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Interfraktioneller Antrag zur Förderung des Schulsports
D E R L A N D T A G A SCHLESWIG - HOLSTEIN a 123/2002 Kiel, 19. September 2002Interfraktioneller Antrag zur Förderung des SchulsportsKIEL (SHL) – In der Sitzung des Bildungsausschusses am 19. Septem- ber 2002 verabschiedete der Ausschuss einstimmig folgenden interfrak- tionellen Antrag:Sport ist ein wichtiger Bestandteil der Erziehung junger Menschen. Sporterziehung legt in der Kindheit und Jugend die Grundlagen für die sportliche Befähigung, die Begeiste- rung für Sport und die spätere sportliche Betätigung in allen Altersstufen. Sport stärkt das gesundheitliche Wohlbefinden, die Leistungsbereitschaft und befördert die Persön- lichkeitsbildung und das Gesundheitsbewusstsein.Sport beeinflusst nicht nur die körperliche Entwicklung von Kindern, sondern vor allem auch die intellektuelle, psychische und soziale Entwicklung. Diese Erkenntnisse der Forschung müssen Grundlage für alle Entscheidungsträger hinsichtlich der Weiterent- wicklung des Sports in unserer Gesellschaft werden.Sport muss auch in Zukunft fester Bestandteil einer ganzheitlichen Bildung sein. Aus diesem Grund kommt der Schule als einziger Institution, die alle Kinder und Jugendliche erreicht, eine besondere Bedeutung zu. Sportunterricht ist verpflichtender Bestandteil des Schulunterrichts. Neben dem Sportunterricht ist der Schulalltag durch weitere An- gebote wie tägliche Bewegungsphasen(-zeiten) und “Pausensport” zu ergänzen. 2Der Landtag setzt sich aus bildungs- und gesundheitspolitischen Erwägungen heraus für eine Erhöhung des Anteils des Sportunterrichts und der sportlichen Aktivitäten an den Schulen des Landes ein. Das Angebot für den schulischen Sportunterricht ist aus- zubauen. Mittelfristig wird ein Mindestmaß von drei Wochenstunden sportlicher Aktivitä- ten in den Schulen angestrebt.Die Inhalte des Sportunterrichts sind zu überprüfen. Neben den sportbezogenen Inhal- ten des Sportunterrichts müssen auch sportartunabhängige Betätigungs- und Bewe- gungsformen Eingang in den Sportunterricht der allgemein bildenden Schulen finden. In den beruflichen Schulen sind verstärkt berufsspezifische Angebote zu erarbeiten, die sowohl das allgemeine Bildungsangebot im Sport berücksichtigen als auch der Präven- tion von berufsspezifischen Krankheiten dienen.Grundlage für qualifizierten Sportunterricht in der Schule ist die bedarfsgerechte und fundierte Aus- und Fortbildung der Sportlehrerinnen und –lehrer, sowohl in sportartab- hängigen als auch in sportartunabhängigen Bewegungsformen. Wie für andere Fächer auch ist um Nachwuchskräfte und Lehramtsanwärter für den Bereich Sport zu werben. Dabei ist zu prüfen, inwieweit Sportstudierende im Rahmen des Grundstudiums ein Semesterpraktikum in Vereinen ableisten können. Eine Fortbildung im Rahmen der Fachvereine ist eine sinnvolle Ergänzung zur pädagogischen und didaktischen Fortbil- dung im Lehrfach Sport. Eine Zusammenarbeit von Ärzten und Sportlehrern hinsichtlich gemeinsamer Fortbildung und gezielter Informationen erscheint förderungswürdig.Zu den wesentlichen Grundlagen für qualifizierten Sportunterricht in der Schule zählt ebenfalls die dazu erforderliche Ausstattung der Schulen mit Sportstätten (Sportplätzen, Sporthallen). Das Land und die Schulträger müssen deshalb darauf achten, dass in die- sem Bereich ein bedarfsgerechtes Angebot vorhanden ist.Im Rahmen der Kooperation der Schule mit dem Vereinssport sollen in den Schulen unterrichtsbegleitende oder außerunterrichtliche Angebote eingerichtet werden, die die Schülerinnen und Schüler zu freiwilliger sportlicher Betätigung aktivieren und für ein spätere Lebensalter begleitendes Sporttreiben gewinnen. 3Gerade im sportlichen Bereich muss die Arbeit der Schule mit der Jugendarbeit der Sportvereine zur Sicherung von Freizeitangeboten im Sportbereich eng vernetzt wer- den. Es bedarf gemeinsamer Anstrengungen des Landes, der Kommunen und der Gesell- schaft, die Voraussetzungen für ein gleichmäßiges, flächendeckendes Angebot des Schul- und Vereinssports zu schaffen.Den Eltern kommt eine herausragende Verantwortung für die Einstellung ihrer Kinder zur Schule im Allgemeinen und zum Sportunterricht im Besonderen zu. Kinder und Ju- gendlichen richten ihr sportliches Engagement in der Regel nach dem Verhalten und der Einstellung der Eltern zum Sportunterricht. Eltern sollten sich ihrer Verantwortung für die ganzheitliche Erziehung ihrer Kinder be- wusst sein und den Sportunterricht als notwendigen, unverzichtbaren Bestanteil des schulischen Bildungsangebots betrachten.Der Landtag würdigt die Initiative „Sport gegen Gewalt“ als konkrete und erfolgreiche Maßnahme gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit.Der Landtag begrüßt die gemeinsamen Bemühungen der Landesregierung und des Landessportverbandes, mit Beginn des Schuljahres 2002/03 ein Sportinternat in Ratze- burg einzurichten.Der Landtag begrüßt, dass das Jahr 2002 zum Jahr des Schulsports erklärt wurde, und erwartet, dass dieses neue Impulse für die Kooperation zwischen Schule und außer- schulischem Umfeld im Bereich des Sportes und bei der Gewinnung von Nachwuchs- kräften in der Sportpädagogik und Lehramtsanwärtern schafft. Herausgeber: Pressestelle des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel, Postf. 7121, 24171 Kiel, Tel.: (0431) 988- Durchwahl -1163, -1121, -1120, -1117, -1116, Fax: (0431) 988-1119 V.i.S.d.P.: Dr. Joachim Köhler, Annette Wiese-Krukowska, E-Mail: Joachim.Koehler@landtag.ltsh.de Internet: www.sh-landtag.de – Presseinformationen per E-Mail abonnieren unter www.parlanet.de/presseticker