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09.10.02 , 15:44 Uhr
SPD

Klaus-Peter Puls zu TOP 2: Bevölkerung optimal schützen, Verbesserungen sachlich diskutieren!

Sozialdemokratischer Informationsbrief
Kiel, 09.10.2002, Nr.: 000/2002


Klaus-Peter Puls:

Bevölkerung optimal schützen, Verbesserungen sachlich diskutieren!

Zum TOP 2 – Gesetzentwurf der CDU zur Unterbringung von besonders rückfallge- fährdeten hochgefährlichen Straftätern – sagte der innen- und rechtspolitische Spre- cher der SPD-Landtagsfraktion, Klaus-Peter Puls, in der heutigen Debatte im Landtag unter anderem:

Vor dem aktuellen Hintergrund eine Reihe schwerer und schwerster Sexualgewalttaten auch in Schleswig-Holstein ist Politik zu Recht gefordert, alles im Rahmen ihrer Mög- lichkeiten Liegende zu tun, um den Schutz vor gefährlichen Straftätern, insbesondere Sexualgewalttätern, zu verbessern, wenn es denn konkrete Verbesserungsmöglichkei- ten gibt. In unserer politischen Verantwortung sind wir allerdings auch gefordert, ohne Aktionismus, ohne Populismus, ohne öffentliche Effekthascherei gerade in einer öffent- lich aufgeheizten Diskussion ruhig, sachlich und seriös zu beraten, was im Rahmen unserer verfassungsmäßigen Ordnung möglich und erforderlich ist.

Unseriös und eine Irreführung der Bevölkerung ist es, wenn die CDU mit öffentlichen Äußerungen assoziieren will, der „Fall Sabasch“, bei dem eine junge Frau in Uetersen das CDU-Gesetz verhindert werden können. Das Ge- setz wäre auf Sabasch gar nicht anwendbar gewesen, weil dieser weder zu einer Stra- fe verurteilt war, noch in Strafhaft gesessen ha tte, als er entlassen wurde. Ob das von der CDU beantragte Gesetz auf den Mordfall Jennifer in Neumünster anwendbar wäre, steht ebenfalls nicht fest, weil es bisher dort zwar einen Verdächtigen, aber keinen Verurteilten gibt: Was hier für die Vergangenheit oder für eine mögliche künftige Verur- teilung öffentlich spekuliert wird, widerspricht allen rechtsstaatlichen Prinzipien. Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/13 07 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Die SPD-Landtagsfraktion lehnt den Gesetzentwurf der CDU ab mit der Begründung, die von der CDU selbst mitgeliefert worden ist. Unter der Überschrift „Alternativen“ heißt es in dem Entwurfstext ausdrücklich: „Vorzugswürdig wäre die bundesweite Re- gelung einer nachträglich angeordneten Sicherungsverwa hrung.“ Genau diese bun- desrechtliche Regelung gibt es zwischenzeitlich. Sie ist seit dem 28. August 2002 in Kraft. In diesem Zusammenhang sind und bleiben wir der Auffassung, dass Siche- rungsverwahrung als freiheitsentziehende Maßnahme eine der schwersten Reaktionen im Strafrecht ist und deshalb auch durch das Strafgesetzbuch, d.h. durch Bundesge- setz, bundeseinheitlich abschließend zu regeln ist.

Weiteren Verbesserungen des Bundesrechts stehen wir offen gegenüber: Wir begr ßen die Bemühungen der schleswig-holsteinischen Justizministerin und des General- staatsanwalts, das von vielen für zu stumpf gehaltene Schwert der Führungsaufsicht nach Entlassung durch stärkere Kontrollmöglichkeiten zu schärfen. Zusätzlich erforder- lich wären allerdings auch verbesserte Therapiemöglichkeiten und eine verbesserte Ausstattung der Bewährungshilfe. Vor der Entlassung die Sicherungen zu verbessern, mag ebenfalls durch weitere Beratungen auf Bundesebene initiiert werden.

Letztlich wird und kann es einen vollkommenen Schutz auch vor Sexualstraftätern nie geben. Politik sollte ihn deshalb auch nicht öffentlich versprechen. Auch Richter und Gutachter sind nur Menschen, die irren können. Den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion lehnen wir – wie auch die anderen Fraktionen – ab. (SIB)

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