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09.10.02 , 11:29 Uhr
SSW

Landesnachhaltigkeitsstrategie

PRESSEINFORMATION
Kiel, d. 09.10.2002 Es gilt das gesprochene Wort



TOP 12 u 16 Landesnachhaltigkeitsstrategie (Drs.15/1941 u 15/2088)
Anke Spoorendonk: Beim Lesen der beiden vorliegenden Anträge zum Thema Landesnachhaltigkeitsstrategie wurde
mir wieder ins Bewusstsein gerufen, dass in der Agenda 21–Diskussion der letzten Jahre häufig
eine Sprache verwendet wurde, mit der viele Menschen nichts anfangen können. Begriffe wie
Nachhaltigkeit tragen in sich selbst keine Aussage und sind daher eher geeignet, zur Verwirrung
als zur Klärung beizutragen. Wenn man aber wie im CDU-Antrag in bester Schulmeisterart fest-
stellt: „Im Schlussprotokoll der Rio-Konferenz sind in folgender Reihenfolge die Strategien ge-
nannt: 1. ökonomisches Wachstum, 2. ökologisches Gleichgewicht und 3. sozialer Fortschritt.
Dieses auch in Schleswig-Holstein zu verankern und weiterzuentwickeln, muss nach einer lan-
gen Phase, in der die „Agenda 21“ fast ausschließlich mit ökologischen Zielsetzungen umgesetzt
wurde, Vorrang haben“ – dann liest man das Buch der Agenda 21 doch wohl eher wie der Teufel
die Bibel. Denn was folgt, sind Forderungen, mit denen sich der Schleswig-Holsteinische Land-
tag schon mehr als einmal beschäftigt hat. Sie sind nur ein bisschen anders zusammen gestellt als
sonst. Was bleibt, ist aber dennoch der Geschmack von altem Wein in neuen Flaschen – z.B. in
Punkt 1, wo es um die Schaffung von „innovationsfreundlichen Rahmenbedingungen“ für die
Wirtschaft geht; in Punkt 6, der sich für „Forschung und Entwicklung der Bio- und Gentechno- 2

logie“ einsetzt oder in Punkt 10 – und dieser Punkt ist aus Sicht des SSW wirklich der Hammer –
wo gefordert wird, „auch im Interesse nachfolgender Generationen grundsätzlich alle Optionen
für die Nutzung sämtlicher verfügbarer Energieträger einschließlich der Kernenergie offen zu
halten“.
Nun kann man dem gegenüber natürlich einwenden, dass der Antrag vor dem Hintergrund des
Johannesburger Gipfels, der Flutkatastrophe und der Bundestagswahl so wie so eher als ein his-
torisches Dokument zu betrachten ist. Mit anderen Worten: wer die in Rio de Janeiro formulierte
Tagesordnung für das 21. Jahrhundert ernst nimmt, muss zu dem Schluss kommen, dass das dort
festgelegte Ziel, eine nachhaltige und umweltverträgliche Entwicklung in Gang zu setzen, um
die Lebensgrundlagen der künftigen Generationen zu sichern, nur bei einer Gesamtbetrachtung
ökonomischer, ökologischer, sozialer und globaler Aspekte zu erreichen ist.


Die Agenda 21 wurde 1992 von insgesamt 170 Staaten unterzeichnet. Nachdem mittlerweile
zehn Jahre vergangen sind, folgte wie gesagt der Rio+10 Gipfel im September in Johannesburg.
Hauptthemen dieses Gipfels waren unter anderem: Schutz der natürlichen Ressourcen, Verzah-
nung von Umweltschutz und Armutsbekämpfung, größere Nachhaltigkeitsbemühungen bei der
Globalisierung und Stärkung von verantwortlichem Regieren und Bürgerbeteiligung. Darüber
hinaus sollten die unterzeichnenden Länder ihre nationalen Nachhaltigkeitsstrategien präsentie-
ren. Mehr als alles andere ging aber als Ergebnis des Gipfels hervor, dass der Weg hin zu mehr
Nachhaltigkeits- und Agenda 21-Bewusstsein sehr steinig ist.


Dass die Umsetzung der Ziele der Agenda 21 auf globaler Ebene nicht leicht sein würde, dürfte
allen von vornherein klar gewesen sein. Doch auch mit der Umsetzung auf lokaler Ebene hapert
es. Die Ursache hierfür ist häufig in einem falsch verstandenen Ansatz zu begründen. So haben
Nachhaltigkeitsstrategien im Sinne der Agenda 21 nichts mit Ökologie-Ismus zu tun. Sie sind
mehr, sie sind aber auch etwas anderes als das, was der CDU-Antrag hineininterpretiert. 3

Eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie im Sinne der Agenda 21 beruht auf drei gleichberech-
tigten Säulen - wobei die eine nicht ohne die andere betrachtet werden und schon gar keine
Rangfolge der einzelnen Ziele stattfinden darf.
Die drei Eckpfeiler - Soziale Gerechtigkeit, Umweltverträglichkeit und wirtschaftliche Tragfä-
higkeit - hat sich die Landesregierung als Leitbild für eine zukunftsfähige Entwicklung gesetzt
und in einem interministeriellen Arbeitskreis Ziele und Zukunftsfelder definiert. Sie hat erkannt,
dass Agenda 21 und Nachhaltigkeit in allen Bereichen und allen Ebenen definiert werden muss.
Der Zwischenbericht der Landesregierung macht deutlich, dass zahlreiche Kommunen, Verbän-
de und Organisationen in Schleswig-Holstein seit Jahren die Ziele der Agenda 21 berücksichti-
gen. Unter aktiver Beteiligung des Agenda 21-Büros der Umweltakademie des Landes werden
die kommunalen Aktivitäten gebündelt und auch beraten. Für diese hervorragende Arbeit, die
dort geleistet wird, gebührt dem Agenda 21-Büro Dank.
Jedoch ist dem Zwischenbericht der Landesregierung auch zu entnehmen, dass es neben Erfol-
gen auch Fehlschläge gibt. So wird aufgeführt, dass es hinsichtlich der Breitenwirkung und der
Verbindlichkeit der Nachhaltigkeitspolitik auch Defizite gibt. Darüber hinaus haben sich noch
nicht alle wichtigen gesellschaftlichen Ebenen ausreichend der Umsetzung des Leitbildes der
Nachhaltigkeit gewidmet. Eine Übersicht über schleswig-holsteinische Kreise und Kommunen
macht deutlich, dass hier noch einiges geleistet werden muss. Bisher haben 9 von 11 Kreisen, 21
von 57 kreisangehörigen Städten und etwa 22 von 1.127 Gemeinden einen Beschluss zur lokalen
Agenda 21 getroffen. – Nebenbei bemerkt gilt das für Flensburg, Koldenbüttel und Harrislee.
Um aber die Akzeptanz auf kommunaler Ebene für die Agenda 21 zu erhöhen, muss noch eini-
ges an Überzeugungsarbeit geleistet werden – da gibt es nichts schön zu reden.


Mit ihrer Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt die Landesregierung unter anderem das Ziel, neue
Impulse in allen gesellschaftlichen Breichen zu geben. Im Dialog mit Akteuren der Kommunen,
der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Kirchen und der Verbände soll für eine aktive Mitarbeit am 4

Projekt „Zukunftsfähiges Schleswig-Holstein“ geworben werden. Jedoch hat sich in ersten Ge-
sprächen herausgestellt, dass soziale, ökologische und ökonomische Nachhaltigkeitsstrategien
nur schwer zu vermitteln und zu präzisieren sind. Aus diesem Grund wurden von der Landesre-
gierung Leitbilder und Ziele für die drei Schwerpunkte "Zusammen Leben", "Das Land nutzen"
und "Arbeit und Produzieren" entwickelt. Aus Sicht des SSW ist dabei auch begrüßenswert, dass
es weniger um abstrakte Modelle als um praktische Ansätze gehen soll. Nur so wird es letztlich
möglich sein, die Diskussion und den Umsetzungswillen auf breiter Basis erneut anzustoßen.
Dass dies bereits erfolgreich geschieht, zeigen uns die vielen LSE-Projekte im Land, denn sie
stehen auch für den Dreiklang der Agenda 21. Der Wille etwas zu bewegen ist also nicht erlo-
schen. Es müssen nur neue Konzepte erarbeitet und Wege gefunden werden, wie diese Ziele
konkret umgesetzt werden können. Anders herum heißt es aber auch, dass wir uns keine weiteren
Einschnitte bei den LSE-Projekten leisten können. Planungssicherheit ist in diesem Fall eine we-
sentliche vertrauensbildende Maßnahme. „Meinungen sind wie Grundstücke. Erstens sind sie zu
teuer, und zweitens kann man nicht immer darauf bauen“, sagt der Kabarettist Dieter Hildebrand
– und das kann es wohl nicht gewesen sein.
Mit dem Zwischenbericht hat die Landesregierung eine gute Grundlage für eine Nachhaltigkeits-
strategie auf Landesebene geschaffen. Dazu steht der SSW. Wir stehen auch dazu, dass dieser
Bericht kontinuierlich fortgeführt und weiterentwickelt wird. Nur so wird die Rechnung aufge-
hen und die Initiative "Zukunftsfähiges Schleswig-Holstein" als die gewünschte Initialzündung
für mehr Agenda 21-Bewusstsein auf allen Ebenen sein können. Wir unterstützen also den sehr
artigen Antrag der Regierungsfraktionen, der eben dieses fordert.

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