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Monika Heinold zur Unterbringung von hochgefährlichen Straftätern
= RESSEDIENST P Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel TOP 2 – Unterbringung von hochgefährlichen Straftätern - Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Monika Heinold: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de Nr. 231.02 / 09.10.2002Notwendige Schutzmaßnahmen werden umgesetzt!Jeder Fall einer sexuellen Nötigung, jeder Fall einer Vergewaltigung (auch in der Ehe), jeder Fall eines Mordes ist einer zu viel. Darüber gibt es keine zwei Meinungen, und der Staat ist aufgefordert, die BürgerInnen so gut wie möglich zu schützen. Aber das Grund- gesetz verpflichtet uns auch, dass wir auch bei grausamen Straftaten die in unserer Ver- fassung verankerten Grundrechte zu wahren haben.Ich bin sehr froh, dass seit Juli 2002 die vorbehaltene Sicherungsverwahrung gleich mit dem Gerichtsurteil beschlossen werden kann. Dieses führt dazu, dass im späteren Ver- fahren angeordnet werden kann, dass ein Häftling nicht entlassen wird, wenn davon ausgegangen werden muss, dass er eine neue Straftat begeht. Auf diese – damals ge- plante - Gesetzesänderung hatte die Justizministerin schon bei der 1. Lesung des CDU Gesetzes hingewiesen.Sicherungsverwahrung konnte grundsätzlich auch schon bisher ausgesprochen werden, und die Anordnung war kein Einzelfall. Notwendig war aber eine sichere Gefährdungs- prognose beim erkennenden Urteil. Bei fehlender Gefährdungsprognose war eine An- ordnung nach alter Rechtslage im Nachhinein nicht möglich, weil unser Strafrecht immer an eine geschehene Tat anknüpft: Das bedeutet, dass - trotz Wut und Trauer, trotz Fas- sungslosigkeit und Unverständnis für die begangene Tat - bisher für einen erneut poten- ziellen Straftäter die gewünschte Sicherungsverwahrung nicht angeordnet werden konn- te. Das wird vor allem dann völlig unverständlich, wenn der Inhaftierte Täter jedes Ange- bot der Therapie abgelehnt hat. Die jetzt geltende Regelung lässt den Vorbehalt zu und hat diese Lücke geschlossen. Diese auf der Bundesebene neu geschaffene Regelung regelt für die Zukunft rechtlich einwandfrei die Möglichkeit der Anordnung. Offen scheint eine Regelung für die Altfälle zu sein – also für diejenigen, die in Haft sitzen und entlassen werden müssen, auch wenn das Risiko einer neuen Tat groß ist.Die CDU übersieht in ihrem Vorschlag einer landesgesetzlichen Regelung - über den wir heute entscheiden sollen - dass dieser Vorschlag von namhaften Verfassungsrechtlern als verfassungswidrig erachtet wird. Da der Bund die Zuständigkeit wahrgenommen hat, besteht für die Länder keine Gesetzgebungskompetenz mehr. Da hilft auch kein Herum- basteln an Formulierungen.Meine Fraktion hält eine landesgesetzlichen Regelungen für nicht verfassungskonform – auch wenn andere Bundesländer so beschlossen haben. Wir teilen die Auffassung des Generalstaatsanwaltes Rex, dass eine Regelung im Rahmen des Landesgesetzgebung – hier des Polizeirechtes – nicht die angemessene Lösung ist. Sollte es auf Bundesebe- ne zu einer rechtlich einwandfreien Regelung kommen, werden wir diese selbstverständ- lich auch in Schleswig-Holstein umsetzen.Aber trotz aller Gesetzesnovellen – ehrlicher Weise müssen wir auch sagen, dass es keinen absoluten Schutz gibt. Es gibt keinen Schutz vor Ersttätern und es gibt auch zu- künftig kein Schutz vor Fehlurteilen oder vor Fehleinschätzungen. Sowohl beim Urteilen als auch beim Überprüfen vor Haftende kann niemand Fehler ausschließen.Was wir hier im Lande machen können, wird gemacht: Die Justizministerin arbeitet an einer Verschärfung der Führungsaufsicht, damit die verpflichtende Anbindung des Ent- lassenen an einen Bewährungshelfer verbindlicher gestaltet wird. Damit können bei Ver- stößen Sanktionsmaßnahmen, beispielsweise ein weiterer Freiheitsentzug, greifen.Wichtig ist, dass in dieser Diskussion der Gedanken der Resozialisierung nicht verloren geht. Praktizierter Opferschutz besteht auch darin, ehemalige Täter so in die Gesell- schaft einzugliedern, dass die Gesellschaft vor weiteren Straftaten geschützt wird. Einer amerikanischen Studie zu Folge wurden zirka 65 Prozent der therapierten Täter nicht rückfällig - die Mehrheit ist also therapierbar.Schleswig-Holstein ist hier vorbildlich: Jedem Sexualstraftäter kann eine Therapie ange- boten werden. Ich begrüße es, dass im kommenden Jahr in der JVA Lübeck eine sozial- therapeutische Fachabteilung mit 39 Plätzen eingerichtet wird, um die Chancen einer er- folgreichen Therapie bei Gewalt- und Sexualstraftätern zu vergrößern.Allerdings nehmen 20 Prozent dieses Angebot nicht an. Hier muss der Druck, sich einer Therapie zu stellen, vergrößert werden – was ja jetzt durch die Einrichtung der vorbehal- tenen Sicherungsverwahrung geschehen. ***