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13.09.02 , 12:41 Uhr
FDP

Christel Aschmoneit-Lücke: Den widersinnigen Entwurf der Regierungsfraktionen nicht schweigend hinnehmen

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 269/2002 Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Freitag, 13. September 2002 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Heiner Garg, MdL
Wirtschaftspolitik/Tariftreuegesetz Günther Hildebrand, MdL


Christel Aschmoneit-Lücke: Den widersinnigen



www.fdp-sh.de Entwurf der Regierungsfraktionen nicht schweigend hinnehmen In ihrem Beitrag zu TOP 14 (Landestariftreuegesetz) sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Christel Aschmoneit-Lücke:
„Herr Minister Rohwer, zunächst meinen herzlichen Glückwunsch! Sie haben das Tariftreuegesetz nicht vorgelegt und damit im Sinne Ludwig Erhards gehandelt, der gesagt hat: „Zu einer guten Wirtschaftspolitik gehört ... vor allem der Mut zum Widerstand und zur Unpopularität ...“1
Wir erleben eine neue Qualität der Zusammenarbeit von Regierung und Koalitionsfraktionen: Ein Ministerium entwirft ein Gesetz für die Fraktionen. Dafür leisten wir uns doch den wissenschaftlichen Dienst des Landtages?
Noch komischer ist es, dass das Ministerium den Entwurf verworfen hat—offensichtlich wegen gut begründeter Zweifel an der Zweck- und Rechtmäßigkeit. Jetzt sammeln die Regierungsfraktionen den Abfall des Ministeriums auf—das mindert zumindest nicht die begründeten Zweifel am Entwurf.
Der Zweck des Gesetzes lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Staatliche festgesetzte Mindestpreise sollen heimische Firmen retten und heimische Arbeitsplätze sichern. Jeder Wirtschaftsstudent lernt in einer der ersten Vorlesungen, dass dies nicht geht. Kein Wunder, dass die Fachleute des Wirtschaftsministeriums den Entwurf verwarfen.
Dass die Vertreter der Koalitionsfraktionen und des SSW diesen ökonomischen Unsinn als einzige Begründung für den Entwurf
1 Erhard, Ludwig: Unternehmer und Politik, in: Hohmann, Karl (Hrsg.), Ludwig Erhard, Gedanken aus fünf Jahrzehnten, Düsseldorf u.a. 1988, S. 765. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ vorbringen, wirft ein bezeichnendes Licht auf deren wirtschaftspolitische Kompetenz. Wir lehnen den Entwurf ab.
Die Tariftreue schreibt hauptsächlich den Lohn der Baustelle vor. Das bedeutet, die öffentlichen Baukosten steigen.
Ein Beispiel: Angenommen die Hälfte aller öffentlichen Bauaufträge würde durch heimische Firmen zum hiesigen Tarif ausgeführt, die andere Hälfte durch auswärtige Firmen mit niedrigeren Tarifen. Mit Tariftreue würden die Kosten der auswärtigen Firmen steigen und damit deren Angebotspreise und damit die Kosten für den Fiskus. Und es glaubt doch niemand, dass das Land oder die Gemeinden auch nur einen Euro mehr Baumaßnahmen ausgeben könnten als bisher!
Folglich kann der Staat nur noch weniger Aufträge vergeben: Er bekommt weniger und muss dafür mehr bezahlen. Für die schon erbärmlich niedrigen Investitionsausgaben des Landes erhielten wir noch weniger Infrastruktur. Widersinnig.
Jetzt könnte man glauben, heimische Baufirmen würden mehrheitlich die Aufträge erlangen, die bisher durch Auswärtige erledigt wurden. Ein trügerischer Fehlglaube.
• Erstens lässt sich die Auftragsvergabe nicht auf heimische Baufirmen beschränken. Baufirmen aus anderen westdeutschen Ländern stehen bereit. • Zweitens würden besonders ostdeutsche Baufirmen in Schwierigkeiten geraten und den Zuschussbedarf für Ostdeutschland erhöhen. Die Zuschüsse müssen in Westdeutschland erwirtschaftet werden: Im Westen wäre entweder weniger Geld für eigene Zwecke vorhanden oder Steuern und Abgaben müssten steigen. Beides schwächt öffentliche und private Investitionen und damit West- und Ostdeutschland. • Drittens sind die Vorteile der Tariftreue für die formal begünstigten Firmen erheblich kleiner als die Nachteile für die Gesellschaft. • Viertens würde eine auf Schleswig-Holstein begrenzte Tariftreue die Wettbewerbsfähigkeit der unserer Wirtschaft noch weiter zurück werfen—mit negativen Auswirkungen auf die heimische Bauwirtschaft.
Hinzu kommt die fragwürdige Legalität: Die Tariftreue widerspricht ganz klar den Regeln des europäischen Binnenmarktes. Der Rechtsweg würde vielleicht Jahre dauern—aber das ist keine Entschuldigung für rechtswidrige Gesetzentwürfe. Sicherlich hat auch dies das Wirtschaftsministeriums bewogen, den Entwurf fallen zu lassen.
Es ist schon verwunderlich, dass die Regierungsfraktionen sich daran nicht stören. Würde eine Kommune entsprechend gegen Landesrecht verstoßen, würde die Wellen der Empörung wahrscheinlich auch und gerade auf der linken Seite des Hauses hochschlagen.
Abschließend ein Zitat von Prof. Schatz vom Institut der deutschen Wirtschaft: „.. die Bindung der Vergabe öffentlicher Aufträge an die Tariftreue [verstößt] gegen das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft. Der Wirtschaftsminister darf sie nicht schweigend hinnehmen oder sogar selbst betreiben.“2
Prof. Rohwer, Sie haben den diesbezüglichen Betrieb eingestellt—nehmen Sie den widersinnigen Entwurf der Regierungsfraktionen jetzt nicht schweigend hin.“



2 Schatz, Klaus-Werner: Über den Niedergang der Ordnungspolitik in Deutschland, Orientierung zur Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik, 2002, Bd. 91, S. 34. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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