Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Mittelstandsförderungsgesetz
PRESSEINFORMATION Kiel, den 10.10.2002 Es gilt das gesprochene WortTOP 10 Gesetz zur Ablösung „Mittelstandsförderungsgesetzes“ (Drs. 15/2056)Lars Harms „Ich habe den Eindruck, dass die CDU unbedingt auf dem Papier et- was tun wollte, weil mit dem Tariftreuegesetz von SPD, Grünen und SSW dem Mit- telstand wirklich geholfen wird!“Beim Lesen des Gesetzentwurfes der CDU kam mir immer wieder eine Frage in den Sinn: „Was ist, von dem was vorgeschlagen wird, neu?“ Es ist zwar nicht neu, dass auch die CDU pauschal die Privatisierung von Leistungen und Unternehmen der öffentlichen Hand fordert, aber dass dies ge- setzlich verordnet werden soll, ist dann doch neu. Ich möchte nur daran erinnern, dass wir schon öf- ter sowohl auf der kommunalen Ebene als auch auf der Landesebene feststellen mussten, dass sich nicht jede öffentliche Aufgabe pauschal privatisieren lässt. Es kann nämlich sein, dass die öffentliche Hand auch andere Ziele verfolgt, die durchaus auch im Interesse der Bevölkerung stehen. In manchen Fällen ist eine öffentliche Trägerschaft immer noch sinnvoller. Gerade in den Bereichen, die eine hauptsächlich soziale Funktion haben, gibt es oft kei- ne Chance gewinne zu erwirtschaften., so dass hier eine Privatisierung den Staat nicht von seinen Transferleistungen befreit. Oft gibt es aber auch einen Zielkonflikt zwischen sozialen und ökologi- schen Zielen auf der einen Seite und wirtschaftlichen Zielen auf der anderen Seite. Bei einer Priva- tisierung werden die wirtschaftlichen Ziele naturgemäß überwiegen. Wie sollte ein Unternehmen sonst auch überleben können. Trotzdem kann es aber sein, dass die öffentliche Hand andere Ziele verfolgt, die durchaus auch im Interesse der Bevölkerung sind. Diese Ziele können nur angemessen berücksichtigt werden, wenn eine hierfür zuständige Organisation auch weitgehend frei von den ökonomischen zwängen eines privaten Unternehmens ist. Mir geht es nicht darum, die Strukturen nicht verbessern zu wollen – auch eine Privatisierung kann im einen oder anderen Fall sinnvoll sein. Aber die Pauschalität, wie sie im Paragraphen 1 des Gesetzentwurfes enthalten ist, lehnen wir ab. 2Neu ist auch, dass die CDU im Paragraphen 5 die öffentliche Hand verpflichten will, bei Förderun- gen die jeweiligen Landesorganisationen, also die Wirtschaftsverbände, zu beteiligen. Auch ohne diese Verpflichtung werden die Verbände heute schon auf vielfältige Art und Weise beteiligt, wenn es um Förderungen in ihren jeweiligen Bereichen geht. Die Verpflichtung hierzu geht uns aber zu weit. Es handelt sich immerhin um Steuergelder, das den Unternehmen und der Wirtschaft zu Gute kommen soll. Hier werden politische Schwerpunkte gesetzt, die politisch entschieden werden müs- sen. Eine gesetzlich vorgeschriebene Einflussnahme wäre unserer Ansicht nach unglücklich, zumal wir mit der Beteiligung von Wirtschaftsverbänden und Standesorganisationen eigentlich keine kon- kreten Probleme haben. Das war´s dann aber auch schon mit den neuen Ideen. Ansonsten soll alles das Gesetz werden, was ohnehin schon geschieht. Das Land soll beispielsweise überbetriebliche Einrichtungen fördern Bürgschaften übernehmen oder die Kooperation mittelständischer Unternehmen fördern. Alles das, was ohnehin schon geschieht. Besonders augenfällig ist in diesem Zusammenhang der § 11, wo es um Technologieförderung geht. Sie wissen, dass ich durchaus auch den Hang habe, die Landesregierung zu kritisieren, wenn ich meine, dass etwas falsch läuft im Staate Schleswig-Holstein. Aber in einem Gesetz eine bessere Technologieförderung in Schleswig-Holstein anzumahnen, ist wie Eulen nach Athen zu tragen. Ge- rade hier in Schleswig-Holstein wird eine vorbildliche Technologieförderung durchgeführt, die oft schon im sehr frühen Entwicklungsstadium ansetzt, um so die optimalen Marktchancen zu errei- chen. Im Technologiebereich sind wir obenauf. Aber auch, wenn ich mir den Paragraphen 15 ansehe, muss ich sagen, dass alles was gefordert wird, schon da ist. Es geht hierbei um die Erschließung ausländischer Märkte. Man wünscht sich Bera- tungsstellen im Ausland – ich nenne nur als Stichwort Hanse Office – und man wünscht sich Markt- erkundung und Beteiligung an internationalen Fachmessen. Ich kann die CDU nur auffordern, ein- mal den Außenwirtschaftsbericht der Landesregierung zu lesen, in dem über all diese Aktivitäten in vielfältiger Art und Weise berichtet wird. Auch hierfür brauchen wir kein Gesetz. Bei den Regelungen zu öffentlichen Ausschreibungen wird mir allerdings Angst und Bange. Da sol- len bei öffentlichen Ausschreibungen nicht mehr nur die Vergabebestimmungen gelten, sondern be- stimmte Unternehmen bevorzugt werden. Der Wettbewerb soll zugunsten bestimmter Unternehmen ausgeschaltet werden. Wer bestimmt eigentlich, welche Unternehmen durch die im Gesetzentwurf geforderte Streuung von öffentlichen Aufträgen begünstigt werden soll? Es mag ja sein, dass eine solche Vorzugsbehandlung am Markt vorbei in bestimmten Parteien Tradition hat, aber deshalb muss dies nicht gleich in Gesetzesform gegossen werden. In jedem Fall haben wir für solche plan- wirtschaftlichen Elemente im Vergabeverfahren nichts über. Wir sind für gleiche Startbedingungen 2 3im Wettbewerb. Aber wenn der Wettbewerb um Aufträge läuft, dann darf nur noch das Vergabe- recht gelten. Sonst ist den wildesten Entwicklungen Tür und Tor geöffnet. Trotz aller Kritik meinerseits, möchte ich aber doch noch eine Tatsache loben. Die CDU hat sich erstmals eine Erkenntnis zu eigen gemacht, die wir schon seit langem angeprangert haben. Im Ge- setzentwurf wird gefordert, dass bei der Vergabe von Bauleistungen die VOB und bei Lieferungen die VOL zu gelten hat. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die CDU erkannt hat, dass sowohl VOB als auch VOL nicht immer eingehalten werden und es notwendig ist, hier eine Ermächti- gungsgrundlage in Gesetzesform zu schaffen. Das haben wir in der Vergangenheit immer wieder gesagt und wir sind selbstverständlich auch in Zukunft dafür offen, hier eine gesetzliche Regelung zu finden. Es bleibt aber festzuhalten, dass das Gesetz inhaltlich nichts neues bringt und dem Mittelstand in keinster Weise weiterhilft. Ich habe eher den Eindruck, dass die CDU unbedingt auf dem Papier et- was tun wollte, weil mit unserem Tariftreuegesetz dem Mittelstand wirklich geholfen wird und die- ses Gesetz von der Wirtschaft begrüßt wird. Und wer überlässt schon gerne den Mittelstand alleine SPD, Grünen und SSW. Wir tun etwas und sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ha- ben dem Mittelstand nur Placebos zu bieten. Was muss man nun wirklich tun? Da muss zum Beispiel die Kreditversorgung für den Mittelstand sichergestellt werden. Basel II kommt nicht, sondern ist schon da. Die Banken gehen immer restrik- tiver mit der Kreditvergabe für den Mittelstand um. Hier muss sich die Landesregierung dafür ein- setzen, dass die Kriterien zu Basel II mittelstandskonform ausgestaltet werden. Des weiteren müs- sen die bürokratischen Hemmnisse abgebaut werden. In der Tat leiden viele mittelständische Un- ternehmen unter der typisch deutschen Bürokratie. Wir müssen uns ein Beispiel an unseren Nach- barländern nehmen und diese Hemmnisse abbauen. Und drittens müssen wir die Lohnnebenkosten senken. Dies wird allerdings sehr schwer, da wir uns in Deutschland nicht von unseren beitragfi- nanzierten Sozialsystem verabschieden wollen. Solange das nicht geschieht, werden hier nur Er- leichterungen im Null-Komma-Bereich möglich sein. Das ist nicht ausreichend. Will man den mit- telständischen Unternehmen nachhaltig helfen, muss das deutsche Sozialsystem hin zu einem steu- erfinanzierten Sozialsystem umgebaut werden. Und wie können nun die CDU und die FDP dem Mittelstand helfen? Sie können helfen, liebe Kol- leginnen und Kollegen, indem Sie mit dafür sorgen, dass der Wettbewerb wieder eine Chance er- hält. Sorgen Sie mit uns dafür, dass die Tariftreue bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ein- gehalten wird. Wenn Sie für unser Tariftreuegesetz stimmen, stimmen Sie für die Interessen des Mittelstandes in Schleswig-Holstein. Und sorgen Sie mit dafür, dass wir ein Register über unzuver- 3 4lässige Unternehmen bekommen. Wenn Sie diese beiden Gesetze mit unterstützen, tun Sie wirklich etwas für den Mittelstand. Den vorliegenden Gesetzentwurf für ein sogenanntes Mittelstandsförderungsgesetz kann man je- denfalls auch in den Ausschussberatungen nicht noch so verbessern, dass man ihm noch etwas Posi- tives abgewinnen könnte. 4