Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

13.09.02 , 13:43 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel zum Tariftreuegesetz

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 14 – Tariftreuegesetz - Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 von Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Karl-Martin Hentschel: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 214.02 / 13.09.2002 Tariftreuegesetz verabschieden
Der Deutsche Bundestag hatte am 26. April 2002 ein Tariftreuegesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz wollte die Bundesregierung dem Einsatz von Niedriglohnkräften auf staatlich finanzierten Baustellen und im öffentlichen Personennahverkehr einen Riegel vorschie- ben. Ein Stufenmodell sollte dabei dem niedrigeren Lohnniveau ostdeutscher Betriebe Rechnung tragen. Sie sollten deshalb die Möglichkeit erhalten, bis 2005 bei öffentlichen Aufträgen in den westdeutschen Ländern auch unterhalb der Westtarife mitbieten zu kön- nen.
Leider hat der Bundesrat mit seiner schwarz-gelben Mehrheit dies notwendige Gesetz gestoppt. Das ist der Grund, weshalb wir heute den gemeinsamen Gesetzesentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und des SSW beraten
Es geht uns darum, die Tariflöhne bei öffentlichen Bauaufträgen und im öffentlichen Per- sonennahverkehr (ÖPNV) am Standort zu sichern. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen staatliche Stellen Bauaufträge künftig nur noch an Unternehmen vergeben dürfen, die ih- ren ArbeitnehmerInnen den am Einsatzort der Leistungserbringung geltenden Tariflohn zahlen. Das Gleiche soll im öffentlichen Personennahverkehr gelten. Dadurch können in arbeitsmarktpolitisch sensiblen Bereichen Arbeitsplätze erhalten werden, die einen aus- reichenden sozialen Schutz sowie ein angemessenes Einkommensniveau gewährleisten. Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme werden somit vermieden.
Im Baubereich kommt es durch den massiven Einsatz von Niedriglohnkräften zu starken Wettbewerbsverzerrungen, so dass Arbeitsplätze, insbesondere in tarifgebundenen mit- telständischen Unternehmen, in hohem Maße gefährdet werden. Es ist also ein Gesetz, das dem ausdrücklichen Wunsch dieser Branche entspricht. Im ÖPNV ist angesichts der bevorstehenden Liberalisierung auf europäischer Ebene ei- ne ähnliche Entwicklung zu befürchten. Auch hier droht ein rigoroser Preiswettbewerb die Qualität der Verkehrsdienstleistungen und die Sicherheit der Arbeitsplätze zu gefährden.
Damit wird aber kein Gehaltszustand aus Monopolzeiten zementiert, denn die neuen Ta- rifverträge, die z.B. von ver.di mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband für Busunter- nehmen ausgehandelt und abgeschlossen werden, haben den Druck des kommenden Wettbewerbs aufgenommen. Das Lohnniveau sinkt deswegen, was ich gar nicht bejube- le. Denn eins ist für uns klar, motivierte und qualifizierte BusfahrerInnen werden nicht zu Hungerlöhnen zu bekommen sein.
Im von mir schon genannten Tariftreuegesetz des Bundes, das im Bundestag blockiert wurde, war zusätzlich die Einrichtung eines Korruptionsregisters vorgesehen. Konkret ging es um die Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen. Zu den unzuverlässigen Unternehmen gehören insbesondere diejenigen, die der Korruption ü- berführt oder verdächtig sind. Damit wäre bundesweit das schon oft geforderte Korrupti- onsregister endlich eingerichtet worden. Vor allem der grüne Bundestagsabgeordnete Christian Ströbele hat sich dafür eingesetzt, die beiden Bereiche Tariftreue und Register über unzuverlässige Unternehmen gesetzlich zu verbinden.
Unternehmen, denen schwere Verfehlungen - wie beispielsweise illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit oder Verstöße gegen die Tariftreueregelung - nachgewiesen werden, soll- ten in dieses Register aufgenommen und von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausge- schlossen werden können. Ebenso sollten Unternehmen, die durch Bestechung versu- chen, an öffentliche Aufträge zu gelangen, in dieses Register aufgenommen werden.
Wie bekannt hat auch das Korruptionsregister das Schicksal des Tariftreugesetzes auf Bundesratsebene ereilt: Blockade durch Schwarz-Gelb aus durchsichtigen Wahlkampf- Gründen. Wir sehen deshalb die Notwendigkeit, neben dem Tariftreuegesetz des Landes nun auch ein Gesetz zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen zu beschließen. Meine Fraktion hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf erarbeitet. Mit dem Koalitionspartner ist vereinbart worden, dass wir noch abwarten, ob sich nicht doch noch etwas im Bundesrat tut. Wenn dort das Bundesgesetz endgültig scheitert, dann wird das Korruptionsregister eingebracht.
Durch die Einrichtung eines Registers für unzuverlässige UnternehmerInnen (Korrupti- onsregister) soll auch gewährleistet werden, dass öffentliche Auftraggeber Kenntnis er- halten von Unternehmen, die von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen wurden.
Wir werden den gemeinsamen Gesetzesentwurf durch den Landtag bringen, da bin ich mir sicher. Für die Haltung der FDP, die sich ja schon im Frühjahr gegen ein Tariftreue- gesetz ausgesprochen hatte, habe ich kein Verständnis. Auch sie sollten eigentlich wis- sen, was auf den Baustellen los ist. ***

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen