Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

12.09.02 , 16:34 Uhr
B 90/Grüne

Angelika Birk zur Kinderbetreuung in Schleswig-Holstein

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 16 – Kinderbetreuung in Schleswig-Holstein - Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die sozial- und bildungspolitische Sprecherin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Angelika Birk: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 208.02 / 12.09.2002


Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in allen Landesteilen ist eine Aufgabe, die noch vor uns liegt.
Öffentliche Kinderbetreuung muss über den bloßen Rechtsanspruch der Drei- bis Sechs- jährigen auf einen Kindergartenplatz von wenigen Stunden pro Tag hinausgehen. Den haben wir in Schleswig Holstein weitgehend erfüllt. Aber laut der kürzlich von Frauen- und Jugendministerin Bergmann veröffentlichten bundesweiten Studie, sind 70 Prozent der Mütter durch mangelnde öffentliche Kinderbetreuung an einer befriedigenden Teilha- be am Beruf gehindert.
Grundsätzliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie in allen Landesteilen ist auch in Schleswig-Holstein eine Aufgabe, die noch vor uns liegt. Mit Krippenplätzen unter einem Prozent und einer überwiegenden Halbtagsangebotsstruktur in der öffentlichen Kinder- betreuung haben wir hier noch viel vor uns.
Kinderbetreuung ist eine kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge. Die unterschiedliche politische Wertigkeit der öffentlichen Kinderbetreuung ist geographisch abzulesen: Wer im Kreis Steinburg sein Kind unterbringen will, wird Mühe haben, überhaupt mehr als ei- nen Halbtagsplatz zu finden, in Neumünster hat sich die Ganztagsbetreuung landesweit am ehesten durchgesetzt, auch mit langen Öffnungszeiten.
Gemeinsam ist beiden kommunalen Gebietskörperschaften, dass es als Ausnahme be- trachtet werden muss, wenn nur 20 Kinder in der Kindertagesstättengruppe sind - was eigentlich die Regel sein sollte. Die weit überwiegende Anzahl der Gruppen hat mehr Kinder - was die Ausnahme sein sollte. Dieser Trend zeichnet sich in der Mehrheit der Kreise und kreisfreien Städte ab. Wir sehen uns deshalb bestätigt darin, dass es richtig war, die landesweiten Standards nicht freizugeben.
Was die „Elternfreundlichkeit“ betrifft, so erfreut, dass der Kreis Nordfriesland mit einem besonderen Konzept der Elternschulen und Elterncafes den intensiven Kontakt zu den Eltern sucht. Weniger erfreulich ist, dass viele Einrichtungen sechs und mehr Wochen Ferien machen. Auch die Elternbeiträge an den Gesamtkosten schwanken von 13,5 Pro- zent in den dänischen Kindertagesstätten bis 37 Prozent in Lübeck.
Der Bildungsauftrag der Kindertagesstätte ist nicht nur im Kindertagestättengesetz formuliert. Durch die erfolgreiche Teilnahme an einem bundesweiten Modellversuch zu den modernsten pädagogischen Methoden beweist Schleswig Holstein hier Pioniergeist, längst aber noch nicht überall: So ergab die Große Anfrage, dass über 60 Prozent kein explizites Konzept bezüglich ihrer Arbeit vorweisen konnten.
Wir begrüßen, dass die Arbeit von Kindertagesstätten und Grundschulen flächendeckend in Schleswig Holstein miteinander verzahnt werden soll. Angesichts der Tatsache, dass zwar 50 Prozent aller Grundschulen betreute Grundschulzeiten sind, aber davon nur we- nig mehr als zehn Prozent aller Grundschulkinder profitieren, ist es trotz knapper Kassen an der Zeit, mit der Einführung der vollen Halbtagsschule zu beginnen - wie von uns lan- ge gefordert und jetzt von der Landesregierung angekündigt.

***

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen