gesetzentwurf der FDP von der Sache her unterstützen. Allerdings fragen
wir uns, ob die diversen Verbote zum Sonntag jetzt in Zukunft alle einzeln geändert
werden sollen. Erst haben wir den Videothekaren erlaubt, nach dem Kirchgang ihre Türen
zu öffnen. Jetzt ist der Volkssport Autowaschen dran, und was kommt als nächstes? Es
gibt sicherlich noch weitere solcher unzeitgemäßen Sonntagsverbote.

Wir brauchen dieses Gesetz weiterhin - allein schon zum Schutz der Arbeitnehmer. Aber
der vorliegende Gesetzentwurf ist abermals ein Beispiel dafür, dass manche Verbote sich
selbst überlebt haben. Deshalb sollte der Innenausschuss sich mal die Regelungen des
Gesetzes über Sonn- und Feiertage vorknüpfen. Alle Verbote müssen auf ihre Taug-
lichkeit für die heutige Zeit hin geprüft werden, statt immer neue Einzel-Ausnahmen zu
beschließen. Das wäre nur konsequent und fair gegenüber all den anderen, die am Sonntag
nur ihre Zeit mit Autowaschen vertreiben können. Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de

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