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Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten
PRESSEINFORMATION Kiel, d. 13.09.2002 Silke Hinrichsen Es gilt das gesprochene Wort„Die Füße von Frau Wille-Handels sind groß genug.“TOP 46 Tätigkeitsbericht 2001 der Bürgerbeauftragten (Drs. 15/1800)Es hat sich mittlerweile fast schon eingebürgert, dass die Berichte der Bürgerbeauftragten anden Landtag hier im Plenum ohne viele Worte in die zuständigen Ausschüsse verwiesen wer-den. Ich freue mich, dass dieses trotz allem heute nicht geschehen ist, denn dieses ist der ersteBericht der neuen Bürgerbeauftragten und der hat die Aufmerksamkeit des ganzen Landtagesverdient. Vor nunmehr einem Jahr hat die Bürgerbeauftragte die Nachfolge von Sigrid War-nicke angetreten. Das ist für mich Anlass festzustellen: Die Füße von Frau Wille-Handels sindgroß genug.Die Bürgerbeauftragte setzt mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die wertvolle Arbeitder bisherigen Beauftragten fort. Der Nutzen besteht nicht nur darin, dass sie bei 87 % derzulässigen Eingaben – immerhin 1752 Fälle – erfolgreich helfen konnte. Die Bürgerbeauf-tragte gibt uns auch Hinweise, wo es Probleme gibt, die einer politischen Lösung bedürfen.Hier hat auch der Landtag eine Bringschuld gegenüber der Bürgerbeauftragten. Von den 15„alten“ Anregungen sind 11 bisher nicht erfolgreich im Sinne der Bürgerbeauftragten abge-schlossen. Hiermit müssen wir uns noch genauer befassen. Allerdings scheint es vielfach so, 2dass die Eingaben Bundesgesetzgebung insbesondere im Sozialrecht betreffen. Dieses machtdeutlich, dass wir endlich auch eine Ombudsinstitution auf Bundesebene brauchen.Ich möchte noch kurz auf ein Problem eingehen, dass sich in ähnlicher Form in dem Berichtdes Datenschutzbeauftragten wiederfindet. Es betrifft des Umgang des NorddeutschenRundfunks mit Menschen mit Behinderungen. Diese können beim NDR eine Befreiung vonden Rundfunkgebühren beantragen. Allerdings müssen sie sich dafür „ausziehen“ lassen.Der NDR akzeptiert nicht, wenn schwerbehinderte Menschen das Merkzeichen RF zuerkanntwurde und dieses auch im Schwerbehindertenausweis vermerkt ist. Ohne Rechtsgrundlagefordert er die Offenlegung von besonders schützenswerten Sozialdaten oder gar besondereBescheinigungen. Auf Nachfrage der Bürgerbeauftragten wollte die Medienaufsicht nichttätig werden.Der Datenschutzbeauftragte macht zudem seit Jahren darauf aufmerksam, dass der NDR beider Rundfunkgebührenbefreiung für Studierende eine beispiellose Offenlegung von persönli-chen finanziellen Daten fordert.Zwei Beauftragte des Landtages machen unabhängig von einander darauf aufmerksam, dassder Norddeutsche Rundfunk sich anmaßt, Daten für die Gebührenbefreiung zu fordern, dienicht einmal Finanzämter und Sozialämter verlangen. Dabei gibt es nicht einmal eine Rechts-grundlage, die die Speicherung dieser Daten regelt. Ich meine, dass der Landtag und dieLandesregierung den Dialog mit dem NDR suchen sollte, um diesen Missstand aus der Weltzu bringen.Ich danke Frau Wille-Handels und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerbeauf-tragten für den Bericht und ihr alltägliches Engagement, das bestimmt nicht immer einfach ist.Wir werden ihre Arbeit weiterhin gerne unterstützen.