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13.09.02 , 15:19 Uhr
FDP

Heiner Garg: Es muss das Ziel sein, Menschen mit Behinderungen mehr Gestaltungsspielraum für ihr Leben zu geben.

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 270/2002 Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Freitag, 13. September 2002 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Heiner Garg, MdL
Gleichstellung/Menschen mit Behinderungen Günther Hildebrand, MdL


Heiner Garg: Es muss das Ziel sein, Menschen mit



www.fdp-sh.de Behinderungen mehr Gestaltungsspielraum für ihr Leben zu geben. In seinem Redebeitrag zu TOP 12 (Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes Schleswig-Holstein und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften) sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:
„Die Aufnahme des Benachteiligungsverbotes in das Grundgesetz „hat nicht die in diese Verfassungsänderung gesetzten Erwartungen erfüllt und macht deshalb Konkretisierungen notwendig“.
Für diese Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfes bedanke ich mich ganz besonders herzlich bei der Landesregierung und empfehle den Befürwortern aller möglichen Staatsziele darüber einmal nachzudenken.
Wir müssen uns endlich daran gewöhnen, dass es Menschen gibt, die ein Handicap haben, denen die Verrichtung bestimmter alltäglicher Dinge zwar nicht leichter oder schwerer fallen als uns, dies aber anders organisieren müssen.
So oft es nur geht muss sich der Mensch nicht dem Umfeld anpassen, sondern anders herum: Das Umfeld muss den Bedürfnissen des Menschen angepasst werden.
Ein kleinwüchsiger Mensch kann genauso kochen, backen oder spülen, wenn man die Voraussetzungen schafft: Man sollte ihm eben nicht mit dem Hocker abschleppen lassen, sondern das Umfeld seinen Bedürfnissen, also hier die Küche anpassen.
Natürlich können auch durch Contergan geschädigte Menschen Auto fahren und sind nicht hilflos an den Ort gebunden – sie brauchen nur ein entsprechendes Fahrzeug, das ihren Bedürfnissen angepasst ist.


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Erst, wenn es für uns selbstverständlich geworden ist, dieses Handicap als ganz normales Merkmal, wie Haut-, Haar- oder Augenfarbe, zu akzeptieren, dann beginnen wir Barrieren einzureißen.
Taubstumme können kommunizieren. Nicht so wie Sie und ich. Aber sie können mit uns kommunizieren – nur brauchen sie dazu einen Gebärdendolmetscher.
Und wir müssen uns angewöhnen und anerziehen, statt des Mitleids, dass wir öfter empfinden, auch diese uns möglicherweise noch fremd vorkommende Form der Kommunikation als eine von zahlreichen Facetten zwischenmenschlicher Kommunikation zu akzeptieren.
Nur dann werden sich diese Menschen als vollwertige Mitglieder unserer Gesellschaft fühlen. Es muss endlich in unseren Köpfen ankommen, dass Menschen mit einem Handicap mehr können, als wir wahrnehmen oder ihnen zutrauen.
Dazu bedürfen sie aber anderer Rahmenbedingungen. Rahmenbedingungen, die geeignet sind, faire Chancen zu schaffen.
Ein Ziel dieser Rahmenbedingungen muss es deshalb sein, Menschen mit Behinderungen mehr Gestaltungsspielraum für ihr Leben zu geben.
Und dazu gehört, dass sie in jedem Lebensabschnitt und in jeder Lebenssituation die Möglichkeit erhalten, ihr Leben so zu gestalten, wie sie es möchten und können.
Das jetzt vorgelegte Gleichstellungsgesetz verankert deshalb für die Träger der öffentlichen Verwaltung Gebote und Verbote, um diese Barrierefreiheit im öffentlichen Raum herzustellen.
Dass zur Verwirklichung dieser Barrierefreiheit Selbstverständlichkeiten, wie die behindertengerechte Gestaltung von Bescheiden, amtliche Informationen und Vordrucke, gesetzlich geregelt werden müssen, ist eigentlich traurig.
Dennoch ist die Festlegung solch scheinbarer Selbstverständlichkeiten sinnvoll und wichtig. Denn erst mit der praktischen Umsetzung wird ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Normalität getan.
Einer dieser Schritte wäre dann aber auch, dass im Gesetz eine einheitliche Begrifflichkeit gefunden werden sollte, statt mal von behinderten Menschen, mal von Menschen mit Behinderungen zu sprechen.
Da sich der Mensch nicht über seine Behinderung definiert, sollte dies durch die Formulierung „Menschen mit Behinderungen“ deutlich gemacht werden.
Zu dem jetzt vorgestellten Gesetzentwurf gibt es aber noch einige offene Fragen: Wie die, welche Hilfestellungen das Land den Kommunen in der praktischen Umsetzung vor Ort gewähren kann?
Wie können Behörden vor Ort gewährleisten, dass ein Gebärdendolmetscher dann auch eingesetzt werden kann, wenn er auch tatsächlich gebraucht wird? Ist überhaupt gewährleistet, dass es genügend Dolmetscher in Schleswig- Holstein gibt?
Lassen Sie uns diese offenen Fragen im Ausschuss näher erörtern, damit der Vollzug des Gesetzes ein voller Erfolg für die Menschen werden kann.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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