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09.10.02 , 15:48 Uhr
FDP

Günther Hildebrand: "Alle Macht geht vom Volke aus - dann ist sie weg!"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 286/2002 Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Mittwoch, 9. Oktober 2002 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Heiner Garg, MdL
Volksabstimmungsgesetz Günther Hildebrand, MdL


Günther Hildebrand: „Alle Macht geht vom Volke aus



www.fdp-sh.de – dann ist sie weg!“ In seinem Redebeitrag zu TOP 7 (Volksabstimmungsgesetz) erklärte der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„Alle Macht geht vom Volke aus – dann ist sie weg. Diese etwas ironische Darstellung der repräsentativen Demokratie entspricht leider heutzutage der Denkweise vieler Menschen im Land, wenn sie zu den Gestaltungsmöglichkeiten des Einzelnen zu politischen Vorgängen befragt werden.
Mit dem Werkzeugen Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid geben wir den Bürgerinnen und Bürgern einen Teil dieser anscheinend verloren gegangenen Macht zurück. Die FDP begrüßt es daher im Grundsatz, wenn durch die Änderung des Volksabstimmungsgesetzes die Teilhabemöglichkeiten der Bevölkerung an politischen Vorgängen erweitert werden.
Die Regierungsfraktionen haben nun einen Versuch gestartet und uns ein Gesetz zur Änderung der Landesverfassung und des Volksabstimmungsgesetzes vorgelegt.
Eigentlich sollten wir daher dankbar für diese Initiative sein. Dennoch hat uns dieser Vorstoß etwas mißtrauisch gemacht. So sind es doch in der letzen Zeit immer die Sozialdemokraten, die bei Reformen kräftig auf die Bremse drücken.
So bilden die Sozialdemokraten bei der Reduzierung der Wahlkreise im Landeswahlgesetz und der damit verbundenen Verkleinerung des Landtages die Spitze der Blockadefraktionen. Sie stellen sich lieber schützend vor ihre Abgeordneten, die bei den Landtagswahlen 2005 um ihr Mandat fürchten müssen, anstatt den Landtag auf die Größe zu reduzieren, die eigentlich in der Landesverfassung vorgesehen ist. Die Grünen wollen zwar das Gleiche wie wir, aber nicht mit uns. Sie stellen wie so oft Parteicouleur über die Sachfragen.

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Ein weiteres Beispiel ist die Weigerung zur Abschaffung der 5%-Hürde im Kommunalwahlrecht. Die SPD schließt hier munter einen Teil der Bürgerinnen und Bürger von der Teilhabe am Geschehen aus. Die Grünen hingegen machen’s hier noch besser. Herr Hentschel erklärt großspurig, die 5%-Klausel sei im Kommunalwahlrecht verfassungswidrig und stimmt dann für den Erhalt, weil die Freundschaft zu den Genossen angesiedelt ist, als die eigene Überzeugung und die Verfassung.
Ausnahmen gibt es nur dann, wenn es um die Bedienung der eigenen Parteigenossen und befreundeter Verbände geht. Daher also unser Mißtrauen. Die Kardinalsfrage ist, welcher SPD-Klientel soll diese Änderung des Volkabstimmungsgesetzes nützen? An die Bürgerinnen und Bürger haben die Sozialdemokraten mit Sicherheit nicht gedacht.
Das zeigen Beispiele aus dem kommunalen Bereich. Bei einer Bürgerinitiative in Eckernförde gegen den Anteilsverkauf der dortigen Stadtwerke wurden Unterschriftenlisten, die im öffentlichen Bereich auslagen, von der SPD-geführten Verwaltung einfach eingesammelt. Die örtliche SPD vertrat nämlich die entgegengesetzten Interessen der Bürgerinitiative.
Im uns vorliegenden Gesetzentwurf wollen sie nun aber, dass Unterschriftenlisten nicht nur in amtlichen Räumen, sondern auch an anderen Stellen ausliegen dürfen.
Beim Studieren des vorliegenden Gesetzentwurfes fielen uns noch weitere Dinge auf. So wollen Sie die Sperrfrist abschaffen, die verhindert hat, dass nach erfolgloser Durchführung eines Volksbegehrens in den darauffolgenden zwei Jahren eine Initiative gleichen Inhalts gestartet wird.
Diese Sperrfrist hat einen guten Sinn. Es ist richtig, dass sich die Betreiber einer entsprechenden Initiative bzw. eines Begehrens eine Frist zum Nachdenken geben, warum sie gescheitert sind. Ansonsten besteht die Gefahr nicht abreißender Initiativen in gleicher Angelegenheit und eine immer erneute Befassung mit der gleichen Sache.
Wenn Ihnen dieser Punkt aber so wichtig ist, dann wundere ich mich, dass Sie im kommunalen Bereich die entsprechende Regelung habe stehen lassen. Gerade bei den Kommunen, wo viel mehr Gebrauch von den Möglichkeiten der Bügerinitiative, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid gemacht wird und wo die Probleme die Menschen viel direkter betreffen, haben sie keinen Antrag zur Änderung dieser Frist eingebracht? Wieso eigentlich nicht? Macht die Sperrfrist dort Sinn und auf Landesebene nicht? Das werden Sie im Ausschuss zu erklären haben.
Wir werden uns den Sachargumenten für eine Reform nicht verschließen. Bevor wir diese Reform starten, sollten wir aber erst eine Reformen abschließen wie zum Beispiel im November die Änderung des Landeswahlgesetzes.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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