Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

09.10.02 , 16:51 Uhr
FDP

Christel Happach-Kasan: Nulllösungen gibt es nicht

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 288/2002 Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Mittwoch, 9. Oktober 2002 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Heiner Garg, MdL
Umweltpolitik/Bodenschutz Günther Hildebrand, MdL


Christel Happach-Kasan: Nulllösungen gibt es



www.fdp-sh.de nicht In ihrem Debattenbeitrag zu TOP 17 (Große Anfrage Bodenschutz und die Verwertung von Biomasse auf landwirtschaftlich genutzten Flächen) sagte die umwelt- und agrarpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan:
„Die Meinungen über den Einsatz von Sekundärrohstoffdüngern, speziell Klärschlamm und Gülle, als Düngemittel auf landwirtschaftlichen Nutzflächen gehen seit vielen Jahren auseinander. Die Kritiker verweisen auf Restrisiken und fordern ein Verbot der Verwertung. Die Befürworter betonen die Nutzwirkungen, die in der Landwirtschaft bei der Einhaltung der aktuellen Regeln der guten fachlichen Praxis mit der Biomasse-Düngung erzielt werden können.
In der Öffentlichkeit ist von verschiedenen Seiten, insbesondere aus dem rot- grünen Spektrum Stimmung gegen die landwirtschaftliche Verwertung inszeniert worden. Dabei wurde zumeist vergessen:
Eine Nulllösung gibt es nicht.
Klärschlämme und Gülle fallen an, lassen sich nicht vermeiden. Sie müssen verwertet oder entsorgt werden. Das von der SPD-geführten Landesregierung eingebrachte Abfallabgabengesetz sah vor, dass für Klärschlämme, die nicht verwertet wurden, eine Abfallabgabe in Höhe von 90 DM zu zahlen war. Dies war eine klare Entscheidung in Richtung Verwertung.
Außerdem: Äcker müssen gedüngt werden. Die bei der Ernte entnommene Menge an Nährstoffen muss über Dünger dem Boden zugeführt werden, damit eine nächste Ernte heranwachsen kann.
Da es keine Nulllösung gibt, müssen die verschiedenen Möglichkeiten des Einsatzes von Sekundärrohstoffdüngern gegeneinander abgewogen werden. Dabei ist das Ziel der Abwägung: Die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und wenn möglich zu verbessern und die Ernte von wohlschmeckenden und gesundheitlich unbedenklichen Nahrungsmitteln zu gewährleisten. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Eine solche Abwägung lässt sich nur anhand von konkreten Sachinformationen treffen. Vor diesem Hintergrund hat die FDP-Fraktion Die Große Anfrage erarbeitet. Sie ist von der Landesregierung weitgehend ordentlich bearbeitet worden.
In Schleswig-Holstein werden pro Jahr zwischen 50 und 60 000 to Trockensubstanz Klärschlamm landwirtschaftlich, etwa 50 000 to energetisch verwertet und etwa 10 000 to deponiert. Ein Vergleich mit den Zahlen aus dem Jahr 1999 (Drucksache 14/2361) zeigt, dass die Klärschlammverwertung in Schleswig-Holstein seit 10 Jahren weitgehend stabil strukturiert ist. Zusätzlich wurden 66 000 to Kompost auf landwirtschaftlich genutzten Flächen aufgebracht. Der Import von Klärschlämmen ist gering, der Export deutlich größer, aber umfasst weniger als 10% des Gesamtaufkommens.
Allein die Mengen machen deutlich, dass Sorgfalt im Umgang geboten ist. Die Landwirtschaftskammer hat sich frühzeitig mit der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlämmen befasst und Referenzwerte erarbeitet, die die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte nur zu 30 bis 50 % ausschöpfen. Es wäre wünschenswert, wenn dieser Ansatz bundesweit Berücksichtigung fände.
Die Bundesregierung hat in der Beantwortung einer Großen Anfrage der FDP-Fraktion zum Klärschlamm geäußert: „... Klärschlamm besitzt Düngeeigenschaften. Neben Stickstoff, Phosphat und Kalk sind dies auch Kalium und Magnesium. Klärschlamm kann daher andere Düngemittel, z.B. Mineraldünger, ersetzen. Die in kommunalen Klärschlämmen insgesamt enthaltenen Phosphate könnten rechnerisch 15 bis 20 % des Phosphatbedarfs der deutschen Landwirtschaft abdecken. Die Nutzung des Phosphats ist von großer Bedeutung, da die Vorkommen an cadmiumarmen Rohphosphaten weltweit begrenzt sind und in den nächsten Jahrzehnten weitgehend aufgebraucht sein dürften. Deshalb sollte mit diesem begrenzt verfügbaren Rohstoff sorgsam umgegangen werden. ..“
Im Januar diesen Jahres veranstaltete das Umweltministerium mit der Akademie für Natur und Umwelt ein Forum unter dem provokanten Titel „Deponie Acker?“ In der Einladung hieß es. „Die landwirtschaftliche Düngepraxis kann zu einem Problem für unsere Böden und Gewässer werden. Wir nutzen Gülle, Mist, Klärschlamm, Bioabfallkompost oder mineralische Dünger zur Bodenverbesserung und Ertragssteigerung. So landen Nährstoffe ... und Schadstoffe ... auf unseren Äckern und gefährden Böden und Gewässer.“
Auf Seite 9 der Antwort führt die Landesregierung aus: „Vor dem Hintergrund der in Schleswig-Holstein vorhandenen Klärschlamm- und Kompostqualitäten ist aus Sicht des Bodenschutzes bei ordnungsgemäßer landwirtschaftlicher Verwertung nicht von einer Schädigung der Bodenfunktionen auszugehen.
Der Titel der Veranstaltung zielte somit darauf ab, das vorhandene Misstrauen gegenüber landwirtschaftlicher Produktion weiter zu schüren. Und genau dieses können wir uns nicht leisten, wenn wir die für die Erzeugung gesunder Lebensmittel und den nachhaltigen Schutz unserer Böden beste Lösung wollen.
Unter dem Aspekt des Bodenschutzes ist entscheidend, dass bei allen Düngern, ob Sekundärrohstoffe, Mineraldünger, Wirtschaftsdünger dieselben Maßstäbe angelegt werden. Jeder Dünger kann missbräuchlich angewendet Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ werden. Schadstoffeinträge aufgrund von Düngungen erfolgen nicht nur bei der Verwertung von Klärschlämmen. Auch andere Düngemittel tragen zu Schadstoffeinträgen bei. Deshalb ist für alle Düngemaßnahmen sicherzustellen, dass es zu keiner Aufkonzentration von Schadstoffen in Böden kommt.
Pauschale Einteilungen in „gute“ und „schlechte“ Düngemittel, wie sie die rot/grüne Landesregierung so gerne konstruiert, gibt es nicht.
Auf Seite 7 führt die Landesregierung weiter aus: „Bei einer Klärschlammausbringung auf der Grundlage der Klärschlammverordnung sind derzeit keine wissenschaftlich erkennbaren Risiken für die Qualität pflanzlicher Nahrungsmittel erkennbar.“
Damit wird deutlich, dass die Risiken der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung eher im emotionalen Bereich liegen, als im gesundheitlichen Bereich.
Leider beantwortet die Landesregierung die Frage nicht, ob sie auf landeseigenen Ackerflächen, die nicht dem Naturschutz dienen, die Verwertung von Klärschlämmen zulässt. Genauso verweigert die Landesregierung die Antwort auf die Frage, ob es aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes bzw. aus ökologischen Gründen gerechtfertigt ist, dass Verbände des Ökolandbaus von den ihnen angeschlossenen Betrieben einen Verzicht auf die Ausbringung von Klärschlamm fordern. Im Einklang mit den zuvor gemachten Aussagen müsste die Landesregierung dies verneinen. Macht sie nicht, sie verweigert die Aussage.
Die Antwort der Landesregierung macht weiter deutlich, dass das in anderen Bundesländern diskutierte Verbot der Ausbringung von Klärschlamm teuer wird. Die Deponierung ist ab 2005 nicht mehr möglich, die Verbrennung etwa 5mal so teuer.
In Schleswig-Holstein fallen pro Jahr etwa 12 Mio. Kbm Gülle an, der im wesentlichen als Wirtschaftsdünger verwendet werden. Deren Ausbringung kann Konflikte mit dem Grundwasserschutz hervorrufen, Methan- und Stickstoffemissionen verursachen und auch zu Geruchsbelästigungen führen.
Einen Ausweg bietet die energetische Nutzung in Biogasanlagen oder Blockheizkraftwerken. Allerdings ist die Lösung der Standortfrage ausgesprochen schwierig. Niemand will sie. Gewerbegebiete lehnen ab, im Vorgarten will sie keiner und im Außenbereich dürfen sie nicht angesiedelt werden. Es ist bedauerlich, dass sogar gut vorbereitete Vorhaben, die auch die Nutzung der anfallenden Wärme geregelt haben, nur unter großen Schwierigkeiten verwirklicht werden können.
Auch wenn Schleswig-Holstein gern seine Standortqualitäten im Bereich moderner Technologien hervorhebt, wir sind darauf angewiesen auch weiterhin uns Fragen der Landwirtschaft zu widmen.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen