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Irene Fröhlich zum Wegweiserecht
= RESSEDIENST P Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 26 – Wegweiserecht bei häuslicher Gewalt - Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt die rechts- und frauenpolitische Sprecherin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Irene Fröhlich: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de Nr. 232.02 / 09.10.2002Auch Gewalt in der häuslichen Sphäre wird vom Staat als kriminelles Unrecht missbilligtIn früheren Jahrzehnten wurden Gesetze zum Schutz vor gewalttätigen Partnern oft als Einmischung in die familiäre Sphäre und damit als familienfeindlich betrachtet, ich denke da auch an die Debatte um die Strafbarkeit von ehelicher Vergewaltigung. Diese Haltung mag wohl auch heute noch anzutreffen sein. Ich sehe das jedoch anders: Gerade das Einschreiten des Staates ist aktive Familienförderung, weil Frauen die Gewissheit haben, dass sie und ihre Kinder nicht im Regen stehen gelassen werden, wenn die Beziehung schief läuft.Vor diesem Hintergrund setzt die Wegweisepraxis ein Zeichen: Auch Gewalt in der häus- lichen Sphäre wird vom Staat als kriminelles Unrecht missbilligt. Wichtig ist mir auch, dass durch diese und andere Maßnahmen häusliche Gewalt enttabuisiert wird. Das ist nach wie vor nötig, denn oft schämen sich die Opfer mehr als die Täter. Untersuchungen, wonach jede dritte bis fünfte Frau betroffen ist, sind erschreckend.Das Mittel der Wegweisung ist ein Beispiel dafür, dass Opferschutz nicht immer nur mit Geldfluss zu tun hat. Dreh- und Angelpunkt des gesamten Projekts ist natürlich das „Kooperations- und Interventionskonzept“. Dies ist hervorgegangen aus dem „Kieler In- terventionskonzept“ und ein gutes Beispiel für erfolgreiche Modellversuche im Bereich der Verwaltungskooperation. Es liegt auf der Hand, wie wichtig gerade im Bereich häuslicher Gewalt die Einbettung polizeilicher Maßnahmen in begleitende Beratung ist. Die Opfer, in der Regel Frauen, benötigen dringend Unterstützung bei einer Neuorientierung in der Lebensplanung. Ich bin sehr froh, dass wir in Schleswig-Holstein die Situation dieser Frauen wesentlich verbessern konnten.Zum Schluss noch einige Worte zu dem in Wahlkampfzeiten ja immer so beliebten The- ma ‚jugendliche Gewalttäter und der gerade aus diesem Haus wieder geäußerten Forde- rung nach geschlossenen Heimen. Ich zitiere: “Die Bekämpfung von Männergewalt in der Familie ist nicht nur ein Schritt zum Schutz von Frauen. Es ist zugleich ein Beitrag zur Kriminalitätsprävention angesichts der Ge- waltkriminalität in unserer Gesellschaft. Das in der Familie erlebte Aggressionspoten- zial prägt die Kinder in ihrem eigenen Gewaltverhalten in der Schule, gegenüber alten Menschen und auch als künftige Eltern“– so Generalstaatsanwalt Erhard Rex im Oktober 1997 anlässlich einer Kampagne ge- gen Männergewalt. ***