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09.10.02 , 15:31 Uhr
FDP

Christel Happach-Kasan: "Platzverweis für die Täter"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 285/2002 Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Mittwoch, 9. Oktober 2002 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Heiner Garg, MdL
Innen-, Justiz- und Sozialpolitik / Häusliche Gewalt / Wegweisung Günther Hildebrand, MdL


Christel Happach-Kasan: „Platzverweis für die Täter“



www.fdp-sh.de In ihrem Redebeitrag zu TOP 26 (Wegweiserecht bei häuslicher Gewalt) sagte die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan:
„Von Ehepartnern oder Lebensgefährten ausgehende häusliche Gewalt betrifft in erster Linie Frauen und ihre Kinder. Schwere körperliche und psychische Mißhandlungen führen bei den betroffenen Frauen zu Wunden, die nur schwer verheilen. Gewaltausübung in den eigenen vier Wänden gehört nach Ansicht von Experten zu der am weitesten verbreiteten Form der Gewalt in unserer Gesellschaft. Dennoch ist die Gewaltausübung im häuslichen Bereich lange tabuisiert und bagatellisiert worden.
Auch häusliche Gewalt ist Gewalt. Sie ist kein "Kavaliersdelikt" und sie ist auch keine Privatsache. Das Schlagen hinter der Wohnungstür ist genauso Gewaltausübung wie das Schlagen auf offener Straße. Auch im häuslichen Bereich sind körperliche und seelische Misshandlung, Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung Straftaten und müssen als solche vom Staat verfolgt werden.
Kinder und Jugendliche, die selbst Opfer von Gewalt wurden, die bei der Gewaltausübung in der Familie zusahen, werden später als Erwachsener mit größerer Wahrscheinlichkeit selbst Gewalt als Mittel zur Lösung von Konflikten anwenden als Kinder ohne Gewalterfahrung. Auch um aus früheren Opfern später keine Täter werden zu lassen, muss deshalb häusliche Gewalt als gesellschaftliches Problem wahr- und ernst genommen werden.
Der bisherige Weg, Frauen und ihren Kindern in Frauenhäusern Schutz zu bieten, hat Leid lindern helfen. Die Opfer sind vor den Tätern geflohen.
Das Wegweiserecht bei häuslicher Gewalt gibt dagegen den Opfern Schutz in der eigenen Wohnung und weist die Täter aus. Wer Gewalt verursacht, muss gehen.


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Unsere europäischen Nachbarn, allen voran Österreich, aber auch bereits Baden- Württemberg haben eindrucksvoll vorgemacht, dass auf diesem Weg Menschen geschützt und auch Gewalt vermieden werden kann, denn bereits die Androhung der Wegweisung hat abschreckende Wirkung.
Bereits von Juni 2000 bis November 2001 lief in Baden-Württemberg ein Modellversuch zu Platzverweisverfahren unter dem Titel: "Rote Karte für Gewalttäter".
Vergleichbar dem schleswig-holsteinischen Konzept, das sich am Verursacherprinzip orientiert, hat man versucht den Kreislauf der Gewalt in den betroffenen Familien durch eine ganzheitlich ausgerichtete Intervention des Staates zu durchbrechen. Es wurde nicht nur die Gewalt beendet, sondern es wurden den betroffenen Menschen konkrete Hilfsangebote und Perspektiven eröffnet.
Der Modellversuch war sehr erfolgreich. Auf Grund der positiven Erfahrungen wird das "Schutzpaket" für die Opfer häuslicher Gewalt in Baden-Württemberg bereits landesweit umgesetzt.
Es ist gut, dass wir Schleswig-Holstein endlich auch so weit sind, ein entsprechendes Modellprojekt auf den Weg zu bringen.
Ich frage nur, warum sich die Landesregierung nicht bereits eindeutig zu einem „Ja“ zum Wegweisungsrecht bekennt, warum es statt eines Modellprojekts keine landesweite Einführungsphase gibt.
Das Rad in Sachen Wegweisung muss in Schleswig-Holstein nicht neu erfunden werden. Es sind keine Gesetzesänderungen erforderlich. Ermächtigungsgrundlage für die Ausweisung eines gewalttätigen Lebenspartners aus der von ihm bewohnten Wohnung ist die bereits bestehende polizeiliche Generalermächtigung ergänzt um untergesetzliche Ausführungsbestimmungen.
Zur konkreten Bekämpfung der häuslichen Gewalt soll das Kooperations- und Interventionskonzept Schleswig-Holstein des weiteren auch keine neuen Angebote schaffen. Ausweislich des Berichts soll vielmehr dafür Sorge getragen werden, dass die bereits vorhandenen Angebote und Maßnahmen effektiver wirken können.
Seit November 2001, also rechtzeitig vor Beginn des schleswig-holsteinischen Modellprojekts, liegt der ausführliche Abschlussbericht der interministeriellen Arbeitsgruppe des baden-württembergischen Modellversuchs vor. Er enthält ganz konkrete Ergebnisse und Auswertungen zum Versuch, zu den polizeilichen und gerichtlichen Maßnahmen, zur Beratung von Opfern und Tätern. In dem von der Landesregierung vorgelegten Bericht fehlt leider jede Auseinandersetzung mit den dortigen Erfahrungen.
Ich habe allerdings die Hoffnung, dass es auch in Schleswig-Holstein nicht beim „Modellversuch Wegweisung“ bleibt. Bislang sind die Erfahrungen der hiesigen Polizei im Umgang mit der Wegweisung ausweislich des Berichts ausgesprochen positiv. Das koordinierte und ganzheitliche Vorgehen von Polizei, Kommunen, Justiz und örtlichen Beratungsstellen scheint bereits Wirkung zu zeigen. Im Interesse der Betroffenen müssen wir diesen Weg deshalb unbedingt weitergehen:
Nur wenn die Wohnungstür den Tätern nicht länger Schutz bietet, wenn die Opfer die erforderliche Beratung und Betreuung erhalten, wenn der gerichtliche Schutz gewährleistet ist und eine wirkungsvolle Täterarbeit besteht, kann es zu einer dauerhaften Konfliktlösung kommen.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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