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Wolfgang Baasch zu TOP 12: Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes Schleswig-Holstein und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 13.09.2002 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 12 - Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes Schleswig-Holstein und zur Änderung anderer RechtsvorschriftenWolfgang Baasch:Teilhabe für Menschen mit Behinderung voranbringen!In dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es nicht nur um einen weiteren Schritt zur Beseitigung von Benachteiligung behinderter Menschen. Es geht vor allem darum, be- hinderten Menschen offensiv die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesell- schaft und die Führung eines selbstbestimmten Lebens zu erleichtern.Gleichstellung und Barrierefreiheit sind die zentralen Ziele des vorliegenden Gesetz- entwurfes zur Gleichstellung behinderter Menschen. Die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Mensche n in Schleswig-Holstein wird hiermit noch konkreter gefasst. Der Gesetzentwurf basiert auf den formulierten Zielen des am 1. Mai 2002 in Kraft getrete- nen Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen auf Bundesebene. Dieses lange von der SPD geforderte und von der rot-grünen Bundesregierung umgesetzte Gesetz bildet den Rahmen für die weitere Verbesserung der Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung auf Landesebene.Menschen mit Behinderung sind nicht Objekt staatlichen Handelns, sondern nehmen als Expertinnen und Experten in eigener Sache selbstbewusst ihre Rechte wahr. Ein Teil des Gesetzes ist die Gestaltung barrierefreier Lebensbereiche. Barrierefreiheit umfasst neben der Beseitigung räumlicher Barrieren wie Treppen auch die kontrastrei- che Gestaltung der Lebensumwelt für sehbehinderte Menschen. Hierzu gehören die barrierefreie Kommunikation im Verwaltungsverfahren mit Gebärdensprache oder mit barrierefrei gestalteten elektronischen Medien für sehbehinderte und blinde Menschen. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-Ein weiterer Schwerpunkt ist die Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr. Neubauten, bzw. große Um- und Erweiterungsbauten, öffentliche Verkehrsanlagen müssen in Zukunft so gestaltet werden, dass sie von behinderten und älteren Men- schen sowie von Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen selbständig genutzt wer- den können.Mit der Einführung des Verbandsklagerechts werden die Klagerechte behinderter Menschen erheblich verbessert. Mit dem in § 3 formulierten Klagerecht können Ver- bände behinderter Menschen künftig Verstöße gegen Gleichstellungsrechte in Fällen von allgemeiner Bedeutung selbst geltend machen. Dies stärkt die Rechte der Men- schen mit Behinderungen und ihrer Interessensvertretungen.Besonders hervorzuheben ist auch der Abschnitt, der sich mit den Aufgaben des Lan- desbeauftragten für Menschen mit Behinderung beschäftigt. Wir begrüßen es, dass das Amt des Landesbeauftragten gesetzlich verankert wird. Dies führt zu seiner Stär- kung. Wir begrüßen auch die Festlegung der Aufgabenbereiche, die der Landesbeauf- tragte künftig wahrnehmen soll. Hierzu gehört, 1. die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft aktiv zu fördern, 2. darauf hinzuwirken, dass es die Verpflichtung des Landes ist, für gleichwertige Le- bensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung zu sorgen und 3. die Landesregierung und den Schleswig-Holsteinischen Landtag in Grundsatzange- legenheiten von Menschen mit Behinderungen zu beraten.Diese Aufgabenbereiche werden bereits jetzt ausgezeichnet vom Beauftragten für Menschen mit Behinderung, Dr. Ulrich Hase, wahrgenommen. Von daher nimmt der Gesetzentwurf die positiven Erfahrungen in der Zusammenarbeit auf. Es ist gut, dass ein Gesetzentwurf vorliegt, der zwischen Landesregierung und dem Landesbeauftrag- ten für Menschen mit Behinderung einvernehmlich erarbeitet worden ist. Er wird auch in Zukunft sicherstellen, dass behinderte Menschen gestärkt am gesellschaftlichen Le- -3-ben gleichberechtigt teilhaben können. Das Ziel der Integration in allen Belangen rückt ein Stück näher.Wir unterstützen den Gesetzentwurf der Landesregierung, um die bisherige erfolgrei- che Gleichstellungs- und Integrationspolitik fortzusetzen und damit die Rechte von Menschen mit Behinderung in unserem Land zu stärken. Mit dem Gesetz wird die Gleichstellung in einen Prozess eintreten, der Menschen mit Behinderung auch zur weiteren Ausgestaltung ihrer Bürgerrechte ermutigen soll. Hierauf freuen wir uns.